

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme und Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.


Programm
Es sind keine drogenpolitischen Inhalte im Wahlprogramm der Linken vorhanden. Das kennen wir normalerweise anders von dieser Partei. Schwaches Programm.
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Antworten auf Wahlprüfsteine
Die Antworten der Linken auf unsere Wahlprüfsteine überzeugen und können für das schwache Programm etwas versöhnen. Das CanG wird grundsätzlich positiv bewertet, auch wenn die “legale Verfügbarkeit nicht so flächendeckend” sei. Ermessensspielräume des Gesetzes sollen eher liberal genutzt werden, ohne auf Kosten des Kinder- und Jugendschutzes zu gehen. Cannabis-Modellprojekten steht die Linke offen gegenüber. Die Verschärfungen beim Medizinalcannabis will die Linke im Bundesrat nicht unterstützen. Beim Drug-Checking betont die Partei die Vorreiterrolle des Landes und verspricht, vorhandene Projekte zu verstetigen. Eine flächendeckende Einführung von Speicheltests kann sich die Linke bei gegebener Zuverlässigkeit vorstellen und sieht keinen Mehrbedarf an Verkehrskontrollen. Die vollständige Legalisierung befürwortet die Linke.
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Frage 1: Wie beurteilen Sie das 2024 verabschiedete Cannabisgesetz, nach dem der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Antwort:
Der Vorstoß in die Teillegalisierung durch das Cannabisgesetz wird durch die Linke Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich positiv bewertet. Wir sehen das Gesetz als einen wichtigen Schritt hin zu einer moderneren und gesundheitsorientierten Drogenpolitik.
Wir sprechen uns klar gegen die Kriminalisierung von Kosument:innen aus, da sie nicht dazu führt, den Konsum zu reduzieren, aber sehr wohl Gerichte und Staatsanwaltschaften, oft unnötig, belastet.
Die Möglichkeiten des legalen Besitzes, des Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus in Anbauvereinen schafft einen kontrollierten und legalen Zugang zu Cannabis und kann dazu beitragen, den Schwarzmarkt zurückzudrängen.
Dennoch ist die legale Verfügbarkeit nicht so flächendeckend, dass der Schwarzmarkt signifikant zurückgedrängt wird, da viele Konsument:innen keinen Zugang zu Anbauvereinen haben oder selbst anbauen.
Zudem sprechen wir uns klar für die notwendige Präventions- und Aufklärungsarbeit aus, die mit dem legalisierten Konsum einhergehen muss. Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz ist ebenso unerlässlich.
Insgesamt sollten die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.
Frage 2: Die gesetzlichen Regelungen zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und Anbauvereinen werden je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgelegt (Bußgeldkatalog, Konsumverbote auf Volksfesten, Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen). Wollen Sie diese Ermessensspielräume eher für liberale oder eher für restriktive Regelungen nutzen?
Antwort:
Wir als Linke stehen für einen liberaleren Kurs, der Ermessensspielräume auch als solche anerkennt. Die Ermessenspielräume dürfen jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit sowie des Kinder- und Jugendschutzes gehen.
Generell ist dabei zu berücksichtigen, dass durch kommunale Verfügungen oder Hausrecht von Veranstalter:innen weitere Verbote ausgesprochen werden können, die nicht durch die Landesregierung beeinflusst werden. Zudem ist auf Großveranstaltungen der Kinder- und Jugendschutz konsequent umzusetzen und einzuhalten.
Bußgelder und Kontrollen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Behörde und sollten mit Augenmaß verhängt bzw. durchgeführt werden. Sie dürfen nicht dazu führen, Konsument:innen oder Anbauvereine zu drangsalieren, die Arbeit unmöglich zu machen oder unnötige Repressionen auszuüben.
Frage 3: Städte wie Frankfurt und Hannover sowie einige Berliner Bezirke haben wissenschaftliche Modellprojekte zur Cannabisabgabe nach §2 (4) KCanG beantragt, um die Auswirkungen eines regulierten Verkaufs von Cannabis in Fachgeschäften zu erforschen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?
Antwort:
Solchen Modellprojekten stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. Da abzusehen ist, dass aktuelle legale Anbauoptionen den tatsächlichen Bedarf nicht abdecken, wird der Schwarzmarkt weiterhin als häufige, aber risikoreiche Bezugsquelle genutzt.
Wissenschaftliche Modellprojekte können dazu beitragen, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich unterschiedliche Abgabemodelle auf den Gesundheits- und Jugendschutz, den Schwarzmarkt sowie die Arbeit von Polizei und Justiz auswirken.
Die enge wissenschaftliche Begleitung und Evaluation, sollte dann als Grundlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Cannabisgesetzes genutzt werden und kann somit den Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutz weiter verbessern.
Frage 4: Die Bundesregierung möchte den Zugang zu Cannabis als Medizin durch ein Verbot von telemedizinischer Verschreibung und ein Versandverbot für Cannabisblüten einschränken. Würden Sie im Bundesrat dieses Vorhaben unterstützen?
Antwort:
Ein solches Vorhaben würden wir im Bundesrat nicht unterstützen. Die Stärkung des Graubereichs im medizinischen Bereich, ist ein Symptom einer nicht zu Ende gedachten Teillegalisierung.
Dort wo legale Zugänge den Bedarf nicht decken, suchen sich Konsument:innen andere Bezugsquellen. Im Gegensatz zum Schwarzmarkt können Kosument:innen bei medizinischem Cannabis sicher sein, dass sie geprüfte und nicht gestreckte Blüten konsumieren. Eine Erschwerung dieser Zugang treibt Konsument:innen wieder mehr auf den Schwarzmarkt und birgt gesundheitliche Risiken.
Die Linke spricht sich für lizensierte Bezugsmöglichkeiten aus, die klaren Regeln und einer Qualitätssicherung unterliegen, um Risiken auf das mögliche Minimum zu reduzieren.
Frage 5: 2023 wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?
Antwort:
Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, welches die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Modellprojekten zur Substanzanalyse geschaffen hat.
Neben mobilen Drug-Checking-Stationen, die zum Beispiel auf Festivals genutzt werden, gibt es z. B. das stationäre Modellprojekt an der Universitätsmedizin Rostock oder das Angebot im Rostocker Gesundheitsamt. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit diese Projekte bereits finanziell gefördert. Eine Förderung wurde auch im Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen. Die Linke spricht sich klar für eine Mitfinanzierung aus Landesmitteln aus und möchte die Projekte verstetigen.
Frage 6: Wie stehen Sie zur flächendeckenden Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen? Sehen Sie wegen des CanG und des neuen THC-Grenzwertes einen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen?
Antwort:
Die Verkehrssicherheit hat für uns einen hohen Stellenwert. Entscheidend ist dabei, Fahren unter tatsächlichem Einfluss von Cannabis zu erkennen und nicht einen länger zurückliegenden Konsum zu sanktionieren. Mit dem gesetzlichen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum wurde seit 2024 eine entsprechende rechtliche Orientierung geschaffen. Die hierzu eingesetzte Expertengruppe hat zugleich Speicheltests als Vorscreening empfohlen, weil sie besser geeignet sein können, einen zeitnahen Konsum zu erfassen und damit vergangene Konsumvorgänge weniger stark in den Mittelpunkt zu stellen. Eine flächendeckende Einführung von THC-Speicheltests können wir uns daher grundsätzlich vorstellen, sofern die eingesetzten Tests wissenschaftlich ausreichend zuverlässig sind und klare Vorgaben für deren Anwendung bestehen. Sie sollten insbesondere als Vortest dienen, wobei bei einem positiven Ergebnis eine rechtsmedizinisch belastbare Untersuchung stattfinden muss.
Den Anlass für die pauschale Ausweitung von Verkehrskontrollen sehen wir nicht. Vielmehr sollte die Polizei gezielt und lageorientiert kontrollieren – insbesondere dort und zu Zeiten, an denen Hinweise auf Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bestehen. Gleichzeitig halten wir es für sinnvoll, die Verkehrskontrollen und die technischen Möglichkeiten der Polizei so weiterzuentwickeln, dass tatsächlich fahruntüchtige Personen zuverlässig erkannt werden. Konsument:innen die evtl. dauerhaft konsumieren aber nicht unter direkten Einfluss am Straßenverkehr teilnehmen, sollen nicht über diese Wege weiter kriminalisiert werden.
Frage 7: Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!
Antwort:
In der aktuellen Legislaturperiode hat unsere Fraktion keine eigenständigen parlamentarischen Initiativen – etwa Anträge oder Kleine Anfragen – mit einem ausdrücklichen drogenpolitischen Schwerpunkt eingebracht. Entsprechend können wir an dieser Stelle keine entsprechenden Drucksachen oder Links aufführen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass drogenpolitische Fragestellungen für uns keine Rolle spielen. Wir betrachten Drogenpolitik insbesondere als Teil einer Gesundheits- und Sozialpolitik, die auf Prävention, Aufklärung, Beratung und Hilfe statt auf Stigmatisierung setzt. Abhängigkeitserkrankungen müssen aus unserer Sicht in erster Linie gesundheitspolitisch und nicht repressiv betrachtet werden. Dazu gehören verlässliche Strukturen der Suchtprävention und Suchthilfe ebenso wie niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Frage 8: Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Antwort:
Welche konkreten parlamentarischen Initiativen unsere künftige Fraktion in der nächsten Legislaturperiode ergreifen wird, lässt sich vor einer Wahl nicht abschließend festlegen. Dies hängt auch von der Zusammensetzung, Stärke und von der Rolle ab, die wir im künftigen Landtag einnehmen werden. Dazu können Landtagsanträge, Bundesratsinitiativen oder gemeinsame Initiativen mit anderen Ländern gehören.
Grundsätzlich wollen wir uns für eine evidenzbasierte, gesundheitsorientierte und sinnvolle Drogenpolitik einsetzen. Dabei müssen Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz ebenso berücksichtigt werden wie Prävention, Beratung und die Entlastung von Polizei und Justiz. Die Linke tritt grundsätzlich für eine vollständige Legalisierung von Cannabis und eine Abkehr von der Kriminalisierung von Konsumierenden ein.
Für Mecklenburg-Vorpommern können wir uns wissenschaftlich begleitete Modellprojekte zur kommerziellen und legalen Abgabe von Cannabis vorstellen. Solche Projekte können wichtige Erkenntnisse darüber liefern, wie eine kontrollierte Abgabe ausgestaltet werden könnte und welche Auswirkungen sie auf Schwarzmarkt, Gesundheitsschutz und Jugendschutz hätte, zudem sehen wir diesen Bereich auch als möglichen Wirtschaftszweig an.
Gleichzeitig wollen wir die Präventions- und Aufklärungsarbeit deutlich stärken. Dazu gehört insbesondere eine bessere und frühzeitig ansetzende Aufklärung an Schulen über die Risiken von Cannabis, Alkohol und anderen Drogen sowie der Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten. Die Linke setzt auch bundesweit ausdrücklich auf Prävention, Beratung und Hilfsangebote statt auf eine vorrangig strafrechtlich ausgerichtete Drogenpolitik.
Frage 9: Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada?
Antwort:
Die Linke befürwortet eine vollständige Legalisierung, bei der einheitliche Regularien geschaffen werden, die wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen sowie Prävention, Gesundheits- und Jugendschutz konsequent mitdenken. Wir befürworten Modellprojekte, die Abgabemodelle erproben und zukünftig der Zurückdrängung des Schwarzmarktes dienen können. Dabei muss die weitere Liberalisierung mit Suchtberatung, Prävention, Jugend-, Gesundheits- und Konsument:innenschutz einhergehen.


Bisherige parlamentarische Aktivität
Die Linke hat keine drogenpolitischen Anfragen oder Initiativen in der letzten Legislaturperiode getätigt. Allerdings wurde gemeinsam mit der SPD der Antrag “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern sichern” verabschiedet, als dessen Ergebnis im Oktober 2025 eine “Landeskonzeption für das Handlungsfeld Suchtprävention der Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention Mecklenburg-Vorpommern” mit Empfehlungen für die Zukunft erarbeitet wurde.
Außerdem erließ die rot-rote Landesregierung 2024 die “Landesverordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen”, mit der die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Drug-Checking-Projekts der Uni Rostock gelegt wurde.
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Den Totalausfall beim Wahlprogramm können die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine etwas auffangen. In diesen zeigt sich die Linke erwartungsgemäß progressiv und lässt an einigen Stellen auch tiefergehende Kenntnis der Materie erkennen. Parlamentarisch hat die Linke in der letzten Legislaturperiode nichts geleistet, aber gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD die Grundlage für Drug-Checking in McPomm gelegt und sich im Bundesrat bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses enthalten. Aufgrund der positiven Antworten auf unsere Wahlprüfsteine können wir noch eine eingeschränkte Wahlempfehlung für Hanffreunde geben.
