

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.


Programm
Das Wahlprogramm des BSW bietet umfangreiche Aussagen zur Drogenpolitik. Das Stichwort Cannabis kommt allerdings nicht vor. Grundlegend soll die Suchtprävention und Suchthilfe gestärkt werden. Dazu sollen z.B. eine eigenständige Förderrichtlinie für die Sucht- und Drogenberatung wieder eingeführt, die Suchtprävention und Suchtberatung als Pflichtaufgabe von Gesundheitsämtern verankert und mindestens zwei hauptamtliche Präventionsfachkräfte verbindlich in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt vorgehalten werden. Ein besonderes Augenmerk legt das BSW auf die Bekämpfung der Glücksspielsucht und möchte mindestens “1% der Glücksspielerlöse des Vorjahres verbindlich für Maßnahmen der Glücksspielsuchtprävention einsetzen”. Leider wird es an wenigen Stellen so konkret, wie in diesem Fall. Bei vielen der Forderungen fragt man sich zudem, wie dies alles bezahlt werden soll. Ein passables Programm, das an einigen Stellen etwas konkreter sein könnte.
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Auszug aus dem Wahlprogramm:
“5.3. Suchtprävention und Suchthilfe stärken – Gesundheit schützen
Sucht ist keine individuelle Schwäche, sondern häufig Folge von sozialem Druck, Perspektivlosigkeit, traumatischen Erfahrungen und anhaltenden psychischen Belastungen.
Wirksame Suchtprävention und verlässliche Hilfeangebote sind daher zentrale Aufgaben einer solidarischen Gesundheits- und Sozialpolitik. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine starke öffentliche Verantwortung für Prävention, Beratung und Behandlung – flächendeckend, wohnortnah und dauerhaft abgesichert.
Suchtprävention ist Sozialpolitik, Suchthilfe ist Gesundheitsschutz. Beides gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge.
Suchtberatung als unverzichtbaren Teil der Versorgung sichern Suchtberatungsstellen übernehmen eine zentrale Brückenfunktion zwischen psychosozialer
Beratung, Gesundheitswesen und sozialer Unterstützung. Sie verhindern soziale Verelendung, stabilisieren Betroffene frühzeitig und sparen nachweislich hohe Folgekosten im Gesundheits-, Sozial- und Justizsystem. Dieses spezifische Leistungsprofil kann weder durch ärztliche Versorgung noch durch niedergelassene Therapieangebote ersetzt werden.
Trotz ihrer hohen Wirksamkeit sind viele Suchtberatungsstellen finanziell unter Druck. Unzureichende Mittel gefährden Qualität, Umfang und Erreichbarkeit der Angebote – insbesondere im ländlichen Raum.
Unsere Ziele:
• Wiedereinführung einer eigenständigen Förderrichtlinie für Sucht- und Drogenberatung des zuständigen Gesundheitsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales MV, ausgestattet mit ausreichenden, verlässlichen Landesmitteln.
• Sicherung hoher fachlicher Standards: Die Anforderungen an Qualifikation und Fachlichkeit der Beschäftigten in Suchtberatungsstellen werden in der Anerkennungsrichtlinie uneingeschränkt erhalten.
• Transparenz bei der Finanzierung: Nachvollziehbare Ausweisung, in welchem Umfang Mittel aus dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz MV tatsächlich für Suchtberatung eingesetzt werden.
Suchtprävention als Pflichtaufgabe des Landes
Prävention darf kein freiwilliges Zusatzangebot sein, sondern muss verlässlich organisiert und finanziert werden.
Unsere Ziele:
• Verankerung von Suchtprävention und Suchtberatung als Pflichtaufgabe der
Gesundheitsämter.
• Verlässliche Landesfinanzierung statt befristeter Modell- und Projekƞörderung.
• Klare Zuständigkeiten zwischen Land, Kommunen und freien Trägern.
Regionale Präventions- und Hilfestrukturen stärken
Als Flächenland braucht Mecklenburg-Vorpommern gut erreichbare, regional verankerte Angebote.
Unsere Ziele:
• Mindestens zwei hauptamtliche Präventionsfachkräfte in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt.
• Aufbau und Stärkung regionaler Präventionsnetzwerke zwischen Schulen, Jugendhilfe, Suchthilfe, Kommunen und Vereinen.
• Verstetigung bewährter regionaler Präventionsprojekte.
Frühe Prävention für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Wirksame Prävention beginnt früh und begleitet junge Menschen kontinuierlich.
Unsere Ziele:
• Verbindliche Sucht- und Gesundheitsprävention in Schulen, altersgerecht und alltagsnah.
• Stärkung von Lebens-, Sozial- und Resilienzkompetenzen.
• Ausbau von Peer-Projekten (Projekte unter Gleichaltrigen), bei denen Jugendliche andere Jugendliche erreichen.
• Präventionsangebote auch an Berufsschulen, Hochschulen und in der Ausbildung. Glücksspielsucht wirksam bekämpfen – Verantwortung wahrnehmen Mecklenburg-Vorpommern erzielt erhebliche Einnahmen aus Lotterien, Spielbanken und weiteren Glücksspielangeboten. Dem steht bislang eine äußerst geringe Investition in die Prävention von Glücksspielsucht gegenüber. Dieses Missverhältnis ist angesichts der sozialen und gesundheitlichen Folgekosten nicht verantwortbar.
Mit der Ausweitung von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag hat sich das Suchtrisiko deutlich erhöht. Besonders gefährdet sind Jugendliche und junge Erwachsene – unter anderem durch aggressive Werbung, Demoversionen, Influencer-Marketing und glücksspielähnliche Mechanismen wie Lootboxen (virtuelle Überraschungskisten) in Online-Spielen.
Bereits heute zeigen Daten für Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Verlagerung der Glücksspielproblematik in den Online-Bereich. Die bestehenden Präventions- und Beratungsstrukturen sind dafür nicht ausreichend ausgestattet.
Unsere Ziele:
• Mindestens 1% der Glücksspielerlöse des Vorjahres verbindlich für Maßnahmen der Glücksspielsuchtprävention einsetzen.
• Deutliche Stärkung der personellen und sachlichen Ausstattung von Schwerpunktberatungsstellen und der Landesfachstelle Glücksspielsucht.
• Flächendeckende Präventionsangebote, auch mobil und digital, insbesondere für ländliche Regionen.
• Konsequente Umsetzung der Präventionsverpflichtungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag.
• Fortführung und Unterstützung von Initiativen zur Regulierung suchtfördernder Mechanismen wie Lootboxen.
Hilfe ohne Hürden – niedrigschwellige Angebote ausbauen
Viele Betroffene erreichen Hilfesysteme zu spät oder gar nicht.
Unsere Ziele:
• Ausbau niedrigschwelliger, anonymer Beratungsangebote.
• Mobile Präventions- und Beratungsangebote, insbesondere im ländlichen Raum.
• Bessere Verzahnung von Hausarzt, Suchthilfe, Psychotherapie, psychosozialer Beratung und Sozialarbeit.
• Gesundheitsschutz vor Bestrafung – Hilfe statt Ausgrenzung.
Qualität sichern und Bedarfe sichtbar machen
Prävention und Hilfe müssen fachlich fundiert und wirksam sein.
Unsere Ziele:
• Regelmäßige Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte in Prävention und Suchthilfe.
• Landesweite Qualitätsstandards für Präventions- und Beratungsangebote.
• Regelmäßige Sucht- und Gesundheitsberichte sowie regionale Bedarfsanalysen.
• Transparente Veröffentlichung der Ergebnisse als Grundlage politischer Entscheidungen.“


Antworten auf Wahlprüfsteine
Das BSW hat nicht auf unsere Wahlprüfsteine geantwortet.


Bisherige parlamentarische Aktivität
Das BSW war nicht Teil des Landtages in der letzten Legislaturperiode.


Das BSW hat ein passables Wahlprogramm, das jedoch einige Fragen zur grundsätzlichen drogenpolitischen Ausrichtung dieser Partei nicht beantwortet. Eine dieser Fragen ist, wie das BSW zum Thema Cannabis steht. Da die Partei nicht auf unsere Wahlprüfsteine geantwortet hat, bleibt diese entscheidende Frage weiterhin unklar und das BSW die große Unbekannte. Somit gibt es auch keine Wahlempfehlung für Hanffreunde.
