Vor der Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften durch das CanG im April 2024 reichte ein einziger Cannabisverstoß aus, um eine MPU anzuordnen. Wer diese nicht vorgelegt hat, verlor den Führerschein.
Nach neuer Rechtslage reicht ein einmaliger Verstoß oder der regelmäßige Konsum von Cannabis nicht mehr aus, um eine MPU anzuordnen. Stattdessen ist – analog zu Alkohol – eine Abhängigkeit oder ein Missbrauch von Cannabis erforderlich oder es müssen wiederholte Verkehrsverstöße unter THC-Einfluss vorliegen. Diese Regelung wird auch rückwirkend angewendet.
Wenn ihr bei eurem alten Vergehen Ersttäter wart (egal ob über oder unter 3,5 ng), ist die Anordnung einer MPU hinfällig und ihr solltet bei einem Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins keine MPU mehr absolvieren müssen – soweit die Theorie. In der Praxis sind uns leider auch Fälle bekannt, in denen die Führerscheinstelle trotzdem auf einer MPU bestand und nun Missbrauch unterstellte, zum Beispiel wegen hoher THC-Abbauwerte, die damals gemessen wurden. In diesem Fall kommt ihr leider nicht um die Beauftragung eines Anwaltes herum.
Wenn mehr als ein Verstoß vor dem Inkrafttreten des CanG in den Akten steht, könnte es außerdem relevant sein, wenn diese (teilweise) unter 3,5 ng lagen, so dass nach neuer Rechtslage nur noch höchstens ein Verstoß anzurechnen wäre.
