Gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml auch auf dem Fahrrad?

Nein, der Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt nur für das Führen von Kraftfahrzeugen. Dazu gehören auch E-Roller und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h. Wer diese im Straßenverkehr mit 3,5 ng/ml führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die führerscheinrechtliche Konsequenzen hat. Ein normales Fahrrad bzw. E-Bike bis maximal 25 km/h Tretunterstützung zählt nicht als Kraftfahrzeug und der Grenzwert gilt daher nicht. 

Allerdings ist trotzdem Vorsicht geboten! Wer berauscht Ausfallerscheinungen zeigt oder den Straßenverkehr gefährdet, z.B. durch Überfahren einer roten Ampel, kann auch ohne Grenzwert belangt werden. Ein solches Fehlverhalten kann zu einem Strafverfahren nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder §315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) führen!  

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