CDU (Hessen 2023)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Die hessische CDU will Beratungs- und Hilfsangebote bei Entzügen sowie aufsuchende Sozialarbeit ausbauen. Falls kommunal gewünscht, erklärt man sich bereit,”Modelle und Konzepte zur kontrollierten Abgabe in Anlaufstellen und Konsumräumen” zu begleiten.  Das ist ein für CDU-Verhältnisse relativ fortschrittliches Bekenntnis zur Originalstoffabgabe von Heroin und evtl. weiteren Substanzen an Abhängige. Eine Legalisierung “illegaler weicher Drogen” lehnt man jedoch mit Verweis auf gesundheitliche Risiken und die vielfach widerlegte “Einstiegsdrogen”-Theorie ab. Zugleich möchte man den Anbau von Nutzhanf und Medizinalcannabis in Hessen stärker fördern. Weiterhin will man sich für ein Verbot bzw. eine stärkere Regulierung von KO-Tropfen bundesweit einsetzen.Die CDU verfolgt in ihrem Wahlprogramm einen klaren Law and Order- Kurs. Alle Drogendelikte sollen konsequent geahndet und Drogengebrauchende auf den Weg der Abstinenz gebracht werden. Cannabis wird nicht gesondert erwähnt. Zudem plant die CDU ein Alkohol- und Drogenkonsumverbot rund um den Hauptbahnhof und die Verdrängung der dortigen Szene.
Der Verfolgungsdruck beim Drogenhandel soll gesteigert werden. In diesem Zusammenhang werden auch rassistische Stereotype bemüht, indem auf Clan Kriminalität hingewiesen und eine konsequente und zügige Abschiebepraxis als Ziel formuliert wird.
Die Abstinenz wird als oberstes Ziel definiert und die Drogenhilfe soll in staatlicher Hand neu organisiert werden. Klinische stationäre Entzugsplätze sollen dazu ausgebaut werden.

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Auszug aus dem Wahlprogramm

“DROGENPOLITIK

Wir wollen die Unterstützung für suchtkranke Menschen ausbauen und dafür über den Fonds „Hessen steht Zusammen“ Mittel bereitstellen, um entsprechende Initiativen zu unterstützen.

Wir wollen insbesondere Angebote für die Beratung und Hilfestellungen beim Entzug von Drogenabhängigkeit und der aufsuchenden Sozialarbeit ausweiten.

Wo dies von den Kommunen gewünscht ist, begleiten wir Modelle und Konzepte zur kontrollierten Abgabe in Anlaufstellen und Konsumräumen, um Drogen- und Beschaffungskriminalität zu bekämpfen und den suchtkranken Menschen eine Anlaufstelle zu schaffen. 

Eine Legalisierung illegaler weicher Drogen lehnen wir nach wie vor ab. Hierunter fällt auch Cannabis. Zu groß sind die gesundheitlichen Risiken und Folgen für den Einzelnen und die Auswirkungen auf Familie und Gesellschaft.

Wir wollen das Beratungs und Hilfsangebot für Betroffene ausbauen, vor allem in Hinblick auf den in Zukunft wohl ansteigenden Cannabiskonsum. Wir werden uns auf Bundesebene für eine starke Regulierung der chemischen Stoffe einsetzen, die typischerweise als KO-Tropfen verwandt werden und derzeit legal erworben werden können. Eine Möglichkeit könnte dabei die Aufnahme in das Betäubungsmittelgesetz darstellen.”

“Wir stehen für eine konsequente Verfolgung von Drogenkriminalität. Sogenannte weiche Drogen sind viel zu oft Einstiegsdroge und eine Belastung für die Anstrengungen im Gesundheits- und Jugendschutz. Auch Cannabis darf daher nicht legalisiert werden.”

“Wir wollen unsere Betriebe dabei unterstützen, sich zu diversifizieren und neue Ertragswege auszuprobieren. Der Anbau von modernen Züchtungen, Nischenpflanzen wie Kräutern, Nutzhanf, medizinischem Cannabis oder neuen Energiepflanzen, das „carbon farming“, die Nutzung von Agro-Photovoltaik oder der Anbau von Agroforst auf Grenzertragsstandorten schafft neue Möglichkeiten, die wir durch Beratung, Informationsnetzwerke, eine zugewandte Genehmigungspraxis und, wo möglich, durch passgenaue Förderangebote unterstützen werden.”

Antworten auf Wahlprüfsteine

In den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine bekräftigt die CDU sowohl ihre Ablehnung der aktuellen Ampelpläne als auch einer kompletten Legalisierung.Drug-Checking lehnt man nicht grundlegend ab, aber möchte den Fokus auf “die damit verbundene Suchtberatung” legen. Im Straßenverkehr sperrt sich die CDU gegen eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten. Bei der Meldung an die Fahrerlaubnisbehörden wird darauf verwiesen, dass dies nur bei mehrmaligen Vergehen in Hessen stattfinden würde.

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Frage 1

Wie stehen Sie zu den Plänen der Bundesregierung, den Besitz geringer Mengen Cannabis (lt. Gesetzentwurf 25g) und den privaten Anbau einiger Cannabispflanzen für den Eigenkonsum zu erlauben sowie Cannabis- Anbauvereine einzuführen?

Antwort

Die Fragen 1 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auch nach eingehender Auseinandersetzung mit allen Argumenten – auch solchen, die auch für eine Legalisierung sprechen könnten, wie die mögliche Schwächung des Schwarzmarktes, der therapeutischen Wirkung u.a. – lehnen wir eine Legalisierung illegaler weicher Drogen, unabhängig von der Menge, nach wie vor ab. Hierunter fällt auch Cannabis.
Für uns steht der Schutz, insbesondere von besonders beeinflussbaren Kindern und Jugendlichen, stets im Vordergrund. Zu groß sind die gesundheitlichen Risiken und Folgen für den Einzelnen und die Auswirkungen auf Familie und Gesellschaft. Insbesondere die Entwicklung schwerster irreversibler psychischer Krankheitsbilder sind mittlerweile durch eine Vielzahl klinischer Langzeitstudien belegt und stellen eine durch gesellschaftliche Verharmlosung unterschätzte, jedoch erhebliche Gefahr dar.

Auch die Ärzte- und Apothekerschaft lehnt die geplante Legalisierung von Cannabis als Genussmittel vor diesem Hintergrund, unlängst im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Ampel, entschieden ab. Und viel zu oft sind stellen diese sog. „weichen Drogen“ den Beginn einer ausgeprägten psychischen und/oder physischen Abhängigkeit dar, die
nicht selten langfristig zum Konsum weiterer, oft härterer Substanzen führt. Zudem zeigen internationale Vergleiche, dass mit der Legalisierung von Cannabis immer auch ein Anstieg des Konsums einhergeht. In unseren Augen muss verantwortungsvolle Gesundheits- und Drogenpolitik einer Ausweitung riskanter und gesundheitsgefährdender Konsummuster entgegenwirken. Daher sprechen wir uns ganz klar gegen die Legalisierung einer Droge wie Cannabis zu reinen Genusszwecken aus. Wer Cannabis aus nichtmedizinischen Gründen konsumiert, wer Cannabis
missbraucht, der begibt sich ganz klar in eine gesundheitliche Gefahr. Daher sollte anstatt der Legalisierung des Konsums viel mehr die Aspekte Prävention und Aufklärung vorangestellt werden. Wer Drogen legalisiert, lässt die Betroffenen allein. Das wird durch eine Vielzahl von ehemaligen Süchtigen bestätigt. Wir wollen stattdessen das Beratungs- und Hilfsangebot für Betroffene, Suchtgefährdete und bereits Süchtige, ausbauen.

Die Eckpunkte der Ampelregierung zum Gesetz der Cannabis-Legalisierung enthalten zudem ein Wirrwarr von Regeln und sind aus unserer Sicht potentiell nicht europarechtskonform. Es ist u.a. nicht klar, wer künftig kontrollieren soll, ob mehr als die geplanten erlaubten 20-30 Gramm Eigenbedarf zu Hause aufbewahrt oder ob mehr als drei Pflanzen daheim angebaut werden. Es ist stark zu bezweifeln, dass die Behörden so entlastet werden und der Schwarzmarkt tatsächlich ausgetrocknet wird. So hat auch der deutsche Richterbund klar formuliert, dass das „sehr kleinteilige Gesetz (..) zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen“ würde.

In Canada bezieht trotz Legalisierung des Cannabiskonsums nicht einmal jeder dritte Konsument Cannabis ausschließlich aus legalen Quellen. Die große Mehrzahl kauft weiterhin auf dem Schwarzmarkt. Es werden in etwa acht von neun Tütchen weiterhin auf dem Schwarzmarkt gekauft, da die Drogendealer den Preis nach unten anpassen und damit ihr Angebot attraktiver gestalten als die legalen Bezugsquellen.

Frage 2:

In einem weiteren Gesetzesvorhaben ist geplant, kommunale, wissenschaftliche Modellprojekte zuzulassen, die die Auswirkungen eines komplett regulierten Cannabismarktes vom Anbau bis zum Verkauf in Fachgeschäften erforschen sollen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?

Antwort

Wir wollen den Cannabiskonsum in Hessen nicht – auch nicht zeitweise oder für ein Modellprojekt – legalisieren.

Frage 3

Vor Kurzem wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?

Antwort

Drogenkonsum ist immer ein Risiko und illegal, eine Lösung für die Gefahren und Auswirkungen des Konsums sind solche Stellen alleine nicht. In unseren Augen steht beim „Drug Checking“ nicht der Konsum von „sicheren Drogen“ im Mittelpunkt, sondern viel mehr die damit verbundene Suchtberatung, die auf vielen Wegen hilft, beispielsweise durch die Vermittlung einer Therapie.
In Hessen wird die bundesgesetzliche Regelung derzeit bereits umgesetzt, voraussichtlich im Herbst wird das Hessische Sozialministerium eine entsprechende Verordnung zur Ausführung des Beschlusses auf Bundesebene vorlegen. Frankfurt und Offenbach haben bereits Interesse an einer entsprechenden – ggf. zeitweisen – Umsetzung bekundet. Die Auswirkungen bzw. mögliche Verbesserungen können und müssen in diesem Rahmen genau untersucht und nachgewiesen bzw. widerlegt werden.

Frage 4

Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU-Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?

Antwort

Die Wirkung von THC und Alkohol auf motorische und sensorische Fähigkeiten, die essentiell für die Beherrschung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr sind, ist ebenso wenig miteinander vergleichbar, wie mit anderen illegalen und legalen Drogen. Gerade psychoaktive Substanzenwirken auf jeden Organismus anders und unberechenbar. Daher verbietet sich logischerweise eine Geleichbehandlung bezüglich der Festlegung von Grenzwerten. Klar ist jedoch: Egal ob eine Rauschfahrt aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch vorliegt, muss eine strafrechtliche Sanktion auf dem Fuße folgen. Wer sich in eine geistige oder körperliche Fahruntüchtigkeit versetzt, gefährdet nicht mehr nur sich selbst, sondern auch unbeteiligte Dritte. Es ist ureigene staatliche Aufgabe, die Gesellschaft hiervor zu schützen.

Frage 5

Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird häufig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wie wird dies in Ihrem Bundesland gehandhabt und wollen Sie an dieser Praxis festhalten?

Antwort

Gemäß § 2 Abs. 12 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die Polizei nicht nur angehalten, sondern sogar verpflichtet, Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen vonKraftfahrzeugen schließen lassen, an die Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln. Diese Regelung gilt bundeseinheitlich – ein rechtlicher Spielraum, ob solche Daten bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen übermittelt werden, besteht hier weder in Hessen noch in den anderen Bundesländern.

Auslegungsbedürftig bleibt die Frage, ab wann Drogenbesitz oder -konsum einen nicht nur vorrübergehenden Mangel bzgl. Eignung oder Befähigung darstellt. Hier in Hessen ist uns jedoch bewusst, dass einmaliger Drogenbesitz nicht zwangsläufig zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zum Fahrverbot führen kann, da es hier auch viele Gründe gibt, die nicht alle sofort auf eine Ungeeignetheit schließen lassen. Daher wird auch bei Erkenntnissen ohne Verkehrsbezug grundsätzlich nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung und bei mehrfachen Drogenmissbrauchsfällen an die Fahrerlaubnisbehörden übermittelt. Selbstverständlich prüfen dann die Fahrerlaubnisbehörden noch einmal unabhängig hiervon den konkreten Sachverhalt. Das ist nicht nur von der Rechtsprechung so bestätigt, sondern gilt übrigens auch bei (mehrfachem) Alkoholmissbrauch. Eine automatische, ungeprüfte Übermittlung bei einmaligem Besitz findet daher nicht statt.

Frage 6

Antwort

Frage 7

Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Antwort

In der nächsten Legislaturperiode wollen wir die Unterstützung für suchtkranke Menschen noch weiter ausbauen und dafür über den Fonds „Hessen steht Zusammen“ umfangreiche Mittel bereitstellen. Wir wollen insbesondere Angebote für die Beratung und Hilfestellungen beim Entzug von Drogenabhängigkeit und der aufsuchenden Sozialarbeit ausweiten. Zudem werden wir, wo dies von den Kommunen gewünscht ist, Modelle und Konzepte zur kontrollierten Abgabe in Anlaufstellen und Konsumräumen begleiten, um Drogen- und Beschaffungskriminalität zu bekämpfen und den suchtkranken Menschen eine Anlaufstelle zu bieten. Eine Legalisierung illegaler weicher Drogen lehnen wir – wie bereits oben erwähnt – nach wie vor ab. Hierunter fällt auch Cannabis. Wir wollen das Beratungs- und Hilfsangebot für Betroffene ausbauen, vor allem in Hinblick auf den in Zukunft wohl ansteigenden Cannabiskonsum. Wir werden uns auf Bundesebene zudem für eine starke Regulierung der chemischen Stoffe einsetzen, die typischerweise als KO-Tropfen verwandt werden und derzeit legal erworben werden können. Eine Möglichkeit könnte dabei die Aufnahme in das Betäubungsmittelgesetz darstellen.

Frage 8

Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes wie z.B. in Kanada?

Antwort

Siehe Antwort auf Frage 1.

Bisherige parlamentarische Aktivität

Nach eigenen Angaben hat man sich in der zurückliegenden Legislaturperiode “auf den Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten für Suchtkranke” konzentriert. Konkret wurde jedoch nur ein Änderungsantrag für den Doppelhaushalt 2023/34 benannt.

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“In unserer politischen Arbeit in Bezug auf Drogenpolitik konzentrieren wir uns auf Landesebene als CDU vor allem auf den Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten für Suchtkranke. So fördern wir im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen u.a. gezielt kommunale Angebote der Suchtprävention und Suchthilfe.
Zudem haben wir zum Doppelhaushalt 2023/ 2024 einen Änderungsantrag eingebracht, der zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgungssituation drogenabhängiger Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel führen soll. Im Nachgang zur Corona-Pandemie hat sich hier die Lage zugespitzt. Da laut Angaben der Stadt Frankfurt 56 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer der niedrigschwelligen Einrichtungen in Frankfurt aus dem Umland kommen, haben wir uns als Land bereit erklärt uns hier mit weiteren Mitteln für die Drogenhilfe einzusetzen. In diesem Zusammenhang stärken wir die aufsuchende Sozialarbeit im Bahnhofsviertel, ermöglichen eine Komplementärfinanzierung der Humanitären Substitution für Nicht-Versicherte und geben die Möglichkeit die Öffnungszeiten des Angebots Nachtcafé oder weiterer Schutzräume zu erweitern.”

Die hessische CDU lehnt sowohl die Entkriminalisierung als auch die Legalisierung von Cannabis ab und möchte an der Ungleichbehandlung von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr festhalten. Da hilft auch die im Vergleich mit anderen CDU-Landesverbänden pragmatische Einstellung in Bezug auf Drogenkonsumräume, Originalstoffabgabe und Drug-Checking nur wenig. Für Hanffreunde ist die CDU Hessen keine Option!