

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme und Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.


Programm
Drogenpolitik findet im Programm der AfD nicht statt. Die einzige Erwähnung von Drogenkonsum geschieht nur zur Charakterisierung von “hochaggressiven Gewalttätern”. Nicht mal Standardfloskeln wie der Ausbau von Prävention oder Suchthilfe sind im Programm enthalten. Ein absoluter Totalausfall.
Auszug aus dem Wahlprogramm
“Unsere Polizei muss mit moderner Ausrüstung wie Tasern und
Bodycams ausgestattet werden. Nur so können hochaggressive Gewalttäter, die nicht selten unter Drogeneinfluss stehen, noch ohne Schusswaffeneinsatz und ohne übermäßige Gefährdung der Beamten gestoppt werden. Zu Recht ist die Schwelle für den Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte sehr hoch. Daraus aber folgt, dass wir unseren Polizisten auch unterhalb dieser Schwelle wirksame Mittel zum Fremd- und Selbstschutz an die Hand geben müssen.”


Antworten auf Wahlprüfsteine
Die Antworten der AfD auf unsere Wahlprüfsteine offenbaren eine tiefe Abneigung gegenüber Cannabis. Das CanG lehnt man als “Förderung von Suchtverhalten” ab und würde möglichst restriktiv in einer Regierungsverantwortung handeln. Modellprojekte will die AfD weder zur kontrollierten Abgabe von Cannabis noch im Bereich Drug-Checking fördern. Grundsätzlich lehnt die Partei eine “weitere Liberalisierung der Drogenpolitik” ab. Überraschenderweise ist die AfD für die Einführung von Speicheltest, da diese “in der Praxis einfacher und schneller als Urintests anwendbar [seien] bei gleichzeitig höherer allgemeiner Akzeptanz”. Der neu eingeführte Grenzwert führe insbesondere in Kombination mit dem Mischkonsum-Verbot “faktisch zwangsläufig zu einem erhöhten Bedarf und einer Intensivierung von Verkehrskontrollen”. Zugutehalten müssen wir der AfD, dass sie – im Gegensatz zur CDU – unsere Anfrage überhaupt beantwortet hat, obwohl die Antworten uns offensichtlich nicht gefallen können.
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Frage 1:
Wie beurteilen Sie das 2024 verabschiedete Cannabisgesetz, nach dem der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Die AfD-Fraktion steht nicht für die Förderung von Suchtverhalten, gleich welcher Art. Abhängigkeit und Psychosen müssen ärztlich behandelt werden und belasten unser ohnehin schon angeschlagenes Gesundheitssystem. Die AfD steht vielmehr für eine gesunde Gesellschaft.
Frage 2:
Die gesetzlichen Regelungen zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und Anbauvereinen werden je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgelegt (Bußgeldkatalog, Konsumverbote auf Volksfesten, Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen). Wollen Sie diese Ermessensspielräume eher für liberale oder eher für restriktive Regelungen nutzen?
Das die AfD-Fraktion die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen ablehnt, darf von der Anwendung restriktiver Regelungen ausgegangen werden.
Frage 3:
Städte wie Frankfurt und Hannover sowie einige Berliner Bezirke haben wissenschaftliche Modellprojekte zur Cannabisabgabe nach §2 (4) KCanG beantragt, um die Auswirkungen eines regulierten Verkaufs von Cannabis in Fachgeschäften zu erforschen. Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?
Grundsätzlich ist unsere Fraktion an den Ergebnissen entsprechender Studien interessiert. Gesonderte Förderungen dieser sind jedoch nicht vorgesehen.
Frage 4:
2023 wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?
Sogenanntes „Drug Checking“ soll zu einem vermeintlich sicheren Konsum führen. Sehr viel sicherer ist jedoch der Konsum, der erst überhaupt nicht stattfindet, weshalb entsprechende Projekte nicht gefördert werden.
Frage 5:
Wie stehen Sie zur flächendeckenden Einführung von THC-Speicheltests anstelle von Urintests bei Verkehrskontrollen? Sehen Sie wegen des CanG und des neuen THC-Grenzwertes einen Bedarf für mehr Verkehrskontrollen?
Die AfD-Fraktion unterstützt den Vorschlag, bei Verkehrskontrollen den THC-Wert durch Speichel- statt Urintests zu bestimmen. Für die Feststellung, inwieweit der Fahrer augenblicklich unter dem Einfluss dieser Substanz steht, sind Speicheltests gut geeignet, da in der Praxis einfacher und schneller als Urintests anwendbar bei gleichzeitig höherer allgemeiner Akzeptanz.
Wir als AfD-Fraktion haben bei der Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) von Anfang an gemahnt, aus Gründen der Verkehrssicherheit für angemessene gesetzliche Grenzwerte und deren Überwachung mittels praktikabler Tests bei Verkehrskontrollen zu sorgen. Der diesbezüglich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) eingeführte neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG) führt – vor allem in Verbindung mit dem wegen der Wechselwirkung von THC und Alkohol ebenfalls dort eingeführten Mischkonsumverbot (§ 24a Abs. 1b StVG) faktisch zwangsläufig zu einem erhöhten Bedarf und einer Intensivierung von Verkehrskontrollen.
Frage 6:
Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!
Frage 7:
Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Drogenpolitische Initiativen werden sich zuvorderst mit den weiteren Auswirkungen der Cannabispolitik, der Entwicklung von Suchterkrankungen und der Verbreitung neuartiger Drogen sowie den Umständen, unter denen diese verbreitet werden, beschäftigen.
Frage 8:
Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada?
Die AfD-Fraktion lehnt eine weitere Liberalisierung der Drogenpolitik, demnach eine vollständige Legalisierung, ab.


Bisherige parlamentarische Aktivität
Die AfD brachte in der vergangenen Legislaturperiode einige Anträge ein. Ein inhaltlicher Schwerpunkt war Drogengebrauch und Drogenhandel in Justizvollzugsanstalten. Erwähnenswert ist noch ein Antrag zur Finanzierung der Drogenprävention an Schulen, der allerdings ins Leere lief, da kein Finanzierungsproblem bestand. Allen Anträgen der AfD ist gemein, dass sie versuchen, einzelne Sachverhalte zu skandalisieren, ohne eigene Lösungsansätze zu präsentieren.


Die AfD lehnt das CanG sowie jegliche Liberalisierung in Zusammenhang mit Drogen ab und vertritt somit eindeutig den Standpunkt der Prohibition. Menschen, die Drogen nehmen, sind in ihrer Wahrnehmung krank. Man selbst stehe für eine “gesunde Gesellschaft”. Eigene konstruktive drogenpolitische Vorhaben sind nicht zu erkennen. Die AfD skandalisiert und verbreitet Angst. Jedem Hanffreund und allen Menschen, die für eine humane und fortschrittliche Drogenpolitik sind, kann daher nur dringend von der Wahl der AfD abgeraten werden.
