SPD (RLP 2026)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme und Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Im Wahlprogramm der SPD finden sich verstreut einige unkonkrete drogenpolitische Aussagen. Es sollen u.a. Strukturen der Suchtberatung gestärkt und besser vernetzt werden. Die Sozialdemokraten wollen die Gesundheitsförderung stärken und dafür sorgen, dass “Suchtprävention selbstverständlich zum Leben gehören” soll. Das klingt nach Plattitüden und wirkt so, als ob die SPD keine konkreten Ideen hat. Ein schwaches Programm der Sozialdemokraten, in dem Cannabis gar nicht und Drogenpolitik nur negativ konnotiert als Umgang mit Süchten vorkommt. 

Auszug aus dem Wahlprogramm: 

“Wir kümmern uns: wohnortnah, aufsuchend und digital.

Rheinland-Pfalz ist das Land der Kümmerer mit einem dichten Netz an niedrigschwelligen Anlaufstellen und Begegnungsräumen. Wir stärken und vernetzen die Kümmerer-Strukturen in Dörfern und Quartieren weiter, damit Menschen in vulnerablen Lebenslagen verlässliche Unterstützung finden – wohnortnah, aufsuchend oder digital, in der Sozial-, Pflege-, Schulden- oder Suchtberatung.”

“Jedes Kind hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt und psychischen Belastungen. Deshalb stärken wir den Schutz von Kindern, die in besonders vulnerablen Lebenslagen aufwachsen, etwa in Familien mit psychisch und suchterkrankten Eltern, die häusliche Gewalt erleben oder von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Das Netz der Kinder-Interventionsstellen bauen wir gezielt aus und fördern die institutionelle sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Fachrichtungen, um frühzeitige Hilfe, wirksame Unterstützung und effektiven Kindesschutz sicherzustellen.”

“Wir werden Gesundheitsförderung von Anfang an stärken, zum Beispiel in Kitas, Schulen, Betrieben, Vereinen und den Kommunen. Bewegung, gesunde Ernährung, seelische Gesundheit und Suchtprävention sollen selbstverständlich zum Leben gehören. Dabei setzen wir auf kommunale Präventionsnetzwerke, die Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Schulen, Sportvereine und Krankenkassen zusammenbringen. So wird Gesundheit dort gefördert, wo Menschen leben.”

Antworten auf Wahlprüfsteine

Die SPD möchte sich in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine nicht zum CanG positionieren und weicht aus. Auch bei den Ermessensspielräumen setzen die Sozialdemokraten auf eine “differenzierte Auslegung”. Hinsichtlich unserer Frage zu Modellprojekten zur Cannabisabgabe will uns die SPD tatsächlich ein “Präventionsmodellprojekt“ als Zeichen der Zustimmung verkaufen. Drug-Checking könne sinnvoll sein, trotzdem wollen die Sozialdemokraten abwarten und einen “Blick in andere Bundesländer“ werfen. Eigene Initiative Fehlanzeige. Speicheltests lehnt die SPD nicht ab, will aber trotzdem weiterhin Urintests nutzen! Die Antwort in Bezug auf gesteigerte Verkehrskontrollen bleibt nebulös wie so oft. Konkrete Vorhaben hat die SPD für die nächste Legislaturperiode nicht. Eine Legalisierung von Cannabis halten die Sozialdemokraten für “zu weitgehend”. Totalausfall.

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Frage 1: 

Wie beurteilen Sie das 2024 verabschiedete Cannabisgesetz, nach dem der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?

Dem 2024 verabschiedeten Bundesgesetz ging ein gründlicher und intensiver Diskussions- und Abwägungsprozess voraus. Rheinland-Pfalz hat das Bundesgesetz im Rahmen seiner Landeszuständigkeit verantwortungsvoll umgesetzt. Der rheinland-pfälzische Landtag führte hierzu auch eine Sachverständigenanhörung durch, in der die Landesverordnung positiv bewertet wurde. Zur Wirkung des Bundesgesetzes ist nach unserer Auffassung noch keine abschließende Aussage möglich.

Frage 2: 

Die gesetzlichen Regelungen zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und Anbauvereinen werden je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgelegt (Bußgeldkatalog, Konsumverbote auf Volksfesten, Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen). Wollen Sie diese Ermessensspielräume eher für liberale oder eher für restriktive Regelungen nutzen?

Unseres Erachtens nach ist eine differenzierte, verantwortungsvolle Herangehensweise zielführend. 

Frage 3: 

Städte wie Frankfurt und Hannover sowie einige Berliner Bezirke haben wissenschaftliche Modellprojekte zur Cannabisabgabe nach §2 (4) KCanG beantragt, um die Auswirkungen eines regulierten Verkaufs von Cannabis in Fachgeschäften zu erforschen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?

Auf Initiative der Koalitionsfraktionen hat der rheinland-pfälzische Landtag als Haushaltsgesetzgeber den bestehenden Untertitel „Maßnahmen der Suchtberatungsstellen und der Suchtprävention“ im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 um ein Präventionsmodellprojekt im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz ergänzt. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Frage 4: 

2023 wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?

Drug-Checking-Programme sind grundsätzlich geeignet, im Sinne eines Frühwarnsystems die Erkennung von gefährlichen Stoffen zu unterstützen. Es ist aus unserer Sicht sinnvoll, die Einführung derartiger Instrumente im Sinne der Schadensminimierung zu prüfen. Hierbei ist auch der Blick in andere Bundesländer hilfreich. Konkrete Projekte planen wir aktuell nicht.

Frage 5: 

Wie stehen Sie zur flächendeckenden Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen? Sehen Sie wegen des CanG und des neuen THC-Grenzwertes einen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen?

Im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung haben sich Speichel- und Urintests zur Detektion von möglichen Rauschmittelbeeinflussungen im Straßenverkehr fest etabliert. 

Zwischen Speichel- und Urintests bestehen neben Handhabungsunterschieden auch individuelle Vor- und Nachteile. Beispielsweise können bei Urintests Manipulationen leichter verhindert werden und sie zeigen zuverlässig einen mittel- und langfristigen Konsum an. Speicheltests erfassen hingegen besser einen aktuellen Konsum, sind aber durch einfaches Ausspülen des Mundes sehr manipulationsanfällig.

Vor diesem Hintergrund sollten unseres Erachtens auch zukünftig beide Testvarianten in der polizeilichen Verkehrsüberwachung eingesetzt werden, um eine individuelle Nutzung in der jeweiligen Einsatzsituation gewährleisten zu können.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis wurde in Rheinland-Pfalz bereits ein Präventions- und Kontrollkonzept erarbeitet. Im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs sollte die Polizei aus unserer Sicht weiterhin Maßnahmen ergreifen, um den Konsum von Cannabis und das Führen von (Kraft-)Fahrzeugen wirksam zu trennen.

Frage 6: 

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!

Wie oben ausgeführt, haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2025/2026 eingebracht, der ein Präventionsmodellprojekt im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz zum Gegenstand hat. Dieser ging ein in die entsprechende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 5. Dezember 2024 sowie in den abschließenden Landtagsbeschluss, siehe hier: https://opal.rlp.de/portal/vorgang/V-323779.

Einsehbar ist zudem das Protokoll zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation vom 29. August 2024 zur Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) sowie der entsprechenden Auswertung vom 27. November 2024, siehe hier: https://opal.rlp.de/portal/vorgang/V-320871

Frage 7: 

Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Auch in der kommenden Legislaturperiode wird unser Schwerpunkt auf der Suchtberatung und Suchtprävention liegen, um einen verantwortungsvollen und gefahrenbewussten gesellschaftlichen Umgang zu unterstützen. Wichtig ist uns insbesondere die Aufklärung und Information zu Gefahren und Risiken von jungen Menschen, deren Köper und Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet, durch vielfältige zielgruppenspezifische Angebote. Hierbei gilt es auch Eltern, Lehrkräfte und andere Erziehungsberechtigte einzubeziehen, um sie in ihrer Verantwortlichkeit und Vorbildrolle zu unterstützen. Zudem werden wir auch die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes weiter aufmerksam beobachten.

Frage 8: 

Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada?

Wir setzen uns ein für eine gerechte und schützende Drogenpolitik. Eine vollständige Legalisierung halten wir in diesem Sinne für zu weitgehend.

Bisherige parlamentarische Aktivität

Im Bundesrat enthielt sich Rheinland-Pfalz bei der Abstimmung zu einer möglichen Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte anschließend, dass der BR den Weg frei gemacht hatte, verdeutlichte aber auch, dass sie die Amnestieregelung wie auch ihr Justizminister Mertin (FDP) nicht befürwortete. Die Enthaltung zugunsten des sofortigen Inkrafttretens des CanG dürfte daher maßgeblich vom Grünen Koalitionspartner durchgesetzt worden sein.
Im Hinblick auf drogenpolitische Projekte der letzten Legislaturperiode verweist die SPD auf ein Präventionsmodellprojekt anlässlich des KCanG und die Landesverordnung zum Umgang mit dem Gesetz, in der sich das Bundesland dazu entschloss, die Zahl der Anbauvereinigungen auf höchstens eine je 6 000 Einwohner zu begrenzen.

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“Präventionsmodellprojekt im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz” gemeinsam mit Grünen und FDP

https://opal.rlp.de/portal/vorgang/V-323779 bzw.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10975-18.pdf

Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) 

https://opal.rlp.de/portal/vorgang/V-320871

Die SPD hat ein schwaches und unkonkretes Wahlprogramm. Auch die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine können absolut null überzeugen. Die Sozialdemokraten fremdeln offensichtlich mit dem CanG und fahren einen sehr übervorsichtigen Kurs im Umgang mit dem Gesetz. Die Ablehnung der vollständigen Legalisierung von Cannabis (“zu weitgehend”) setzt dem die Krone auf. Auch wenn die SPD im Gegensatz zu CDU und AfD nicht wieder zur Prohibition zurück will, können wir keine Wahlempfehlung aussprechen. Hanffreunde sind hier nicht gut aufgehoben. Maximal für hartgesottene sozialdemokratische Stammwähler eine Option.