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Ein Jahr Cannabis auf Rezept: Die Probleme gehen weiter

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 08.03.2018

Berlin, 08.03.2018 – Am 10.03.2018 jährt sich die Einführung des Gesetzes zu Cannabis als Medizin, welches aktuell schätzungsweise 20.000 – 30.000 Patienten Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten ermöglicht. Auch wenn nun erheblich mehr Patienten mit Cannabis als Medizin geholfen werden kann als zuvor, kritisiert der Deutsche Hanfverband weiterhin Probleme, die sich für Ärzte und Patienten bei der Umsetzung des Gesetzes ergeben.

Auch nach einem Jahr sind viele Ärzte weiterhin zurückhaltend, was einerseits den hohen Hürden bei der Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen, andererseits den noch immer mangelhaften Weiterbildungsangeboten für Mediziner geschuldet ist.

Für Patienten, die oftmals nach langer Suche endlich einen Arzt gefunden haben, gibt es teilweise massive Probleme. Viele Patienten befinden sich wegen einer verweigerten Kostenübernahme in Rechtsstreitigkeiten mit ihren Krankenkassen. Die durch das neue Gesetz massiv gestiegenen Preise von 20-30€ pro Gramm Cannabis machen gleichzeitig Privatpatienten eine langfristige Behandlung mit Medizinalhanf fast unmöglich. Selbst Patienten mit erfolgreicher Kostenübernahme leiden aufgrund der häufig auftretenden Lieferengpässe für viele Cannabissorten enorm unter der Fehlkalkulation der Bundesregierung, welche die Entwicklung der Patientenzahlen sowie den zu importierenden Bedarf komplett falsch eingeschätzt hat.

In Deutschland soll Medizinalhanf frühestens 2019 blühen. Gegen das Lizenzvergabeverfahren klagte ein beteiligtes Unternehmen,  da nur Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits Medizinalhanf angebaut hatten, eine Chance auf einen Zuschlag erhielten. In den nächsten Wochen wird bekannt werden, wie dieser Prozess weitergeht. Eines ist jedoch bereits jetzt klar: Die von der Bundesregierung kalkulierte Anbaumenge von zwei Tonnen pro Jahr wird angesichts der weiter steigenden Patientenzahlen und abgerufenen Cannabismengen nicht ausreichend sein.

“Völlig überzogene Preise, ein vermurkstes Lizenzverfahren, Willkür bei den Krankenkassen – es gibt noch einiges zu tun im Gesundheitsministerium”, so Hanfverband-Geschäftsführer Georg Wurth dazu.

Bereits im September 2017 hatte das Gesundheitsministerium unter Hermann Gröhe (CDU) die Spitzenverbände von Apothekern und Krankenkassen dazu aufgefordert, wenigstens über eine Reduzierung der Cannabisabgabepreise zu verhandeln. Bis heute konnte jedoch keine Verbesserung bei den Abgabepreisen erzielt werden und viele Betroffene müssen weiterhin ihre Medizin privat bezahlen.


Kommentare

2 Antworten zu „Ein Jahr Cannabis auf Rezept: Die Probleme gehen weiter“

  1. Sativex-Patient

    Bei Ärzten und Apothekern
    Bei Ärzten und Apothekern fragte ich an, ob ich unter Sativex-Einnahme überhaupt als Fußgänger oder Fahrradfahrer am Straßenverkehr teilnehmen darf ohne Folgen des Führerscheinsverlusts etc. zu befürchten. Man konnte nichts genaues sagen und so erkundigte ich mich beim Bundesjustizministerium, Bundesgesundheitsministerium, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm), Bundesministerium für Verkehr (BMVI) und viele andere stellen. Zuletzt sprach ich mit der “Unabhängigen Patientenberatung”. Keiner konnte mir eine zufriedenstellende Auskunft auf diese Frage geben.

    Der Angestellte bei der “Unabhängigen Patientenberatung” war ironischerweise selbst Cannabispatient und konnte -wie alle anderen Gesprächspartner- mein Anliegen nicht nur sehr gut verstehen, sondern riet mir aus seiner eigenen Erfahrung zur Vorsicht. Gesetzliche Regelungen in dieser Hinsicht sind nicht vorhanden, auf die sich Patienten berufen können. D.h. wenn man bei einer Teilnahme am Straßenverkehr (auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer) unter medizinischen THC-Einfluß über 1ng/ml Blut steht und dies von staatlichen Stellen festgestellt werden sollte, wird dies zumindest ein stressigen Gerichtsverfahren mit ungewissen Ausgang nach sich ziehen. Ein Damokles-Schwert.

    Die Krankenkasse verlangt für einer weiter Teil-Übernahme der Kosten ein Bericht der behandelnden Ärztin. Eigentlich wollte meine Sativex verordnende Berliner Ärztin schon vor einem Monat den Bericht für einen Arzt vor Ort erstellen, doch scheinbar ist sie überlastet oder anderes.

    Das alles ist auf sozialer, gesundheitlicher, rechtlicher und psychologischer Ebene kein menschenwürdiger Zustand.

    Zustände wie diese sind bei mir vor Ort real:
    Weil die Krankenkasse das Cannabis-Rezept eines anderen (schwer erkrankten) Patienten nicht übernommen hat, gab der verordende Hausarzt dem Patienten ein Schriftstück in die Hand, daß er sich aufgrund der “kriminell hohen” Kosten (bzw. Betrug) von Apotheken-Cannabis die Medizin andersweitig besorgen solle/müsse. Tage später bekam der Arzt den Anruf der Kripo, welche -aus Gründen- nicht einschreitete.

    Über dem großen Teich:
    …sind selbst Trump (bzw. Sessions) toleranter und sind momentan am überdenken des Januar angekündigten harten Anti-Cannabis-Kurs.

  2. Sativex-Patient

    Bei Ärzten und Apothekern
    Bei Ärzten und Apothekern fragte ich an, ob ich unter Sativex-Einnahme überhaupt als Fußgänger oder Fahrradfahrer am Straßenverkehr teilnehmen darf ohne Folgen des Führerscheinsverlusts etc. zu befürchten. Man konnte nichts genaues sagen und so erkundigte ich mich beim Bundesjustizministerium, Bundesgesundheitsministerium, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm), Bundesministerium für Verkehr (BMVI) und viele andere stellen. Zuletzt sprach ich mit der “Unabhängigen Patientenberatung”. Keiner konnte mir eine zufriedenstellende Auskunft auf diese Frage geben.

    Der Angestellte bei der “Unabhängigen Patientenberatung” war ironischerweise selbst Cannabispatient und konnte -wie alle anderen Gesprächspartner- mein Anliegen nicht nur sehr gut verstehen, sondern riet mir aus seiner eigenen Erfahrung zur Vorsicht. Gesetzliche Regelungen in dieser Hinsicht sind nicht vorhanden, auf die sich Patienten berufen können. D.h. wenn man bei einer Teilnahme am Straßenverkehr (auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer) unter medizinischen THC-Einfluß über 1ng/ml Blut steht und dies von staatlichen Stellen festgestellt werden sollte, wird dies zumindest ein stressigen Gerichtsverfahren mit ungewissen Ausgang nach sich ziehen. Ein Damokles-Schwert.

    Die Krankenkasse verlangt für einer weiter Teil-Übernahme der Kosten ein Bericht der behandelnden Ärztin. Eigentlich wollte meine Sativex verordnende Berliner Ärztin schon vor einem Monat den Bericht für einen Arzt vor Ort erstellen, doch scheinbar ist sie überlastet oder anderes.

    Das alles ist auf sozialer, gesundheitlicher, rechtlicher und psychologischer Ebene kein menschenwürdiger Zustand.

    Zustände wie diese sind bei mir vor Ort real:
    Weil die Krankenkasse das Cannabis-Rezept eines anderen (schwer erkrankten) Patienten nicht übernommen hat, gab der verordende Hausarzt dem Patienten ein Schriftstück in die Hand, daß er sich aufgrund der “kriminell hohen” Kosten (bzw. Betrug) von Apotheken-Cannabis die Medizin andersweitig besorgen solle/müsse. Tage später bekam der Arzt den Anruf der Kripo, welche -aus Gründen- nicht einschreitete.

    Über dem großen Teich:
    …sind selbst Trump (bzw. Sessions) toleranter und sind momentan am überdenken des Januar angekündigten harten Anti-Cannabis-Kurs.