Darf ich aus meinem Homegrow Edibles und Hasch machen?

Privatpersonen dürfen Haschisch durch mechanische Verfahren aus ihrer Ernte erzeugen (Sieben, Eiswasser-Methode, Pressen). Eine Extraktion von Cannabis mittels Lösungsmitteln (z.B. Alkohol oder Gas) ist jedoch gesetzlich verboten. Bitte beachtet, dass auch für das Ausgangsmaterial die Obergrenze von 50 g nach dem Trocknen gilt. 

Bei Edibles ist die Auskunft leider nicht so einfach. Legal könnt ihr euer Cannabis auf jeden Fall decarboxylieren und anschließend oral konsumieren. Wenn ihr dieses decarboxylierte Cannabis jedoch anschließend in Fett oder Öl löst, um damit zu backen, stellt ihr genau genommen einen Extrakt her, was laut KCanG verboten wäre. Auch verbietet das KCanG nach §2 (1) das Herstellen von Cannabis, wozu auch Edibles gehören. Den Besitz von Cannabis-Zubereitungen erlaubt das Gesetz aber – bis 25 g in der Öffentlichkeit und 50 g am Wohnsitz. Ob z.B. das Backen von Haschkeksen als verbotene Herstellung von Cannabis gewertet wird, wird sich wahrscheinlich in Zukunft vor Gericht klären. Auf jeden Fall solltet ihr immer bedenken, dass Edibles als Cannabis zählen und damit die Besitzobergrenzen greifen. Ein Stück Brownie kann schnell mehr als 25 bzw. 50 g wiegen!

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