Einige Firmen, darunter z.B. die Bundeswehr und die Deutsche Bahn, haben eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Cannabis im Dienst. Das bedeutet aufgrund der langen Nachweisbarkeit von Cannabis de facto ein absolutes Konsumverbot. Ob dies in jedem Fall rechtlich zulässig ist oder eine Form von Diskriminierung darstellt, kann letztendlich nur vor Gericht geklärt werden. Wir unterstützen aktuell z.B. eine Klage gegen die Bundeswehr und das dort geltende Konsumverbot in der Freizeit für Soldaten.
