AfD (MV 2026)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme und Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Im Wahlprogramm der AfD taucht das Thema Drogenpolitik nur an wenigen Stellen auf: “Außerdem stellen wir die wichtige Alkohol- und Drogenprävention im Land finanziell und strukturell auf sichere Füße.” Ansonsten werden Drogen nur in Zusammenhang mit Kriminalität oder als Problem in Schulen adressiert. Diese will die AfD mit mehr Macht und Kompetenzen für Polizei und Lehrer bekämpfen. Ein altbackenes “Law and Order”-Programm.

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“Lehrermangel und Unterrichtsausfall entgegenwirken

[…]

Homogenere Klassen sollen dazu beitragen, dass Erziehung und Wissensvermittlung wieder handhabbar werden. Gewalt- und Drogenprobleme werden wir durch konsequentes Handeln unterbinden; Schulsozialarbeit wird als Landesaufgabe etabliert und die Zahl der Schulpsychologen dem gestiegenen Bedarf angepasst.“

“Gewalt- und Drogenprobleme in den Schulen endlich angehen

Wir wollen nicht mehr Polizei auf unseren Schulhöfen, wir wollen Schulen, die keine Polizeieinsätze brauchen, weil Lehrer und Erzieher wieder die Autorität haben, Grenzen klar zu setzen und nötige Konsequenzen zu ziehen. Dafür werden wir die Sanktionsmöglichkeiten der Lehrkräfte gesetzlich stärken und bei Gewalt- und Drogendelikten deutlich schneller von Schulverweisen Gebrauch machen.”

“Grenz- und Rückführungspolizei

Wir werden illegale Migration, Schleuserkriminalität und grenzüberschreitende Eigentums- und Drogendelikte wirksam bekämpfen. Dazu werden wir auf den vorhandenen gemeinsamen Diensteinheiten von Landespolizei, Bundespolizei und Zoll sowie den deutsch-polnischen Polizeistreifen aufbauen. Ziel ist eine eigene Grenz- und Rückführungspolizei innerhalb der Landespolizei mit entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen.”

“Vereinskultur und Bewegung als Gesundheitsvorsorge

[…]

Wir werden Sport als unverzichtbaren Bestandteil schulischer Bildung verteidigen. Außerdem stellen wir die wichtige Alkohol- und Drogenprävention im Land finanziell und strukturell auf sichere Füße.”

Antworten auf Wahlprüfsteine

Die AfD positioniert sich in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine eindeutig. Das CanG sieht sie kritisch und möchte Ermessensspielräume des Gesetzes restriktiv ausnutzen. Modellprojekte zur Cannabisabgabe lehnt die AfD ab. Zu einer eventuellen Einschränkung von Telemedizin und dem Versandverbot positioniert sich die Partei nicht final, will aber telemedizinische Massenverschreibungen oder Versandmodelle” einschränken, wenn diese missbräuchlich genutzt werden. In Drug Checking sieht die AfD kein geeignetes Instrument von Drogenpolitik, da so ein “indirekte Legitimation des Konsums illegaler Drogen” stattfinden könnte. Im Hinblick auf Speicheltests sehen die Blauen eine mögliche Ergänzung vorhandener Mittel bei Verkehrskontrollen. Durch die Teillegalisierung bestehe zudem ein höherer Kontrollbedarf im Verkehr. Eine vollständige Legalisierung lehnt die AfD entschieden ab.

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Frage 1: Wie beurteilen Sie das 2024 verabschiedete Cannabisgesetz, nach dem der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?

Antwort: Wir sehen das Cannabisgesetz der damaligen Ampel-Koalition kritisch. Die Teillegalisierung sendet aus unserer Sicht das falsche gesellschaftliche Signal und verharmlost die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene. Führende Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) sowie die Bundesärztekammer haben vor den Folgen der Legalisierung gewarnt und erhebliche Defizite beim Jugendschutz sowie bei Prävention und Aufklärung festgestellt.

Auch wenn unser Wahlprogramm keine ausdrückliche Position zum Cannabisgesetz enthält, vertreten wir einen ordnungspolitischen Ansatz und sprechen uns für einen konsequenten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Drogenkonsum aus. Die Normalisierung des Cannabiskonsums lehnen wir daher ab.

Frage 2: Die gesetzlichen Regelungen zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und Anbauvereinen werden je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgelegt. Wollen Sie diese Ermessensspielräume eher für liberale oder eher für restriktive Regelungen nutzen?

Antwort: Wir würden bestehende Ermessensspielräume im Sinne eines wirksamen Gesundheits- und Jugendschutzes restriktiv nutzen. Gerade im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Volksfesten und öffentlichen Veranstaltungen muss der Schutz von Kindern, Jugendlichen und unbeteiligten Dritten Vorrang haben.

Polizei- und Sicherheitsbehörden haben frühzeitig auf erhebliche Vollzugsprobleme und Kontrolllücken hingewiesen. Daher halten wir eine konsequente Kontrolle von Anbauvereinigungen sowie eine strenge Auslegung bestehender Schutzvorschriften für geboten.

Frage 3: Wie stehen Sie zu wissenschaftlichen Modellprojekten zur Cannabisabgabe in Fachgeschäften?

Antwort: Wir lehnen solche Modellprojekte ab. Bereits die Auswirkungen der bestehenden Teillegalisierung sind wissenschaftlich noch nicht abschließend bewertet. Bevor weitere Liberalisierungsschritte unternommen werden, sollten belastbare Erkenntnisse zu den Folgen für Konsumverhalten, Jugendschutz, psychische Gesundheit und Schwarzmarktentwicklung vorliegen.

Aus unserer Sicht sollte der Staat nicht selbst zum Förderer oder Organisator einer weiteren Ausweitung des Cannabiskonsums werden.

Frage 4: Die Bundesregierung möchte den Zugang zu Cannabis als Medizin durch ein Verbot von telemedizinischer Verschreibung und ein Versandverbot für Cannabisblüten einschränken. Würden Sie im Bundesrat dieses Vorhaben unterstützen?

Cannabis kann in bestimmten medizinischen Fällen eine sinnvolle Therapieoption darstellen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass medizinisches Cannabis ausschließlich nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung verschrieben wird.

Medizinisches Cannabis darf jedoch kein Einfallstor für eine faktische Freizeit-Legalisierung sein. Wenn telemedizinische Massenverschreibungen oder Versandmodelle missbräuchliche Entwicklungen begünstigen, müssen diese geschlossen werden.

Die ärztliche Versorgung und eine qualifizierte Diagnostik müssen dabei stets gewährleistet bleiben. Was wir jedoch nicht akzeptieren, ist die Entstehung eines Geschäftsmodells, bei dem medizinische Indikationen nur noch als Vorwand für einen möglichst einfachen Zugang dienen. Medizinische Notwendigkeiten dürfen nicht durch ideologische Debatten überlagert werden.

Frage 5: 2023 wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Drug Checking erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie solche Projekte fördern?

Drug Checking ist aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument der Drogenpolitik. Auch wenn die Risikominimierung ein legitimes Ziel darstellt, besteht die Gefahr, dass staatlich unterstützte Testangebote als indirekte Legitimation des Konsums illegaler Drogen verstanden werden.

Statt Landesmittel für die Analyse illegaler Substanzen auszugeben, sollten Prävention, Suchthilfe und die Bekämpfung des Drogenhandels gestärkt werden. Die Aufgabe des Staates ist es, Menschen vom Drogenkonsum fernzuhalten und nicht dessen Risiken zu optimieren.

Frage 6: Wie stehen Sie zur flächendeckenden Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen? Sehen Sie wegen des CanG und des neuen THC-Grenzwertes einen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen?

Die Verkehrssicherheit hat für uns oberste Priorität. Moderne Speicheltests können eine sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Kontrollmöglichkeiten darstellen, sofern sie rechtssicher, zuverlässig und praxistauglich sind.

Mit der Teillegalisierung von Cannabis und den neuen THC-Grenzwerten ist aus unserer Sicht ein erhöhter Kontrollbedarf entstanden. Wer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb müssen Polizei und Justiz über geeignete Instrumente verfügen, um Verstöße wirksam zu ahnden.

Frage 7: Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen

Legislaturperiode?

Wir beobachten mit Sorge eine deutliche Verschärfung der Situation an vielen Schulen. Die Bekämpfung von Drogenproblemen, insbesondere im Umfeld von Kindern und Jugendlichen, ist für uns ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Bildungs- und Gesellschaftspolitik. Bereits in der laufenden Legislaturperiode haben wir wiederholt auf die zunehmenden Gewalt- und Drogenprobleme an Schulen aufmerksam gemacht und fordern stärkere Handlungsmöglichkeiten für Lehrkräfte sowie konsequentere Sanktionen bei Gewalt- und Drogendelikten.

Eine vollständige Übersicht unserer parlamentarischen Initiativen, Kleinen Anfragen und Anträge ergibt sich aus den Veröffentlichungen des Landtags Mecklenburg-Vorpommern.

Frage 8: Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Wir wollen Prävention, Jugendschutz und Suchthilfe stärken sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Drogenkonsum verbessern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Schulen und anderen Einrichtungen, in denen junge Menschen betreut werden. Darüber hinaus werden wir die Auswirkungen der Cannabislegalisierung weiterhin kritisch begleiten. Sollten sich die bereits heute absehbaren negativen Folgen bestätigen, werden wir uns für eine Rücknahme beziehungsweise deutliche Verschärfung der bestehenden Regelungen einsetzen.

Frage 9: Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten Regulierung des Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie beispielsweise in Kanada?

Eine vollständige Legalisierung des Cannabismarktes lehnen wir entschieden ab. Die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums sind evidenzbasiert gut belegt und dokumentiert. Auch Fachgesellschaften aus Psychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin sowie die Bundesärztekammer warnen vor einer weiteren gesellschaftlichen Normalisierung des Konsums. Die Vorstellung, gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme ließen sich durch noch mehr Freigabe lösen, ist ein Irrglaube.

Bisherige parlamentarische Aktivität

Die AfD hat sich in der letzten Legislaturperiode vor allem an dem Thema “Drogen und Schule” abgearbeitet. Zu dieser Thematik brachte sie zwei Anträge und mehrere Anfragen ein. Außerdem ist der Antrag zur Verhinderung des CanG und Anrufung des Vermittlungsausschusses erwähnenswert.

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Antrag Gewalt- und Drogenkriminalität an Schulen wirksam bekämpfen – Transparenz

schaffen und Schulstrafen verschärfen

Antrag Gewalt- und Drogenprobleme an den Schulen ernst nehmen – Schulsozialarbeit

als Landesaufgabe sicherstellen

Antrag Nein zum Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis

Kleine Anfrage Messbarkeit der Wirksamkeit der Drogen- und Suchtpolitik in Mecklenburg-Vorpommern

Kleine Anfrage Entwicklung der Sicherheit im Straßenverkehr seit der Cannabislegalisierung

Kleine Anfrage Drogen- und Alkoholprobleme an Schulen

Kleine Anfrage Drug-Checking in Mecklenburg-Vorpommern

Kleine Anfrage Rechtsunsicherheit beim Umgang mit Cannabissamen und -stecklingen nach

Inkrafttreten des Cannabisgesetzes

weitere Anfragen zum Themenkomplex Schule und Drogen

Die AfD verfolgt einen klar repressiven Ansatz bei der Drogenpolitik. Drogenkonsum soll durch Strafen und Ausgrenzung unterbunden werden. In den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine bekennt sich die AfD auch klar zur Ablehnung eines liberalen Umgangs mit Cannabis. Die Partei lehnt sowohl die Entkriminalisierung als auch alle weiteren Schritte deutlich ab. Für Hanffreunde und alle Verfechter einer modernen Drogenpolitik ist die AfD daher keine Alternative. Keine Wahlempfehlung!