Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.
Programm
Die AfD lehnt die “Legalisierung und gesellschaftliche Normalisierung des Cannabiskonsums ab”. Eine medizinische Verwendung kann man sich hingegen vorstellen. Mit Ausnahme der Forderung, den Drogenhandel in Justizvollzugsanstalten zu unterbinden, war es das auch schon mit drogenpolitisch relevanten Inhalten im AfD-Programm.
Auszug aus dem Wahlprogramm
“Die AfD Thüringen will die Situation der Justizvollzugskräfte im Freistaat verbessern. Insbesondere wollen wir die Justizvollzugsbeamten in die Lage versetzen, bei Bedarf ohne Eigengefährdung unmittelbaren Zwang gegen gewalttätige Haftinsassen anzuwenden. Der grassierende Drogenhandel in Thüringer Haftanstalten muss entschieden bekämpft werden, auch um Resozialisierungschancen zu erhöhen.” S. 19
“Ablehnung der Legalisierung von Cannabis
Der Konsum von Cannabis birgt das Risiko einer Schädigung des Gehirns, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in der Entwicklungsphase befinden. Studien zeigen, dass die Gefahr einer lebenslangen psychischen Erkrankung (z. B. Schizophrenie) bei Menschen, die in ihrer Jugend Cannabisprodukte konsumiert haben, signifikant erhöht ist. Wir lehnen daher die Legalisierung und gesellschaftliche Normalisierung des Cannabiskonsums ab. Dem medizinischen Einsatz von Cannabis etwa im Rahmen
einer Schmerztherapie stehen wir offen gegenüber.” S. 60
Eine klare Ablehnung der Legalisierung findet sich im Programm ansonsten keine drogenpolitischen Inhalte. Im Parlament außer einer Vielzahl populistischer kleiner Anfragen keine Aktivitäten, die erkennen lassen, dass man selbst gestalterisch tätig werden wollte. Finger weg, nicht wählen!
Bisherige parlamentarische Aktivität
Die AfD stellte zwei kleine Anfragen zu den Themen “Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsumenten” und “Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Crack”. Weiterhin wurde eine große Anfrage zum “Frankfurter Weg” eingebracht. Ein Antrag zur Absenkung der Zugangsbedingungen für die Teilnahme am Diamorphin-Programm, der auf den ersten Blick inhaltlich vernünftig erscheint, sticht aus den sonstigen eher auf Prohibition ausgerichteten Initiativen heraus.
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– Antrag „Ausweitung des „Diamorphin-Programms” – Novellierung des § 5a BtMVV“, Drs.:
20/6327 (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/06327.pdf)
– Große Anfrage „Der ‚Frankfurter Weg‘, die BtM-Kriminalität und die Sozialarbeit in Hessen“,
Drs.: 20/6138 zu 20/3501 (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/8/06138.pdf).
– Große Anfrage „Offiziell kontrollierte Abgabe von BtM“ Drs. 20/3671 zu 20/4265
(https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/04265.pdf).
– Kleine Anfrage „Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsumenten“ Drs. 20/6322
(https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/06322.pdf).
– Kleine Anfrage „Modellprojekt des Frankfurter Gesundheitsdezernenten zur kontrollierten
Abgabe von Crack“, Drs.: 20/3398 (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/8/03398.pdf).
Antworten auf Wahlprüfsteine
Die Entkriminalisierungspläne der Ampel lehnt die AfD genauso ab wie Modellprojekte zur Cannabisabgabe. Drug-Checking sieht man als Verharmlosung von Drogenkonsum und ist deshalb dagegen. In Bezug auf unsere Führerscheinfragen sieht die AfD ebenso keinen Handlungsbedarf und will die aktuellen Regelungen beibehalten. Eine komplette Legalisierung lehnt die AfD ab. Sie will in der nächsten Legislaturperiode ”darauf achten, dass Drogenkonsum nicht verniedlicht wird” und etwaigen Anträgen für Modellprojekte mit “eigenen Initiativen” begegnen.
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Frage 1
Wie stehen Sie zu den Plänen der Bundesregierung, den Besitz geringer Mengen Cannabis (lt. Gesetzentwurf 25g) und den privaten Anbau einiger Cannabispflanzen für den Eigenkonsum zu erlauben sowie Cannabis- Anbauvereine einzuführen?
Antwort
Wir sind gegen den privaten Anbau von Cannabispflanzen und somit auch gegen Cannabis- Anbauvereine. Diese Haltung liegt u.a. darin begründet, dass 1/3 aller bei jungen Männern eingetretenen Psychosen auf einen Konsum von Cannabis zurückzuführen sind und Cannabis nach wie vor als die Einstiegsdroge Nr. 1 für eine weiterführende „Drogenkarriere“ mit sog. harten Drogen gilt. Geringe Mengen von Cannabis können nur durch eine ärztlich verordnete Medikation bei entsprechenden Erkrankungsbildern sinnvoll sein. Im Sinne der hier gestellten Frage sind wir somit auch gegen den Besitz geringer Mengen Cannabis
Frage 2:
In einem weiteren Gesetzesvorhaben ist geplant, kommunale, wissenschaftliche Modellprojekte zuzulassen, die die Auswirkungen eines komplett regulierten Cannabismarktes vom Anbau bis zum Verkauf in Fachgeschäften erforschen sollen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?
Antwort
Ein solches Modellprojekt ist nicht notwendig, die Erfahrungen aus Ländern wie den Niederlanden zeigen deutlich auf, mit welchen Problemen ein Land zu kämpfen hat, wenn es nicht bei der stringenten Verbotspolitik bleibt.
Frage 3
Vor Kurzem wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?
Antwort
Solche Substanzanalysen können nur dann sinnvoll sein und gefördert werden, wenn sie zur Prävention vor Drogenkonsum, Drogenabhängigkeit und der mit Drogen verbundenen Kriminalität
dient. Offensichtlich ist das genaue Gegenteil davon die Zielsetzung der entsprechenden Modellprojekte: Im Wege der Substanzüberprüfung soll ein vermeintlich „sicherer“ Konsum der
überprüften Rauschmittel und mithin der BtM-Konsum im Allgemeinen gefördert werden. Der Versuch, Drogen auf diesem Wege eventuell zu verharmlosen und in einem weiteren Schritt gar zu legalisieren , lehnen wir entschieden ab.
Frage 4
Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU-Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?
Antwort
Wir sehen hier derzeit keinen Handlungsbedarf, gesellschaftlich kann man allerdings natürlich über den Alkoholkonsum und seiner Folgen vermehrt diskutieren und auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Straßenverkehr zu verändern.
Frage 5
Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird häufig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wie wird dies in Ihrem Bundesland gehandhabt und wollen Sie an dieser Praxis festhalten?
Antwort
Wir sehen dieses Vorgehen als gerechtfertigt an.
Frage 6
–
Frage 7
Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Antwort
Wir werden weiterhin sehr genau darauf achten, dass Drogenkonsum nicht verniedlicht wird und die gesellschaftlichen Folgen der Bevölkerung weiter vergegenwärtigt werden. Initiativen, wie solchen der benannten Modellprojekte, werden unsererseits aufmerksam verfolgt und diese ggf. mit eigenen Initiativen unsererseits begegnet. Aus gesundheitspolitischer Sicht, hier vor allem bei der Schmerztherapie, möchten wir einen offenen Weg gehen, denn es geht grundsätzlich IMMER um die Interessen der Hessischen Bürger.
Frage 8
Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes wie z.B. in Kanada?
Antwort
Wir sind entschieden gegen eine vollständige Legalisierung von Cannabis.