Können sich Nachbarn über eine Geruchsbelästigung beschweren?

Im KCanG finden sich für den privaten Eigenanbau keine Regelungen in Bezug auf etwaige Geruchsbelästigungen. Daher gelten für den Anbau von Cannabis die allgemeinen Bestimmungen in Bezug auf jegliche Gerüche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Duldung von unwesentlichen Beeinträchtigungen durch Gerüche festgelegt, sofern diese ortsüblich und nicht unzumutbar sind (§ 906 BGB). Da beim Anbau von Cannabis vor allem während der Blütephase jedoch dauerhaft deutlich wahrnehmbare Gerüche entstehen, solltet ihr im Innenanbau auf jeden Fall eine Filteranlage für die Abluft eures Growzeltes einplanen. Eine permanente Geruchsbelästigung der anderen Mieter, eröffnet diesen die Möglichkeit, eine Mietminderung durchzusetzen (§ 536 BGB), und ermöglicht es dem Vermieter in schweren Fällen der Beeinträchtigung des Hausfriedens, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen (§ 569 BGB). 

Beim Außenanbau im Garten sollte ebenfalls Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, auch wenn Gerüche in der Natur durchaus normal (Grillgeruch, Blumen, Kompost etc.) und ortsüblich sind (landwirtschaftlich geprägte Gegend anders als Vorstadtgarten). Es ist zu empfehlen, die Pflanzen möglichst nicht direkt an die Gartengrenze zu pflanzen (zumal die Pflanzen ohnehin vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen sind) und im besten Fall mit den Nachbarn ein kurzes und freundliches Gespräch zu suchen. Unter Umständen könnt ihr so abklären, wo für alle Parteien ein geeigneter Standort ist. Auch im Außenanbau gelten die Bestimmungen nach § 906 BGB.

Ein schwieriger Fall kann der Anbau auf dem Balkon darstellen, besonders wenn dieser eher klein ausfällt und wenig Möglichkeit besteht, die Pflanzen anders zu positionieren. Je nach baulichen Gegebenheiten und häufiger Windrichtung können einige Nachbarn eure Pflanzen deutlich intensiver wahrnehmen als ihr selbst oder andere Nachbarn. Sollte es keine Ausweichoptionen geben, wäre ein kleines (Folien-)Gewächshaus mit gefilterter Abluft (Aktivkohlefilter) eine aufwendige Möglichkeit zur Geruchsreduzierung. 

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