Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013

Als Vorbereitung für unsere Wahlempfehlung haben wir wieder unsere Wahlprüfsteine zum Thema Cannabis und Drogenpolitik an die Parteien geschickt. Hier die Antwort der SPD vom 12.08.13. Das Wahlprogramm der SPD schweigt sich zum Thema Drogenpolitik leider aus. Angelika Graf, die drogenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, schreibt hierzu auf abgeordnetenwatch:

Im SPD-Wahl- und Regierungsprogramm stehen vor allem die Themen Arbeit, Familie, Soziales und Bildung im Vordergrund, was ich auch im Rahmen eines ohnehin schon sehr umfangreichen Programms für richtig halte. Der begrenzte Rahmen eines Programms kann leider nicht alle Themen angemessen berücksichtigen. Wir haben daher neben der explizit genannten Tabakprävention im Wahl- und Regierungsprogramm im Falle eines Wahlsieges “nur” eine umfangreiche Präventionsstrategie angekündigt, zu der auch die Prävention von Suchterkrankungen gehört. […]

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des Deutschen Hanfverbandes für die Bundestagswahl 2013

1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Das gesundheitliche Gefährdungspotential vor allem durch regelmäßigen und intensiven Cannabis-Konsum und vor allem auch für die immer jüngeren Erstkonsumentinnen und -konsumenten darf nicht unterschätzt und nicht bagatellisiert werden. Richtig ist aber auch, dass die strafrechtlichen Folgen von geringfügigem Cannabis-Konsum nicht den Lebensweg von jungen Menschen zerstören dürfen. Die SPD setzt sich deshalb seit Jahren für eine Entkriminalisierung der Süchtigen und für Drogenprävention ein.

2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Die SPD plant keine Veränderung der strafrechtlichen Vorschriften.

3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Die SPD plant keine Veränderung der strafrechtlichen Vorschriften.

4. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach §31a BtmG und planen Sie Änderungen?

Auch nach inzwischen 18 Jahren seit der so genannten „Haschisch-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts von 1994 gibt es bis heute keine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen. Die Regelungen in den Ländern sind zum Teil immer noch unterschiedlich und die Verurteilungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken unterscheiden sich teilweise erheblich. Dieses Problem muss endlich gelöst werden.

5. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?

Die Verfügbarkeit von Cannabis und Cannabisprodukten sollte grundsätzlich nicht erleichtert werden. Deshalb sehen wir auch Modellversuche für eine kontrollierte Abgabe kritisch.

6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?

Auch eine saubere Droge bleibt eine gefährliche Droge. Qualitätskontrollen signalisieren eine Unschädlichkeit, die es nicht gibt. Sie sind als Maßnahme zur Schadensminimierung deshalb nicht geeignet.

7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?

Die SPD ist in der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit der legalen Droge Alkohol, die ebenfalls ein hohes gesundheitliches Gefährdungspotential hat, nicht richtig ist. Unabhängig davon ist es jedoch sinnvoll, die Grundlagen für die Feststellung und Beurteilung der Fahreignung von Cannabiskonsumenten zu überprüfen.

8. Welchen Handlungsbedarf sehen sie beim Einsatz von Cannabis als Medizin?

Seit Erlass der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften im Mai 2011 können cannabishaltige Arzneimittel zu medizinischen Zwecken hergestellt und verschrieben werden. Für cannabishaltige Arzneimittel kann und darf dabei nichts anderes gelten, als für alle anderen Arzneimittel auch. Sie bedürfen für die arzneimittelrechtliche Zulassung des Nachweises ihrer Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischen Qualität und müssen für ihre Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung medizinisch notwendig und wirtschaftlich sein. Derzeit ist in Deutschland ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel für die Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose zugelassen. Weitergehende Entscheidungen über den Einsatz von Rezepturarzneimitteln, insbesondere die Erstattungsfähigkeit zu Lasten der GKV, obliegen dem GBA. Änderungen der geltenden betäubungsrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften plant die SPD zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Legislaturperiode unter anderem folgende drogenpolitische Initiativen vorgelegt:

  • Konsum kristalliner Methamphetamine durch Prävention eindämmen – Neue synthetische Drogen europaweit effizienter bekämpfen, Bundestagsdrucksache 17/10646
  • Überlebenshilfe in der Drogenpolitik – Situation der Substitution von Opiatabhängigen verbessern und Substitutionsbehandlung im Strafvollzug gewährleisten, Bundestagsdrucksache 17/12181
  • Potenziale der Prävention erkennen und nutzen – Prävention und Gesundheitsförderung über die gesamte Lebensspanne stärken, Bundestagsdrucksache 17/5384

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Die SPD wird sich für eine bundeseinheitliche Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen und insgesamt weiter für die Stärkung der Drogen- und Suchtprävention einsetzen.

Kommentare

6 Antworten zu „Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013“

  1. Anonymous

    RE: Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Bundestagswah
    @Dr.B.Green
    Bei deinem Punkt 1 gebe ich dir natürlich Recht.
    Aber bei Punkt 2 passt die Schlussfolgerung nicht so ganz, weil die SPD nicht behauptet, dass eine kontrollierte Droge eine ungefährliche sei, sondern dass durch die Kontrollen eine Ungefährlichkeit “signalisiert” wird, die es so nicht gibt. Der logische Schluss daraus wäre, dass man auch die Alkohol-Qualitätskontrollen aufgeben müsste, damit auch hier keine falsche Ungefährlichkeit vorgegaukelt wird.
    So oder so bleibt das Argument der SPD unsinnig, schädlich und menschenverachtend.

  2. Anonymous

    RE: Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Bundestagswah
    @Dr.B.Green
    Bei deinem Punkt 1 gebe ich dir natürlich Recht.
    Aber bei Punkt 2 passt die Schlussfolgerung nicht so ganz, weil die SPD nicht behauptet, dass eine kontrollierte Droge eine ungefährliche sei, sondern dass durch die Kontrollen eine Ungefährlichkeit “signalisiert” wird, die es so nicht gibt. Der logische Schluss daraus wäre, dass man auch die Alkohol-Qualitätskontrollen aufgeben müsste, damit auch hier keine falsche Ungefährlichkeit vorgegaukelt wird.
    So oder so bleibt das Argument der SPD unsinnig, schädlich und menschenverachtend.

  3. Anonymous

    RE: Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Bundestagswah
    Zitat:
    6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?
    Auch eine saubere Droge bleibt eine gefährliche Droge. Qualitätskontrollen signalisieren eine Unschädlichkeit, die es nicht gibt. Sie sind als Maßnahme zur Schadensminimierung deshalb nicht geeignet.

    1.Würde diese Maßnahme definitiv zur einer Schadensminderung, zumindest bei Konsumenten, führen, denn es ist ein gravierender Unterschied ob ich saubere Cannabisblüten konsumiere oder ob diese mit Streckmitteln verseucht sind.

    2. Also wäre nach der Schlussfolgerung, dass eine kontrollierte Droge eine ungefährliche sei, Alkohol unschädlich. Da dem aber nicht so ist, wie Wir alle hoffentlich wissen, ist dieses Argument zur ‘Nichtkontrolle’ wiederlegt.

    MfG Dr.B.Green

  4. Anonymous

    RE: Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Bundestagswah
    Zitat:
    6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?
    Auch eine saubere Droge bleibt eine gefährliche Droge. Qualitätskontrollen signalisieren eine Unschädlichkeit, die es nicht gibt. Sie sind als Maßnahme zur Schadensminimierung deshalb nicht geeignet.

    1.Würde diese Maßnahme definitiv zur einer Schadensminderung, zumindest bei Konsumenten, führen, denn es ist ein gravierender Unterschied ob ich saubere Cannabisblüten konsumiere oder ob diese mit Streckmitteln verseucht sind.

    2. Also wäre nach der Schlussfolgerung, dass eine kontrollierte Droge eine ungefährliche sei, Alkohol unschädlich. Da dem aber nicht so ist, wie Wir alle hoffentlich wissen, ist dieses Argument zur ‘Nichtkontrolle’ wiederlegt.

    MfG Dr.B.Green

  5. Anonymous

    RE: Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Bundestagswah
    [b]1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?[/b]

    (…)Die SPD setzt sich (…) seit Jahren für eine Entkriminalisierung der Süchtigen und für Drogenprävention ein.

    2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

    Die SPD plant keine Veränderung der strafrechtlichen Vorschriften.”

    [b]WTF?![/b]

    Hahahaaaahahaaaaaa haahahaahahaaaahahaaaaa hahahahaaaaa….

  6. Anonymous

    RE: Antwort der SPD auf die DHV Wahlprüfsteine zur Bundestagswah
    [b]1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?[/b]

    (…)Die SPD setzt sich (…) seit Jahren für eine Entkriminalisierung der Süchtigen und für Drogenprävention ein.

    2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

    Die SPD plant keine Veränderung der strafrechtlichen Vorschriften.”

    [b]WTF?![/b]

    Hahahaaaahahaaaaaa haahahaahahaaaahahaaaaa hahahahaaaaa….