

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme und Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.


Programm
Das Programm der FDP bietet einige drogenpolitische Inhalte an. Die Freien Demokraten betonen, dass sie sich für evidenzbasierte Drogen- und Suchtpolitik einsetzen wollen. In dessen Rahmen sollen Konsumräume und Streetwork-Teams ausgebaut sowie Wartezeiten auf Therapieplätze verkürzt werden. Das bestehende Drug-Checking-Angebot möchten die Liberalen an den Bedarf anpassen und Naloxon soll über Angebote der Suchthilfe und Sozialarbeiter abgegeben werden. Bei wohnungslosen Drogenkonsumenten will die FDP auf den Housing-First-Ansatz setzen und gleichzeitig Security by Design (Kameraüberwachung und städtebauliche Maßnahmen wie z.B. bessere Beleuchtung) berlinweit implementieren, um z.B. Obdachlosencamps und illegalen Drogenkonsum im öffentlichen Raum zu unterbinden. Der Schwerpunkt liegt bei den Liberalen also bei sinnvoller Schadensminimierung. Im Gegensatz zu Grünen und Linken gibt es aber keine Prohibitionskritik und keine Forderung nach legalem Zugang zu Drogen. Cannabis taucht im Programm nicht auf.
Auszug aus dem Wahlprogramm
“Sucht & Drogen
● Wir Freie Demokraten setzen uns für eine evidenzbasierte Drogen- und Suchtpolitik ein, die Hilfe statt Strafe in den Mittelpunkt stellt und sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an Ideologie orientiert. In Berlin gibt es eine starke und vielfältige Hilfelandschaft, sie gilt es von der Prävention bis zur Suchthilfe zu stärken.
Gleichzeitig wächst der Handlungsbedarf, denn die Zahl der Drogentoten steigt auch in Berlin jährlich auf neue Höchststände. Insbesondere der Crack- und Kokainkonsum nimmt stark zu, synthetische Opioide wie Fentanyl bergen ein hohes Risiko für Abhängigkeiten und Überdosierungen. Da sowohl legale als auch illegale Drogen risikobehaftet und weit verbreitet sind, darf man vor ihrer Realität nicht die Augen verschließen. Unser Ziel ist es, Probleme zu lösen und nicht zu verlagern.
Deswegen stigmatisieren wir Menschen nicht und lassen Betroffene nicht allein, sondern unterstützen sie dabei, Risiken zu minimieren und ihre Freiheit aus der Abhängigkeit zurückzuerlangen.
● Wir Liberale wollen Konsumräume und Streetwork-Teams ausbauen, Wartezeiten auf Therapieplätze verkürzen und niedrigschwellige Angebote ausbauen, insbesondere um junge Menschen sowie Menschen in sozial benachteiligten Lebenslagen besser zu erreichen.
● Drug Checking ist eine zentrale Maßnahme zur Schadensminderung, die den sicheren Konsum fördert und potenzielle Gesundheitsrisiken reduziert. Die Nachfrage ist seit Einrichtung jedoch deutlich höher als das bestehende Angebot.
Wir wollen, dass das Berliner Drug-Checking-Projekt deutlich ausgebaut, auch mobil verfügbar und mit einem berlinweiten Frühwarnsystem für gefährliche Wirkstoffe verbunden wird. Die Abgabe von Naloxon zur Vermeidung von Überdosierungen soll über anerkannte Angebote der Suchthilfe und Sozialarbeit erfolgen können.
● Abhängigkeiten von Alkohol, Nikotin und Medikamenten werden trotz ihres Ausmaßes als Selbstverständlichkeit wahrgenommen, obwohl sie gesamtgesellschaftlich die schwersten Folgen aufweisen. Gerade die Struktur der Alkohol- und Medikamentenberatung in den Bezirken ist uneinheitlich und unzureichend aufgestellt. Es braucht eine landesweite Steuerung, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und verlässliche Versorgung sicherzustellen.
● Es braucht Zugänge und die Verknüpfung von sozialen und gesundheitlichen Angeboten. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass Prävention ausgebaut wird – mit einem klaren Fokus auf junge Menschen, beginnend mit der Prävention im Schul- und Jugendkontext, digitalen Beratungsangeboten und besserem Zugang zu Beratung und Therapie.
● Im Kurfürstenkiez sichern wir Nachtcafés und Drogenkonsumräume in Kooperation mit der Drogenhilfe und dem Landessuchtbeauftragten.
● Wir wollen den Housing-First-Ansatz konsequent umsetzen, um wohnungslose Drogenkonsumierende dauerhaft in sichere Wohnverhältnisse zu bringen und so den Kreislauf von Sucht und Obdachlosigkeit zu durchbrechen. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Unterversorgung von betroffenen Frauen gelegt werden.
● Wir setzen uns dafür ein, dass die Sucht- und Präventionsarbeit im Strafvollzug als zentraler Bestandteil der Resozialisierung abgesichert wird. Dabei braucht es Zugang zu Substitutions- und Therapiemöglichkeiten. Das betrifft insbesondere den Zugang zur Diamorphintherapie sowie eine nahtlose Anschlussversorgung und
medizinisch-psychologische Betreuung nach der Haftentlassung.”
“Wir setzen auf Prävention vor Repression, aber wo nötig auf konsequente Durchsetzung des Rechts. Es darf keine Obdachlosigkeit geben, keinen illegalen Drogenkonsum im öffentlichen Raum, keine massive Vermüllung, keinen Vandalismus.”
“Wir möchten Security by Design berlinweit implementieren. An Berliner Risikoorten wie Bahnhöfen oder Drogenumschlagplätzen wollen wir – neben der temporären Videoüberwachung – mit baulichen Maßnahmen – wie guter Beleuchtung, offenen Sichtachsen, Verhindern dunkler Ecken – die Sicherheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität erhöhen. Ausschlaggebend ist, dass die Umsetzung der Maßnahmen zur Sicherheitssteigerung unter Beachtung der Lebensqualität und des Stadtbilds erfolgt. Zudem soll der Bau von Obdachlosencamps konsequent verhindert und Betroffenen aktiv alternative Wohnmöglichkeiten aufgezeigt werden”
“Stärkung der Medienkompetenz
[…]
Darüber hinaus müssen mehr Informationen zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen für Eltern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Kinderärztinnen und -therapeuten, Sozialarbeiterinnen, Jugendleiter) bereitgestellt werden. Dies dient insbesondere dem Jugendschutz sowie der Prävention von Suchtverhalten.”


Antworten auf Wahlprüfsteine
Die Antworten der FDP auf unsere Wahlprüfsteine können überzeugen. Das CanG begrüßen die Liberalen als “längst überfälligen Paradigmenwechsel in der deutschen Drogenpolitik” und wollen vorhandene Ermessensspielräume des Gesetzes im Sinne “einer liberalen, rechtsstaatlichen und verhältnismäßigen Verwaltungspraxis nutzen”. Modellprojekte steht die FDP positiv gegenüber und Drug-Checking-Projekte werden ebenfalls befürwortet. Die Verschärfungen beim Zugang zu Medizinalcannabis lehnen die Liberalen ebenso ab wie anlasslose oder flächendeckend ausgeweitete Verkehrskontrollen aufgrund der Entkriminalisierung. Speicheltests sieht die FDP als geeigneteres Instrument im Vergleich zu Urintests. Eine generelle Legalisierung erachten die Liberalen als “folgerichtigen nächsten Entwicklungsschritt” und wollen, dass diese wissenschaftlich begleitet wird.
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Wie beurteilen Sie das 2024 verabschiedete Cannabisgesetz, nach dem der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Die Teillegalisierung von Cannabis stellt aus unserer Sicht einen längst überfälligen Paradigmenwechsel in der deutschen Drogenpolitik dar. Über Jahrzehnte hat die Kriminalisierung erwachsener Konsumenten weder den Konsum wirksam reduziert noch den Schwarzmarkt zurückgedrängt. Stattdessen wurden erhebliche Ressourcen von Polizei und Justiz gebunden, ohne den Gesundheits- oder Jugendschutz nachhaltig zu verbessern.
Wir begrüßen daher, dass mit dem Cannabisgesetz erstmals ein anderer Ansatz gewählt wurde. Die Entkriminalisierung erwachsener Konsumenten, die Möglichkeit des Eigenanbaus sowie die Zulassung von Anbauvereinigungen sind wichtige Schritte hin zu einer evidenzbasierten Drogenpolitik. Gleichzeitig betrachten wir das bestehende Gesetz nicht als Endpunkt der Entwicklung. Aus liberaler Sicht bestehen weiterhin erhebliche Defizite, insbesondere bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes und der Schaffung eines tatsächlich kontrollierten legalen Angebots. Wir sprechen uns deshalb ausdrücklich für eine wissenschaftlich fundierte Drogenpolitik aus, die Hilfe statt Strafe in den Mittelpunkt stellt und sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an ideologischen Positionen orientiert.
Wir halten es für wichtig, die gesetzlich vorgesehene Evaluation des Cannabisgesetzes sorgfältig auszuwerten und die gewonnenen Erkenntnisse für eine Weiterentwicklung der Regulierung zu nutzen. Liberale Drogenpolitik bedeutet für uns weder Verharmlosung noch Symbolpolitik. Sie verbindet Eigenverantwortung mit konsequentem Jugend- und Gesundheitsschutz sowie einer wirksamen Bekämpfung des illegalen Marktes.
Frage 2:
Die gesetzlichen Regelungen zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und Anbauvereinen werden je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgelegt (Bußgeldkatalog, Konsumverbote auf Volksfesten, Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen). Wollen Sie diese Ermessensspielräume eher für liberale oder eher für restriktive Regelungen nutzen?
Soweit dem Land Berlin bei der Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben Gestaltungsspielräume zustehen, möchten wir diese grundsätzlich im Sinne einer liberalen, rechtsstaatlichen und verhältnismäßigen Verwaltungspraxis nutzen.
Dabei unterscheiden wir bewusst zwischen einer konsequenten Durchsetzung des geltenden Rechts und einer unnötig restriktiven Auslegung. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die nachvollziehbar, einheitlich und rechtssicher handelt. Ermessensspielräume dürfen weder zu einer faktischen Aushöhlung des Bundesgesetzes noch zu einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis führen.
Gleichzeitig sehen wir den Schutz Minderjähriger und den Gesundheitsschutz als zentrale Bestandteile einer verantwortungsvollen Regulierung. Liberale Drogenpolitik bedeutet deshalb nicht Regellosigkeit, sondern klare und verständliche Regeln, deren Einhaltung effektiv kontrolliert wird. Dort, wo das Cannabisgesetz den Ländern Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, sollten diese genutzt werden, um bürokratische Hürden abzubauen, Genehmigungsverfahren effizient auszugestalten und rechtssichere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.
Wir teilen daher nicht die Auffassung, dass möglichst restriktive Auslegungen automatisch zu einem besseren Jugend- oder Gesundheitsschutz führen. Aus unserer Sicht entstehen Akzeptanz und Wirksamkeit staatlicher Regulierung vor allem durch nachvollziehbare, praktikable und wissenschaftlich begründete Regeln.
Frage 3:
Städte wie Frankfurt und Hannover sowie einige Berliner Bezirke haben wissenschaftliche Modellprojekte zur Cannabisabgabe nach § 2 Absatz 4 KCanG beantragt, um die Auswirkungen eines regulierten Verkaufs von Cannabis in Fachgeschäften zu erforschen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?
Wir stehen wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten grundsätzlich positiv gegenüber.
Aus unserer Sicht bieten solche Projekte die Möglichkeit, belastbare Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Auswirkungen unterschiedliche Regulierungsmodelle auf Gesundheits- und Jugendschutz, den illegalen Markt sowie das Konsumverhalten haben. Gerade weil Drogenpolitik häufig ideologisch geführt wird, halten wir wissenschaftliche Evidenz für eine unverzichtbare Grundlage politischer Entscheidungen.
Sollten die bundesrechtlichen Voraussetzungen bestehen beziehungsweise geschaffen werden, unterstützen wir deshalb die Durchführung wissenschaftlicher Modellprojekte in Berlin. Sie können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die bestehende Regulierung weiterzuentwickeln und politische Entscheidungen auf Grundlage belastbarer Daten statt bloßer Annahmen zu treffen. Diese Position entspricht auch der grundsätzlichen Haltung der FDP, nach der eine kontrollierte Regulierung mit wissenschaftlicher Begleitung geeignet ist, Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken sowie den Schwarzmarkt wirksamer zurückzudrängen als ein fortgesetztes Verbot.
Gleichzeitig ist uns wichtig, dass Modellprojekte ihrem wissenschaftlichen Anspruch gerecht werden. Sie sollten transparent ausgestaltet, unabhängig evaluiert und anhand klar definierter Kriterien bewertet werden. Ziel muss es sein, aus den gewonnenen Erkenntnissen Schlussfolgerungen für eine langfristig tragfähige und evidenzbasierte Regulierung zu ziehen.
Frage 4:
Die Bundesregierung möchte den Zugang zu Cannabis als Medizin durch ein Verbot von telemedizinischer Verschreibung und ein Versandverbot für Cannabisblüten einschränken. Würden Sie im Bundesrat dieses Vorhaben unterstützen?
Nach unserem Verständnis muss der Zugang zu medizinischem Cannabis in erster Linie nach medizinischen und nicht nach ideologischen Kriterien ausgestaltet werden. Cannabis als Arzneimittel ist kein Bestandteil der allgemeinen Drogenpolitik, sondern der Gesundheitsversorgung.
Deshalb sehen wir Einschränkungen des Zugangs kritisch, sofern sie nicht durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse oder konkrete Erkenntnisse über Missbrauch gerechtfertigt sind. Telemedizinische Angebote und der Versand von Arzneimitteln haben sich in vielen Bereichen der medizinischen Versorgung etabliert. Sie verbessern insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Mobilitätseinschränkungen oder langen Anfahrtswegen den Zugang zu einer notwendigen Therapie.
Sollten sich im Vollzug Missbrauchsmöglichkeiten zeigen, sind diese gezielt zu adressieren. Pauschale Einschränkungen für alle Patientinnen und Patienten halten wir hingegen nicht für den richtigen Weg. Maßstab sollte stets eine hochwertige, sichere und patientenorientierte Versorgung sein. Entsprechend würden wir eine Initiative im Bundesrat anhand ihrer konkreten Ausgestaltung und ihrer medizinischen Evidenz bewerten.
Frage 5:
2023 wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?
Ja. Wir befürworten wissenschaftlich begleitete Drug-Checking-Projekte als Bestandteil einer modernen und evidenzbasierten Gesundheits- und Suchtpolitik.
Drug Checking ist aus unserer Sicht kein Instrument zur Förderung des Drogenkonsums, sondern der gesundheitlichen Schadensminimierung. Ziel ist es, Konsumenten über Zusammensetzung, Verunreinigungen und Wirkstoffgehalte illegaler Substanzen aufzuklären und dadurch Gesundheitsgefahren zu reduzieren. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Drug Checking zugleich ein wichtiger Zugang zu Beratung und Prävention sein kann.
Diese Einschätzung entspricht auch den Beschlüssen der FDP Berlin, die sich seit mehreren Jahren für wissenschaftlich begleitete Drug-Checking-Angebote als Bestandteil einer modernen Suchtpolitik ausspricht. Voraussetzung ist für uns eine enge Verzahnung mit qualifizierter Beratung, Präventionsangeboten und wissenschaftlicher Evaluation.
Soweit hierfür Landeskompetenzen bestehen und die Projekte wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen entsprechen, stehen wir einer Förderung aus Landesmitteln grundsätzlich offen gegenüber. Entscheidend ist für uns, dass der Mitteleinsatz nachvollziehbar evaluiert wird und die Projekte einen nachweisbaren Beitrag zum Gesundheits- und Verbraucherschutz leisten.
Frage 6:
Wie stehen Sie zur flächendeckenden Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen? Sehen Sie wegen des CanG und des neuen THC-Grenzwertes einen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen?
Wir begrüßen den Einsatz moderner und wissenschaftlich geeigneter Testverfahren, sofern diese rechtssicher, verhältnismäßig und aussagekräftig sind.
Vor diesem Hintergrund sehen wir THC-Speicheltests grundsätzlich als geeignetes Instrument, um Verkehrskontrollen zielgerichteter durchzuführen als dies mit klassischen Urintests häufig möglich war. Während Urintests auch einen lange zurückliegenden Konsum nachweisen können, ermöglichen moderne Speicheltests eine deutlich stärkere Orientierung an einem zeitnahen Konsum und sind damit besser geeignet, tatsächliche Verkehrssicherheitsrisiken zu identifizieren.
Für uns gilt dabei ein klarer Grundsatz: Nicht der frühere Konsum, sondern die konkrete Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ist entscheidend. Wer berauscht ein Fahrzeug führt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und muss mit konsequenten Sanktionen rechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung durch Cannabis, Alkohol oder andere berauschende Substanzen verursacht wurde.
Einen generellen Bedarf für anlasslose oder flächendeckend ausgeweitete Verkehrskontrollen allein aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis sehen wir hingegen nicht. Die Polizei sollte ihre Ressourcen risikoorientiert einsetzen. Entscheidend ist eine effektive Verkehrsüberwachung dort, wo konkrete Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung bestehen oder besondere Gefährdungslagen vorliegen. So werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Grundrechte der Bürger bestmöglich gewahrt.
Frage 7:
Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)
Die FDP Berlin ist in der aktuellen Legislaturperiode nicht im Berliner Abgeordnetenhaus vertreten. Daher konnten wir in dieser Wahlperiode keine parlamentarischen Initiativen, Anträge oder Anfragen im Landesparlament einbringen.
Wir möchten diese Frage daher transparent beantworten, anstatt auf Initiativen früherer Legislaturperioden zu verweisen, die unsere aktuelle politische Schwerpunktsetzung nur eingeschränkt widerspiegeln würden.
Unsere Positionen ergeben sich vielmehr aus unserem beschlossenen Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026 sowie aus den Beschlüssen des Landesverbandes. Darin setzen wir uns für eine moderne, evidenzbasierte Drogenpolitik ein, die Gesundheitsschutz, Eigenverantwortung und den Kampf gegen den organisierten Schwarzmarkt miteinander verbindet. Dazu gehören insbesondere:
- die Unterstützung wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Cannabisregulierung,
- die Befürwortung von Drug Checking als Instrument der gesundheitlichen Schadensminimierung,
- eine verhältnismäßige und rechtsstaatliche Umsetzung des Cannabisgesetzes,
- sowie eine Drogenpolitik, die wissenschaftliche Erkenntnisse stärker berücksichtigt als symbolpolitische Verbote.
Wir halten es für sachgerechter, unsere politischen Positionen an den heute gültigen Beschlüssen unseres Landesverbandes und unserem aktuellen Wahlprogramm zu messen als an parlamentarischen Aktivitäten aus einer früheren Wahlperiode.
Frage 8:
Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Unser Ziel ist eine Drogenpolitik, die sich konsequent an den Zielen des Gesundheits- und Jugendschutzes orientiert und deren Wirksamkeit anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüfbar ist. Repressive Maßnahmen sind dort notwendig, wo sie dem Schutz anderer dienen oder organisierte Kriminalität bekämpfen. Wo sie hingegen nachweislich keine positiven Wirkungen entfalten, sollten sie durch wirksamere Instrumente ersetzt werden.
Für die nächste Legislaturperiode sehen wir deshalb insbesondere folgende Schwerpunkte:
- eine konsequent evidenzbasierte Weiterentwicklung der Berliner Drogenpolitik,
- die Unterstützung wissenschaftlicher Modellprojekte zur regulierten Cannabisabgabe im Rahmen der bundesrechtlichen Möglichkeiten,
- den weiteren Ausbau von Präventions-, Beratungs- und Hilfsangeboten,
- die Etablierung und wissenschaftliche Begleitung von Drug-Checking-Angeboten,
- eine bürgerfreundliche, rechtssichere und unbürokratische Umsetzung des Cannabisgesetzes,
- sowie eine konsequente Konzentration der Strafverfolgungsbehörden auf organisierte Betäubungsmittelkriminalität, illegalen Handel und den Schutz Minderjähriger.
Dabei bleibt für uns der Grundsatz maßgeblich, dass staatliches Handeln dort entschlossen sein muss, wo andere gefährdet werden, zugleich aber die Eigenverantwortung erwachsener Menschen respektiert werden sollte, sofern keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Frage 9:
Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z. B. in Kanada?
Wir halten eine kontrollierte und umfassend regulierte Freigabe des Cannabismarktes grundsätzlich für den folgerichtigen nächsten Entwicklungsschritt, sofern sie wissenschaftlich begleitet wird und die Ziele des Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutzes besser erreicht als das bisherige System.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ein weitgehend unregulierter Schwarzmarkt weder wirksamen Jugendschutz gewährleistet noch Qualitätskontrollen ermöglicht oder organisierte Kriminalität wirksam zurückdrängt. Eine regulierte Abgabe über lizenzierte Fachgeschäfte kann demgegenüber klare Alterskontrollen, verbindliche Qualitätsstandards, Verbraucherinformation sowie eine wirksamere Marktaufsicht ermöglichen.
Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass eine vollständige Regulierung des Cannabismarktes ausschließlich auf Bundesebene entschieden werden kann. Das Land Berlin verfügt hierfür über keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Berlin kann jedoch wissenschaftliche Modellprojekte unterstützen, Erfahrungen in die bundespolitische Debatte einbringen und sich im Bundesrat für eine sachgerechte Weiterentwicklung des Rechtsrahmens einsetzen.
Für uns ist dabei entscheidend, dass jede Weiterentwicklung der Regulierung anhand objektiver Kriterien bewertet wird. Maßstab sind nicht ideologische Vorstellungen, sondern die Frage, welches Regelungsmodell den besten Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet, den illegalen Markt wirksam zurückdrängt und Polizei sowie Justiz auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität konzentrieren kann.


Bisherige parlamentarische Aktivität
Die FDP war in der letzten Legislaturperiode nicht im Abgeordnetenhaus von Berlin vertreten.
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Die FDP hat ein gutes Wahlprogramm, das viele sinnvolle Punkte beinhaltet und grundsätzlich eine progressive Politik verfolgt, auch wenn es mit den äußerst progressiven Programmen von Grünen und Linken nicht mithalten kann und Cannabis darin nicht erwähnt wird. Die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine überzeugen durchweg und zeigen, dass die Liberalen für einen liberalen Umgang mit Cannabis stehen. Hanffreunde, die Grüne und Linke nicht mögen, können FDP wählen.
