Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.
Programm
Im Wahlprogramm von BVB/ FW finden sich keine drogenpolitischen Inhalte.
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Auszug aus dem Programm
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Antworten auf Wahlprüfsteine
Die Antworten von BVB und FW auf unsere Wahlprüfsteine sind ambivalent. Grundsätzlich findet man, dass die teilweise Legalisierung von Cannabis “in die richtige Richtung” gehe. Allerdings müsse dies mit vermehrter Prävention einhergehen und die “Konsummindestabstände […] auch tatsächlich kontrolliert werden”. Prinzipiell verweist man darauf, dass es sich um ein Thema des Bundes handle und daher auch bundeseinheitliche Vorgaben geben sollte, denn “Länderspezifische Regelungen führen zu einem sachlich nicht begründeten Flickenteppich”. BVB und FW wollen zu Beginn eher mit “restriktiven Regelungen” arbeiten und diese ggf. später lockern. Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis kann man sich vorstellen, deren Finanzierung durch öffentliche Gelder sieht man aufgrund der Haushaltslage allerdings kritisch. Eine ähnliche Bewertung findet sich auch in Bezug auf Drug-Checking Projekte. Da “die aus diesen Projekten gewonnenen Daten für das gesamte Bundesgebiet nützlich sind”, sollten “derartige Projekte unabhängig von ihrem Standort vom Bund gefördert werden”. Unsere Frage zur zukünftigen Verwendung von Speicheltests und Verkehrskontrollen beantwortet man positiv. Denn Speicheltest können im Unterschied zu Urintests “einen Wirkstoffgehalt für gewöhnlich schon kurze Zeit nach dem Konsum anzeigen”. Dass komplett unterschiedliche Substanzen (aktives THC vs. Abbauprodukte) gemessen werden, scheint jedoch nicht bekannt zu sein. Drogenpolitische Initiativen in der Vergangenheit können nicht genannt werden und sind zukünftig nicht geplant, da es sich “um Angelegenheiten des Bundes handelt”. Eine umfassende Legalisierung von Cannabis lehnen BVB und FW nicht grundsätzlich ab, sondern wollen zunächst das aktuelle Gesetz ausgiebig evaluieren.
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Frage 1
Wie beurteilen Sie das von der Ampel-Regierung umgesetzte Cannabisgesetz, nach dem nun der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Antwort
Das Gesetz und die damit verbundene teilweise Legalisierung von Cannabis gehen in die richtige Richtung. Als BVB / FREIE WÄHLER setzen wir auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und denken zudem, dass eine Legalisierung dem illegalen Handel entgegenwirken kann. Allerdings ist für uns auch unbestritten, dass der regelmäßige Konsum von Cannabis, ähnlich wie der Konsum von Alkohol, zu erheblichen physischen und psychischen Schäden führen kann. Um den zweifelsohne bestehenden Schutzpflichten des Staates gegenüber dem Einzelnen nachzukommen, kann eine Legalisierung daher nur mit einer verstärkten Prävention einhergehen. Es muss sichergestellt werden, dass vor allem besonders schutzbedürftige Personen, wie etwa Schülerinnen und Schüler, intensiv über die Risiken und Folgen des Konsums aufgeklärt werden. Zudem müssen die im Gesetz verankerten Konsummindestabstände, wie etwa in der Nähe von Schulen, zentralen Plätzen oder Veranstaltungen, auch tatsächlich kontrolliert werden. Die Kommunen haben bei der Kontrolle der neuen Vorschriften oftmals erhebliche Probleme. Dies darf nicht zu Lasten des Schutzes von besonders gefährdeten potenziellen Konsumenten, wie etwa Minderjährigen, führen.
Frage 2
Die gesetzlichen Regelungen zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und Anbauvereinen werden je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgelegt (Bußgeldkatalog, Konsumverbote auf Volksfesten, Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen). Wollen Sie diese Ermessensspielräume eher für liberale oder eher für restriktive Regelungen nutzen?
Antwort
Da der Konsum von Cannabis ein bundeseinheitliches Thema ist, sollte es hierzu auch bundeseinheitliche Vorgaben geben. Länderspezifische Regelungen führen zu einem sachlich nicht begründeten Flickenteppich. Hier braucht es bundeseinheitliche Rechtssicherheit. Aus unserer Sicht sollte zunächst mit restriktiven Regelungen gearbeitet werden. Diese sollten nach einer gewissen Zeit evaluiert und sodann eventuell gelockert werden. Wir befürworten allerdings festgelegte Gebiete, wie etwa vor Schulen oder an zentralen Orten, an denen kein Cannabis konsumiert werden darf.
Frage 3
In einem weiteren Gesetzesvorhaben ist geplant, kommunale, wissenschaftliche Modellprojekte zuzulassen, die die Auswirkungen eines komplett regulierten Cannabismarktes vom Anbau bis zum Verkauf in Fachgeschäften erforschen sollen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?
Antwort
Derartige Modellprojekte können auch im Land Brandenburg durchgeführt werden. Ob solche Projekte allerdings mit öffentlichen Geldern gefördert werden können, kann angesichts der aktuellen Haushaltslage zum derzeitigen Stand nicht seriös beantwortet werden.
Frage 4
2023 wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?
Antwort
Sofern sich bei Universitäten, Hochschulen, Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen Akteure finden, die diese Projekte durchführen würden, wäre dies sicherlich vorstellbar. Eine Finanzierung aus dem Landeshaushalt sehen wir allerdings deshalb kritisch, da die aus diesen Projekten gewonnenen Daten für das gesamte Bundesgebiet nützlich sind, weshalb derartige Projekte unabhängig von ihrem Standort vom Bund gefördert werden sollten
Frage 5
Wie stehen Sie zur flächendeckenden Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen? Sehen Sie wegen des CanG und des neuen THC-Grenzwertes einen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen?
Antwort
Nachdem jüngst der Grenzwert für das Autofahren bezüglich des Wirkstoff THC auf 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt wurde, besteht nun ein erhebliches Problem bei der Kontrolle im Straßenverkehr. Selbst mit dem Speicheltest können Polizeibeamte, ähnlich wie beim Einsatz des Urintests, nur feststellen, ob der Verkehrsteilnehmer Cannabis konsumiert hat oder nicht. Schlägt der Test an, wird der Verkehrsteilnehmer regelmäßig ohnehin einem Bluttest unterzogen, um die genaue Wirkstoffmenge zu ermitteln. Für die Polizei bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand, der viel Personal bindet.
Urintests haben allerdings den Nachteil, dass diese Tests den Konsum von Cannabis in der Regel erst ein paar Stunden nach dem tatsächlichen Konsum anzeigen können. Speicheltests können einen Wirkstoffgehalt für gewöhnlich schon kurze Zeit nach dem Konsum anzeigen. Zudem erscheinen Speicheltests funktioneller, weshalb wir uns für die flächendeckende Einführung von Speicheltests aussprechen.
Frage 6
Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)
Antwort
Da es sich bei den wesentlichen Fragen rund um dieses Thema um Angelegenheiten des Bundes handelt, haben wir hierzu keine parlamentarischen Initiativen ergriffen.
Frage 7
Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Antwort
Sollten sich in Zukunft landespolitische Fragen ergeben, die wir durch unsere parlamentarische Arbeit, etwa durch Anträge oder Gesetzentwürfe, beeinflussen können, werden wir dies entsprechend unseres Programms machen.
Frage 8
Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada?
Antwort
Wie bereits auf die erste Frage geantwortet, geht die teilweise Legalisierung in die richtige Richtung. Allerdings müssen wir beachten, dass wir es bei Cannabis mit keiner völlig ungefährlichen Substanz zu tun haben. Deshalb sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern zunächst die Zeit geben, sich an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu gewöhnen, und die Prävention deutlich ausbauen. Erst nach einer umfassenden Evaluation der aktuellen Gesetzeslage kann über weitere Schritte in Richtung einer kompletten Legalisierung nachgedacht werden. Dies sollte allerdings auf keinen Fall überhastet geschehen.
Bisherige parlamentarische Aktivität
BVB und FW gaben dazu folgendes Statement: “Da es sich bei den wesentlichen Fragen rund um dieses Thema um Angelegenheiten des Bundes handelt, haben wir hierzu keine parlamentarischen Initiativen ergriffen.”
Das Wahlprogramm von BVB und FW in Brandenburg weist keine drogenpolitischen Inhalte auf. In der Beantwortung unserer Wahlprüfsteine zeigt sich eine eher positive Bewertung der erfolgten Entkriminalisierung und keine generelle Ablehnung einer zukünftigen Legalisierung. Insgesamt scheint man jedoch unsicher zu sein und möchte zunächst vorsichtig und restriktiv agieren. Der häufige Verweis darauf, dass es sich bei Drogenpolitik um ein Bundesthema handle, könnte ein Hinweis darauf sein, dass man sich bei dem Thema nicht wirklich zu Hause fühlt. BVB und FW sind damit sicher keine Vertreter einer modernen Drogenpolitik, aber auch keine Verfechter einer strikten Prohibition. Wenn das restliche Wahlprogramm überzeugt, könnte man als Hanffreund noch sein Kreuz bei BVB und FW machen. Eingeschränkte Wahlempfehlung von uns.