Behauptung

Der niedersächsische Gesundheitsminister Philippi behauptete in einem Zeitungsinterview, dass telemedizinische Verschreibungen von Medizinalcannabis durch die Krankenkassen erstattet werden und somit zu Lasten des Solidarsystems gehen würden.

Einordnung

Die Behauptung ist falsch. Telemedizinische Verschreibungen von Medizinalcannabis erfolgen fast ausschließlich als Privatrezept. Die Kosten müssen somit von den Patienten selbst getragen werden. Dies gilt umso mehr für die von Philippi angesprochenen Ärzte mit Sitz im EU-Ausland. Da diese keine Kassenärzte sind, können sie gar keine Rezepte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen ausstellen.

Hintergrund

Die Aussage von Gesundheitsminister Philippi im Detail:

Philippi: „Es gibt inzwischen Online-Portale, bei denen man relativ einfach an ein Cannabisrezept kommt. Da ist es wie in einem guten Weinladen: Da kann etwa angegeben werden, wie hoch der THC-Gehalt sein soll oder Gründe wie schlechter Schlaf und Rückenprobleme und vieles mehr. Und dann setzt ein Arzt irgendwo in Europa seine Unterschrift darunter. Das Problem ist, dass diese Rezepte von den Krankenkassen bezahlt werden. Das heißt, wir finanzieren über das Solidarsystem auch Freizeitkonsum. Das kann nicht Sinn der Sache sein.De

Interviewer: „Wie lässt sich das verhindern?

Philippi: „Wir haben im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass die Erstverschreibung von Medizinalcannabis nur noch in einem echten Arztkontakt erfolgen darf. Es geht nicht darum, Patientinnen und Patienten etwas wegzunehmen, die Cannabis wirklich aus medizinischen Gründen brauchen. Aber wir müssen verhindern, dass das System missbraucht wird. Wenn jemand Cannabis konsumieren will, dann soll er das im Rahmen der Legalisierung tun. Aber nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft.“

Quelle: NOZ, 02.02.2026: Bei Rezept zahlt die Kasse Andreas Philippi über medizinisches Cannabis: „Wir finanzieren auch Freizeitkonsum“

Ausführliche Einordnung der Aussage

Die Aussage des niedersächsischen Gesundheitsministers Philippi ist falsch. Telemedizinische Verschreibungen sind zu einem überwiegenden Teil per Privatrezept. Eine Verschiebung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ist zudem nur durch einen Kassenarzt möglich. Dieser Kassenarzt haftet für seine Verschreibung mit einem möglichen Regress gegenüber der Krankenkasse, falls Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit der Verschreibung bestehen. Auch aufgrund eines möglichen Regresses verschreiben noch immer sehr wenige Kassenärzte überhaupt Cannabis.  
Kassenärzte im Sinne des deutschen Versicherungssystems gibt es im Ausland nicht. Insofern kann kein Arzt “irgendwo in Europa” Medizinalcannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben, das dann von der Solidargemeinschaft finanziert würde.
Und auch bei telemedizinischen Verschreibungen von Ärzten innerhalb Deutschlands gilt, dass diese fast ausschließlich per Privatrezept durch Ärzte ohne Kassenzulassung erfolgen. In der Begründung des von Philippi angesprochenen Gesetzentwurfs heißt dazu konkret: 

“Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verordnungen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu Lasten der GKV allerdings nur um 9 Prozent.

Diese Ungleichheit legt nahe, dass die steigenden Importzahlen insbesondere auf die Belieferung einer zunehmenden Anzahl von Selbstzahlern mit Privatrezepten außerhalb der GKV-Versorgung zurückzuführen sind.“

Quelle: “Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes”, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0501-0600/555-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1