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Eine Episode im Krieg gegen Cannabis – von Dr. med. Carl Nedelmann

Dieser Text gibt einen Überblick über die Entstehung und Auswirkungen des “war on drugs” in den USA und Deutschland. Im Anschluss zeigt er Wege zu einem Frieden im Krieg gegen Drogen.

Der folgende Text erschien in der Zeitschrift NRV-Info Schleswig-Holstein, Informationsblatt der Neuen Richtervereinigung, Landesverband Schleswig-Holstein, November 2006, S. 7-11. – Das Copyright liegt beim Autor. Nachdruck, auch auszugsweise, nur nach schriftlich eingeholter Genehmigung.


1. Die Episode

Der Justizminister des Landes Schleswig-Holstein hat “im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren und dem Ministerium für Bildung und Frauen” beschlossen, das Verbot von Cannabis mehr zur Geltung zu bringen. Er hat in einer neuen Richtlinie, die am 25. Juli 2006 in Kraft getreten ist, die Konsumentenmenge “geringe Menge” des Besitzes von Cannabis, die es zulässt, dass die Staatsanwaltschaft “in der Regel” von der Verfolgung absieht, von 30 auf 6 Gramm heruntergesetzt.

Die Vorgängerregierung, die rot-grüne Landesregierung, hatte das “Apothekenmodell” erwogen. Es besagt, dass der Kauf von Cannabis in Apotheken möglich sein soll, aber nur in Apotheken und bei strengem Kaufverbot an Jugendliche. Im November 2003 rückte die Landesregierung von dem Projekt wieder ab. Nun gleicht die neue schwarz-rote Landesregierung ihre Politik der Cannabis-Verfolgung in der Höhe der “geringen Menge” den restriktivsten Bundesländern an, dabei hat eine 2004 erhobenen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit einer Erhebung von Infratest dimap mit Zahlen aus dem letzten Jahr ergeben, dass die Jugendlichen in Schleswig-Holstein weniger Cannabis als die Jugendlichen im Bundesdurchschnitt konsumierten, 8 Prozent gegenüber 13 Prozent.

Das Justizministerium des Landes hat in einer Medien-Information vom 9. Juli 2006 als einen Grund für die Absenkung genannt: “In den letzten Jahren sei der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) bei Cannabis drastisch gestiegen”. Hinter dieser Aussage steht die Meinung, mit dem Anstieg des Wirkstoffs sei Cannabis so gefährlich geworden, dass hierin das Hauptargument gesehen werden muss, die strafrechtliche Verfolgung aufrecht zu erhalten. Es heißt, Cannabis sei nun keine weiche Droge mehr, der Anstieg des THC-Gehaltes mache frühere Untersuchungen wertlos, es müsse daher neu geforscht werden. Das verschafft Zeitgewinn und ist ganz im Sinne der schwarz-roten Bundesregierung. Sie beauftragte Rainer Thomasius 2005 mit einer Literaturstudie zu den neuesten Ergebnissen der Forschung. Die Wahl des Experten zeigt die Absicht der Regierung. Thomasius hat in den letzten Jahren am lautstärksten die Notwendigkeit des Cannabis-Verbots verkündet. Wo ihm die Beweisführung fehlt, hilft das Orakel. So schreibt er zum Beispiel, ohne es zu belegen: “Es gibt Hinweise darauf, dass hohe THC-Gehalte die Gesundheitsrisiken des Cannabiskonsums steigern” (MschrKrim 89, 2006, S. 108).

Vom gesundheitlichen Standpunkt hingegen sind höhere THC-Werte nicht zu verwerfen, sondern zu begrüßen, weil mit einem höheren Wirkstoffanteil die gewünschte Wirkung mit einer geringeren Rauchbelastung der Lunge erreicht werden kann. Die Rechnung ist einfach. Wer 0,5 g Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 2% raucht, erzielt dieselbe Wirkung wie jemand, der 0,1 g Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 10% raucht, aber inhaliert ein Vielfaches an Teer und anderen Reiz- und Giftstoffen. Da die Cannabis-Wirkung rasch einsetzt, trifft der Einwand nicht, dass die Menge, die inhaliert wird, nicht steuerbar sei.

Im Übrigen ist der Anstieg der THC-Werte nicht so drastisch, wie behauptet wird. Eine 2004 erhobene Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass “keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts” in den europäischen Cannabismärkten vorliegen. Allerdings kann mit einem weiteren Anstieg des Wirkstoffgehalts gerechnet werden. Je mehr unter dem Verfolgungsdruck Cannabis nicht auf dem Feld unter der Sonne reift, sondern in engen Räumen unter Kunstlicht, desto mehr erhöht ein hoher THC-Gehalt die Rentabilität. Die höheren THC-Werte sind eine Folge des Verbots selbst. Nun werden sie als Argument benutzt, um das Verbot zu begründen.

Und warum das alles? Weil der Gesetzgeber und die Bundesgerichte Cannabis für so gefährlich halten, dass es dem Strafrecht unterstellt sein muss. Dabei sollte folgendes eigentlich klar sein: Die Frage der Gefährlichkeit von Cannabis spielt nur für die Entscheidung zum Konsum oder Nichtkonsum eine Rolle, nicht aber für die Entscheidung zur Legalisierung oder Beibehaltung des Verbots; denn das strafrechtliche Verbot vermindert den Konsum nicht. Umgekehrt zeigt das Beispiel Holland, dass eine de facto Legalisierung den Konsum nicht erhöht. Die von der herrschenden Meinung wie selbstverständlich angenommene Bremswirkung des strafrechtlichen Verbots auf das Konsumverhalten lässt sich in der Realität nicht ermitteln. Wenn man sich vor Augen hält, dass in Grundrechte eingreifende Mittel geeignet und erforderlich sein müssen, dann ergibt sich schon aus einfachsten Sachverhalten die Verfassungswidrigkeit des Cannabis-Verbots.

In der Medien-Information vom 9. Juli 2006 hat das Justizministerium von Schleswig-Holstein zwei weitere Gründe für das Absenken der geringen Menge genannt. Zum einen “sei der Cannabis-Konsum bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren in bedenklicher Weise angestiegen”: Nach der schon genannten, 2004 erhobenen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland hatten 1997 12% der Jugendlichen in den letzten 12 Monaten Drogen genommen, 2001 und 2004 waren es 13%. Zum andern wurde zur Begründung angeführt, “sei … das Einstiegsalter kontinuierlich abgesunken”. Dieselbe Studie hat festgestellt, dass das Einstiegsalter von Cannabis 2001 bei 16,5 Jahren lag und 2004 bei 16,4 Jahren.

Immerhin fehlt in der Medien-Information ein sonst nicht fehlendes weiteres Argument. Wie gefährlich für die Gesundheit der Konsum von Cannabis sei, zeige sich auch daran, dass immer mehr junge Cannabis-Konsumenten Beratungseinrichtungen aufsuchen. Die Zahlen, die das belegen, sind eindrucksvoll. Aber verborgen werden die Gründe, warum die jungen Konsumenten kommen. Sollten wie in vielem anderen auch hierin die USA das Vorbild sein, dann sind es mehr als vier Fünftel, die kommen, weil sie dazu verpflichtet und geschickt worden sind.

Die wirklichen Gründe für das Cannabis-Verbot zeigen sich beim Studium des Krieges gegen Cannabis. Zwei Gründe fallen besonders auf. Der eine Grund ist eine Überzeugung. Sie zeigt, dass die in den 1930er Jahren in den USA angestrengte Dämonisierung von Cannabis große Wirkung getan hat. Der andere Grund ist eine Tatsache. Die Aufklärung, wie es sich mit Cannabis in der Realität verhält, hat bisher an der Überzeugung von dem dämonischen Charakter der Pflanze nichts zu ändern vermocht. Es gibt die Aufklärung, aber sie bleibt wirkungslos. Doch soll man die Hoffnung nicht aufgeben, dass die Stimme der Vernunft sich Geltung verschafft. Es lohnt sich daher wieder einmal, einen Blick auf den Krieg gegen Cannabis zu werfen.


2. Cannabisgenuss und Cannabisphobie

Sieht man von der ausprobierenden Jugend ab, gibt es in Deutschland drei bis vier Millionen Cannabis-Genießer. Sie haben Cannabis veralltäglicht. Sie haben keine Versorgungsprobleme. Sie gehen vorsichtig mit den Bedingungen der Illegalität und den weit verbreiteten Vorurteilen um. Sie achten auf die Eigenschaften des Rausches. Von ihnen ist nicht die Rede. Sie fallen nicht auf. Sie fügen mit ihrer Genussrichtung weder anderen, noch sich selbst Schaden zu.

Die Grenzen der Unschädlichkeit sind bei Cannabis sehr viel weiter gesteckt als bei anderen, legal erhältlichen Genussmitteln. Ungleich den Folgen des Konsums von Tabak und Alkohol ist an Cannabis noch keiner gestorben. Es bewirkt keine Sucht und keine physiologische Abhängigkeit. Soweit eine psychische Abhängigkeit entsteht, ist der Gebrauch von Cannabis nicht die Ursache, sondern ein Symptom anderer Ursachen.

Vorsicht ist geboten, wenn Jugendliche in eine Krise geraten und anfangen, Cannabis exzessiv zu konsumieren und dies über Monate oder mehr. Ein solches Verhalten ist ein Alarmzeichen und ein Hilferuf. Ergebnisse der Entwicklungspsychologie sprechen von der Möglichkeit bleibender oder nur schwer zu behebender Schäden, wenn die Jugendlichen unter 17 Jahre alt sind. Die Psychiatrie hat ungünstige Einflüsse auf psychotische Prozesse beschrieben, aber die Frage nach der Ursache ist im Einzelfall schwer zu bestimmen, zumal die Einstellung des Untersuchers auf die Antwort Einfluss nimmt.

Die psycho- und physiologisch erfassbaren Schäden sind insgesamt zu gering, um den Krieg gegen Cannabis zu rechtfertigen. Der amerikanische Psychiater Lester Grinspoon, Emeritus an der Harvard Medical School, hat die Diagnose einer “Cannabisphobie” gestellt und geschrieben: “Es erscheint fast angebracht, von einem Klima des psychopharmakologischen McCarthyismus zu sprechen”. Er sieht eine “Täuschung des Volkes” am Werk, die sich zu einem “Massenwahn” entwickelt hat. Die Verfolgungsmentalität des McCarthyismus hatte Arthur Miller zur “Hexenjagd” angeregt. Es ist ein Schauspiel, das – nach Neu-England in die frühe Zeit der Pilgerväter verlegt – von der Unerbittlichkeit der kalvinistischen Moral handelt.

Der gesellschaftliche Umgang mit Cannabis zeigt einen Sachverhalt, der unter den Begriff der paranoid- schizoiden, zu Deutsch: der wahnhaft gespaltenen Welt subsumiert werden kann. Er bezeichnet eine Grundeinstellung, die die Welt scharf in gut und böse teilt und nur ein Entweder-Oder, aber kein Sowohl-als-auch gelten lässt. Diese Einstellung kann nicht durch Meinungen, sondern nur durch Tatsachen überwunden werden. Gleichviel, ob man Cannabis dulden mag oder nicht, die Tatsachen legen es nahe, auf die Verfolgung besser zu verzichten. Das Problem ist nicht Cannabis, sondern sein Verbot.


3. Der Krieg gegen Cannabis

Die USA erklärten Cannabis 1937 den Krieg. Er erhielt den Namen “war on drugs”. Ein Zufall hatte geholfen, die Kriegserklärung gegen Cannabis vorzubereiten. Zwei Hauptprodukte der Pflanze, die Fasern und das Genussmittel, kamen gleichzeitig in Verruf.

Zum einen wurden die Fasern der Pflanze dank technischen Fortschritts zum Konkurrenten verschiedener Wirtschaftszweige. Eine neue Erntemaschine verbilligte die Produktion der Cannabis-Fasern so sehr, dass die Fasern als das zukünftig führende Agrar-Produkt der USA galten. Die aufblühende Kunstfaser-Industrie fühlte sich von der Naturfaser bedroht und in der Papier-Industrie war Papier aus Holz ein profitabler Wirtschaftszweig geworden. Die Cannabis-Faser hätte das Holz verdrängt.

Zum andern suchte die US-Regierung, nachdem die Alkohol-Prohibition gerade gescheitert war, zur weiteren Bekämpfung des Bösen einen neuen Feind. Sie fand Cannabis, das Genussmittel, hierfür geeignet. Sie dämonisierte die Pflanze, indem sie behauptete, dass der Gebrauch von Cannabis die Begehung von Tötungsdelikten fördert. Sie bezeichnete Cannabis als “Mörderkraut” und stellte es auf die Gefährlichkeitsstufe der suchterzeugenden Rauschmittel. In einer großen Aktion, die die betroffenen Industriezweige finanzierten, gelang alles nach Plan. Die Kooperation einer Regierung, die etwas Böses suchte, mit einer Industrie, die sich eine Profitgefährdung vom Halse halten wollte, hatte Erfolg. Auf der Strecke blieben die Vernunft und ökologische Gesichtspunkte. Ist es doch nicht nur unvernünftig, eine der uralten Nutzpflanzen der Menschheit zu verteufeln, sondern auch ökologisch ein Wahnsinn, chemische Industrien wachsen und Wälder abholzen zu lassen, anstatt sich des höchst nützlichen und wertvollen Naturprodukts zu bedienen.

In den siebziger Jahren hatten die USA erreicht, dass der Krieg mit Hilfe internationaler Organisationen zum Weltkrieg geworden und in den Gesetzen der beteiligten Nationen verankert war. Aber in den USA selbst zeigte der Krieg Ermüdungserscheinungen. Cannabis stand an der Schwelle der sozialen Akzeptanz. Präsident Carter vertrat die Ansicht, dass Strafen gegen seinen Besitz nicht mehr Schaden anrichten sollten als sein Gebrauch. 1977 schlug er dem Kongress vor, den Besitz von Cannabis zu legalisieren. Auch anderswo hat dieser Präsident versucht, Frieden zu stiften. Sein Nachfolger, Präsident Reagan, richtete seinen Blick wieder auf das Böse und erklärte den “new war on drugs”, in dem wir uns immer noch befinden.

Es wird Leid zugefügt, schweres staatliches Unrecht begangen, Rechtsempfinden korrumpiert, Geld verschwendet und eingesperrt. Im Jahr 2000 saßen in den USA 734000 Menschen wegen Cannabis im Gefängnis, 88 Prozent von ihnen wegen einer Besitzmenge, die zu gering war, um damit Handel zu treiben, also nur dem Eigengebrauch diente.


4. Der Sieger

Mag es offen bleiben, ob der Krieg der Vater aller Dinge ist, in diesem Fall hat er Erstaunliches hervorgebracht. Die Geschichte des Krieges gegen Cannabis ist eine Erfolgsgeschichte der Pflanze. Der amerikanische Journalist und Gärtner Michael Pollan hat sie in seinem 2001 erschienenen Buch “The Botany of Desire” beschrieben (das Buch erschien 2002 auf Deutsch unter dem verfälschenden Titel “Die Botanik der Begierde”). Die Pflanze, argumentierte Pollan, konnte den Krieg zu ihren Gunsten nutzen und den Auftrag der Evolution zur Vermehrung und Verbreitung in ungeahnter Weise erfüllen.

Ursprünglich wuchs in den USA nur eine minderwertige Sorte, verächtlich “home grown” genannt. Die hochwertige Ware stammte aus Mexiko. Der Kriegsführung gelang es, den Import aus Mexiko zu unterbinden. Damit öffnete sich in den USA ein vor Importen geschützter Binnenmarkt. Für die Pflanze war es ein Triumph des Protektionismus. Begünstigend kam der schwarze Markt hinzu. Die dort erzielten Gewinne ermöglichten es, die Züchtung hochwertiger Sorten großzügig zu subventionieren.

“Die besten Gärtner”, schrieb Pollan, gingen in den Untergrund. Sie züchteten Cannabis auf kleinstem Raum hinter verschlossenen Türen auf die neuen Bedingungen um. Die erstaunlich flexible Konstitution der Pflanze kam ihnen dabei entgegen. Sie kreuzten einheimisches Cannabis sativa mit Cannabis indica, dessen Samen Hippies aus Afghanistan in den siebziger Jahren mitgebracht hatten. Was dabei herauskam, nannte Pollan die Ironie dieses Krieges. Die Kreuzungen erwiesen sich als eine genetische Revolution. Kleinerer Wuchs, erstklassige Qualität, höhere Erträge und höherer THC-Gehalt sind das Resultat.

Eine schnell wachsende Industrie liefert das Zubehör, das die Pflanze braucht, um im geschlossenen Raum in gewünschter Weise zu gedeihen. Ist alles vorhanden, trägt schon ein Tisch mit einer Platte von zwei Quadratmetern eine rentable Cannabis-Plantage. Hochwertige Eigenzucht breitet sich aus. Manche Länder, die bisher vom Import abhängig waren, nähern sich der Selbstversorgung. In den USA gelang dem Genußmittel, was schon einmal den Fasern zugetraut worden war. Cannabis gedieh zum führenden Agrar-Produkt.


5. Die Kriegserklärung in Deutschland

1972 unterstellte der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland Cannabis dem neu geschaffenen Betäubungsmittelgesetz, obwohl, wie sich explizit aus den Gesetzesmaterialien ergibt, Zweifel bestanden, ob von Cannabis nennenswerte Gefahren ausgehen. Die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz war ein Kniefall vor den USA, so wie es heute die Ansicht ist, die das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht aufgegriffen hat, dass die inzwischen beschlossenen internationalen Verträge die weitere Teilnahme am Krieg erzwingen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 im “Cannabis- Beschluss” zur Begründung des Erhalts der Verfassungsmäßigkeit des Cannabis-Verbots eine Regierungsvorlage aus dem Jahr 1981 zitiert: “Die gesundheitlichen Risiken beim Verbrauch von Cannabis-Produkten sind von der Wissenschaft immer wieder betont worden, zumindest kann die Unschädlichkeit nicht nachgewiesen werden” (BTDrucks. 8/3551). Das Bundesverfassungsgericht hat sich das Zitat folgendermaßen zu Eigen gemacht: “Die ursprüngliche Einschätzung der Gesundheitsgefahren durch den Gesetzgeber ist heute umstritten. Jedoch ist auch die den Vorlagebeschlüssen zugrunde liegende Annahme mangelnder Gefährlichkeit von Cannabisprodukten ungesichert”.

Der fehlende Nachweis der Ungefährlichkeit klingt im Angesicht der dämonisierten Pflanze bedrohlich, aber besagt nichts. Die Medizin kann die Ungefährlichkeit von Cannabis nicht nachweisen, weil die Medizin überhaupt Ungefährlichkeiten nicht nachweisen kann. Sie kann nur Befunde erheben, die eine Krankheit oder Störung anzeigen. Wenn sich keine Befunde erheben lassen, kann das nur heißen, dass “kein Befund” erhoben wurde, der die unterstellte Gefährlichkeit nachweist.


6. Die Kriegsfolgen

Der Krieg dauert mittlerweile 69 Jahre. Das zeigt, dass das Verbot nicht durchsetzbar ist. Es untergräbt die staatliche Autorität. Der Staat korrumpiert sich selbst. Er hat den Schwarzen Markt zum Blühen gebracht. Er kriminalisiert seine Benutzer. Er führt zur Verschwendung von Milliardensummen durch Repressionskosten und entgangene Steuern. Er verzichtet auf die Qualitätskontrolle. Er verhindert wirksame Aufklärung. Er bietet keinen Jugendschutz, sondern im Gegenteil: er bietet einen Konsum-Anreiz, der sich auf alterstypische Protestlust stützen kann.

Der Cannabis-Markt erstreckt sich inzwischen bis auf den Schulhof. Dort hat man schon ein gewitztes zwölfjähriges Mädchen gesehen, das staunt, wie leicht sich im Kleinhandel Geld verdienen lässt. Hinter dem kleinen Mädchen steht der Schwarze Markt in seinen verschiedenen Stufen. Indem der Gesetzgeber das Verbot aufrechterhält, schützt er den Schwarzen Markt, aber nicht das kleine Mädchen und die anderen Kinder. Je repressiver der Staat sich in Sachen Cannabis benimmt, desto weniger Schutz bietet er.


7. Der Friedensvertrag

Die Materialien, die zur Legalisierung von Cannabis erforderlich sind, liegen vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung aufgefordert, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse einzuholen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Expertise in Auftrag gegeben und eine weitere gefördert. Beide Expertisen, die eine von Kleiber und Kovar und die andere von Kleiber und Soellner, sind 1998 erschienen. Sie enthalten hinreichendes Material, die Legalisierung zu begründen.

Mit der Legalisierung taucht ein Problem auf, das es nicht gab, als der Krieg gegen Cannabis begann. Der Krieg hat ein Heer von Kleinstzüchtern erzeugt. Mit der Legalisierung tauchen sie aus der Dunkelheit des Verbots auf. Vielleicht könnte man, jedenfalls übergangsweise, mit ihnen analog zu der Vergabe von Brennrechten verfahren, die das Branntweinmonopolgesetz regelt. Es ließen sich Zuchtrechte für Cannabis einführen. Fiskalischen Interessen wäre gedient und lebensmittelrechtliche Vorschriften, die die Produktqualität sicherstellen, könnten greifen.

Damit hätte der Krieg gegen Cannabis sein Ende gefunden. Die Menschen könnten wieder in Frieden mit der Pflanze leben, wie sie es zuvor Tausende von Jahren getan haben. Wenn der Frieden nur schrittweise zu erreichen ist, dann sollten die einzelnen Schritte wenigstens in die Richtung des Friedens weisen.