AfD (BaWü 2021)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Nichts zu Drogenpolitik und somit auch keine Aussagen zu Cannabis im Wahlprogramm. Aber auch beim Thema Prävention oder dem Umgang mit suchtkranken Menschen hat die AfD nichts im Angebot.

Antworten auf Wahlprüfsteine

Die AfD hat auf unsere Anfrage nicht geantwortet, daher gibt es hier auch keine Analyse.

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Frage 1

Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Antwort

Für uns Grüne gehört Prävention in den Mittelpunkt der Drogen- und Suchtpolitik. Wir befürworten wirksame und frühzeitige Ansätze, die Abhängigkeit und riskante Konsumformen verhindern oder zumindest verringern. Dazu gehört auch die Resilienz- und Aufklärungsarbeit in den Schulen. Wir setzen uns dafür ein, die Wirksamkeit des Betäubungsmittelrechts insgesamt zu überprüfen und unter suchtmedizinischen Gesichtspunkten zu reformieren. Aus unserer Sicht braucht es in der Drogenpolitik einen Paradigmenwechsel. Statt um Kriminalisierung von Abhängigkeitserkrankten und Drogenkonsument*innen muss es um Prävention, Selbstbestimmung, Schadensminimierung, Entkriminalisierung und passgenaue Beratungs- und Hilfsangebote gehen. Dies ist auch der richtige Weg für wirksamen Jugend- und Gesundheitsschutz. Es gilt, den schädlichen Gebrauch von Suchtmitteln zu reduzieren und Drogentote zu vermeiden. Wir wollen außerdem dazu beitragen, den kriminellen Strukturen die Grundlage zu entziehen. So können wir mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: Denn indem wir die Drogenpolitik modernisieren, begrenzen wir zugleich die Aufgabenbereiche der Sicherheitsbehörden – und entlasten sie.

Frage 2:

Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Antwort

Wir Grüne wollen den Konsum von Cannabis entkriminalisieren und legen dabei großen Wert auf Jugendschutz und Verbraucher*innenschutz. Auf Bundesebene wollen wir mit einem Cannabiskontrollgesetz die Möglichkeit für eine regulierte und kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland schaffen.

Frage 3

Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen „Geringe Mengen“ für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Baden-Württemberg und planen Sie Änderungen?

Antwort

Wir wollen die Höchstgrenze für den Besitz von Cannabis für den zulässigen Eigenbedarf im Land anheben. Unabhängig davon halten wir eine bundeseinheitliche Festlegung der „geringen Menge“ grundsätzlich für erstrebenswert. 

Frage 4

Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Antwort

Auf Bundesebene wollen wir mit einem Cannabiskontrollgesetz die Möglichkeit für eine regulierte und kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland schaffen. Dazu gehören klare Regeln für den Anbau, Besitz, Handel und Konsum von Cannabis.

Frage 5

Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Abgabe von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene?

Antwort

Auf Bundesebene wollen wir mit einem Cannabiskontrollgesetz die Möglichkeit für eine regulierte und kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland schaffen.

Frage 6

Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen, z.B. von synthetischen Cannabinoiden, nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der  Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden konnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis?

Antwort

Wir wollen ein gut ausgebautes Angebot zur gesundheitlichen Versorgung von abhängigen oder suchtgefährdeten Menschen. Durch Angebote zur Schadensminderung muss alles getan werden, um die gesundheitlichen Risiken durch gestreckte Drogen, schmutzige Spritzen oder gefährliche Zusatzstoffe zu reduzieren. Deshalb setzen wir uns im Rahmen eines ganzheitlichen Präventionskonzepts für Möglichkeiten ein, saubere Spritzen auszugeben oder Inhaltsstoffe von Drogen überprüfen zu lassen (Drug-Checking).

Frage 7

Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt, sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC-Grenzwert) als auch bei der unterschiedlichen Sanktionsspirale. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ein?

Antwort

Aus unserer Sicht sollte die Überprüfung der Fahreignung bei Cannabis-Konsum angelehnt sein an die Vorgaben bei Alkohol-Konsum.

Frage 8

Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird nahezu regelmäßig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Dies widerspricht dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002, in dem u.a. festgestellt wird, dass der Besitz, der einmalige oder gelegentliche Konsum von Cannabis ohne Einfluss auf das Führen von Kraftfahrzeugen im     Straßenverkehr keine fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen nach sich führen sollte. Wollen Sie in Baden-Württemberg an der Praxis festhalten, dass die Polizei reine Cannabisbesitzdelikte an die Führerscheinstellen meldet?

Antwort

Wir halten es für unverhältnismäßig, Cannabiskonsument*innen automatisch an die Fahrerlaubnisbehörden zu melden. Deshalb setzen wir uns weiterhin dafür ein, diese Praxis zu beenden. Denn diese Meldung findet aktuell auch in Fällen statt, bei denen das Verfahren nach Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz aufgrund einer „geringen Menge“ eingestellt wurde. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums wollen wir deshalb ändern.

Frage 9

Viele drogenpolitischen Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Antwort

Ja, das halten wir für denkbar.

Frage 10

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Antwort

Wir verweisen auf die drogen- und suchtpolitischen Ziele (siehe S. 217f.), die wir in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl am 14. März 2021 dargelegt haben.

Frage 11

Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und umgesetzt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt. Sind Sie für die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene und wie sollte nach Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Antwort

Wir Grüne wollen den Konsum von Cannabis entkriminalisieren und legen dabei großen Wert auf Jugendschutz und Verbraucher*innenschutz. Auf Bundesebene wollen wir mit einem Cannabiskontrollgesetz die Möglichkeit für eine regulierte und kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland schaffen. Dazu gehören klare Regeln für den Anbau, Besitz, Handel und Konsum von Cannabis.

Bisherige parlamentarische Aktivität

Abgesehen von Anträgen zur Offenburger Drogenszene und zum steigenden Drogenkonsum an Schulen ist die AfD drogenpolitisch nicht im Parlament aufgefallen. Sie hat also auch keine Anträge zur Verschärfung der Cannabispolitik gestellt.

Die AfD war bei der letzten Wahl drittstärkste Kraft und stärkste Oppositionspartei. Weder im Wahlprogramm, noch in den Wahlprüfsteinen hat die Partei Stellung bezogen. Wir haben keinen Anlass anzunehmen, dass die AfD in Baden-Württemberg von der sonstigen repressiven Linie der Partei abweicht. Deshalb können wir die AfD nicht zur Wahl empfehlen.