Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist bekannt für seine ablehnende Haltung gegenüber dem CanG. Er bezeichnete das Gesetz im Rahmen der Vorstellung des “Bundeslagebildes Rauschgiftkriminalität 2024” bereits als “Scheißgesetz” und behauptete faktenfrei und in Widerspruch zur Evaluation, dass das CanG den Konsum fördere und der illegale Bereich “in real” gestiegen sei.
Ausführliche Einordnung der Aussage:
Korrekt ist, dass laut “Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2025” im Vergleich zum Vorjahr sowohl die Sicherstellungsmengen von illegalen Cannabisblüten um das Dreifache als auch die Sicherstellungen von illegalen Plantagen um 55% gestiegen sind. Diese Beobachtungen lassen isoliert jedoch keinen Schluss auf den Umfang des Schwarzmarktes in Deutschland zu. Die Zahlen sind zuallererst ein Indiz für eine noch immer hohe Kontrollintensität in Deutschland. Im Bundeslagebild heißt dazu:
“Rauschgiftkriminalität ist sog. Kontrollkriminalität.
Der weit überwiegende Anteil der polizeilichen Erkenntnisse zu diesem Phänomen wird durch eigeninitiierte (Kontroll-) Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gewonnen. Ohne Kontrollen bleibt Rauschgiftkriminalität zumeist unentdeckt, da es keine Opfer gibt, die aus eigenem Antrieb Strafanzeigen erstatten.”
Weiterhin eher fraglich ist, ob das sichergestellte Cannabis auch tatsächlich für den deutschen Schwarzmarkt bestimmt war oder unter Umständen Deutschland lediglich als Transitland oder Erzeugerland fungierte und das Cannabis für das europäische Ausland bestimmt war. Für diese These könnte das geringere Strafmaß in Deutschland seit der Einführungs des CanG sprechen.
Für eine Ausweitung des Schwarzmarktes existieren zwei Szenarien: Entweder steigt der Bedarf an Cannabis in Deutschland an und dieser Anstieg kann nicht durch legale Quellen aufgefangen werden oder bisher legale Bezugsquellen für Cannabis fallen weg, so dass sich Konsumenten wieder illegal versorgen müssen.
Ein Anstieg der Konsumentenzahlen und des Bedarfs an Cannabis ist in Deutschland bisher nicht zu beobachten. Zu diesem Urteil kommt auch der offizielle Evaluationsbericht zum CanG: “ Aus unterschiedlichen Surveys und Daten aus dem Abwassermonitoring lassen sich keine maßgeblichen Veränderungen des Konsums von Cannabis in der Bevölkerung kurz nach der Teillegalisierung ableiten.”
Auch das zweite Szenario ist bisher (noch) nicht eingetreten. Seit der Verabschiedung des CanGs 2024 ist es sukzessive zu einem Anstieg von Cannabis aus legalen Bezugsquellen gekommen. Die Importe von Medizinalcannabis steigen seit 2024 konstant. 2023 waren es noch 32 Tonnen, im Jahr 2025 wurden schon über 200 Tonnen legales und versteuertes Medizinalcannabis importiert. Das ist ein erheblicher Teil des früheren Schwarzmarktes, den der erste EKOCAN-Zwischenbericht im Jahr 2024 auf 670 bis 823 Tonnen geschätzt hat. Dazu kommt legales Cannabis aus dem Eigenanbau sowie gemeinschaftlich erzeugtes Cannabis aus Anbauvereingungen, dessen Erzeugungsmengen 2025 gestiegen sind. Der Umfang von legalem Cannabis nimmt also bisher stetig zu.
Zu diesem Ergebnis kommt auch der 2. von der Bundesregierung finanzierte EKOCAN-Zwischenbericht: “Diese Befunde sprechen dafür, dass das in Deutschland konsumierte Cannabis in zunehmendem Maße aus grundsätzlich legalen Quellen stammt”.
Die Bundesregierung plant jedoch, den Zugang zu medizinischen Cannabisblüten in Zukunft deutlich einzuschränken. Dies könnte tatsächlich zu einem Anstieg des Schwarzmarktes führen, wenn der Wegfall dieser Bezugsquelle dann nicht durch Eigenanbau, Anbauvereinigungen oder andere legale Bezugsquellen aufgefangen werden kann (z.B. Modellprojekte).
Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass bei einem gleichbleibenden Bedarf und einer gleichzeitigen Zunahme an legalen Bezugsquellen ein Anstieg des Schwarzmarktes für Cannabis unmöglich ist.

