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Cannabis-Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Ein wegen des Anbaus von Cannabis verurteilter 55-jähriger Mann aus Hessen hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der nicht vorbe­straf­te Beschwerdeführer wurde wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vom Amtsgericht Dillenburg zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Die Berufung blieb erfolglos, das Urteil des Amtsgerichts Dillenburg wurde in zweiter Instanz durch das Urteil des Landgerichts Limburg bestätigt. Die Revision des Beschwerdeführers hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit einem Tenorbeschluss, also im Wesentlichen ohne Begründung, zurückgewiesen. Nun soll das Bundesverfassungsgericht klären, ob die Urteile dieser hessischen Strafgerichte verfas­sungsgemäß sind. Dem Hanfverband liegt die Verfassungsbeschwerde schriftlich vor. Aus der Sicht des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Ch. Reusch, eines langjährigen früheren Richters am Oberverwal­tungsgericht a.D., der nach seiner Pensionierung als Richter in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peters und Partner in Koblenz tätig ist, muss das Bundes­verfas­sungs­gericht der Beschwerde wegen Grundrechtsverlet­zun­gen aus Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör), Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Hand­lungsfreiheit), Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde), wegen Verstoßes gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, den Grund­satz der Verhältnis­mäßigkeit, das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz und den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (§ 119 Abs. 4 GG) stattgeben.

Der Fall
Der 55 jährige hatte im Garten seines Hauses 14 Cannabispflanzen angebaut, die, und das ist die Besonderheit dieses Falles, unstreitig ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt waren. Nachdem eine Nachbarin Mitte August 2018 die Polizei über die Pflanzen im Garten nebenan informiert hatte, wurde das Grundstück ein erstes Mal von Polizei­beam­ten „in Augenschein genommen“. Dabei konnten angeblich, behauptete die Polizei später, „keine Marihuanapflanzen festgestellt werden“. Bei einem zweiten Besuch etwa fünf Wochen später stellte die Polizei dann aber die in­zwi­schen voll ausgereiften, blühenden Marihuanapflanzen sicher. Die La­bor­­unter­suchung dieser konfiszierten Pflanzen mit einem Gesamtgewicht von 341,5 Gramm ergab einen THC-Anteil von 9,2 Gramm. Dieser Wert liegt über den 7,5 g THC, ab dem der Besitz von Cannabis eine „nicht geringe Menge“ im Sinne von § 29a Abs.1 Satz 2 BtMG darstellt und als Verbrechen bestraft wird.

Beweisverwertungsverbot
Dieses Vorgehen der Polizei sei, so die Verteidigung in dem fachgerichtlichen Ver­fahren vor dem AG Dillenburg, dem LG Limburg und in der Revision bei dem OLG Frankfurt, höchst fragwürdig und müsse zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Offen­kundig, so die Verteidigung, hätten die Beamten die Pflanzen bereits bei dem ersten Besuch gesehen, wollten aber abwarten, bis sie richtig blühten, weil das den THC Gehalt bekanntlich erheblich erhöht. In der Verfassungsbeschwerde heißt es dazu:
 

“Die Polizei hat behauptet, bei der ersten Augenscheineinnahme des Grundstücks des Beschwerdeführers am 14.08.2018 keine Marihuanapflanzen festgestellt zu haben. Das ist völlig unglaubwürdig! Denn wenn diese Pflanzen einen guten Monat später, am 19.09. 2018, so groß waren, dass sie eine „ nicht geringe Menge “ des Wirkstoffgehalts, nämlich 9,2 g THC, enthielten, dann waren sie natürlich etwa einen Monat vorher jeden­falls so groß, dass die Polizisten sie unter allen Um­ständen bemerkt haben müssen. Wie können sich ausgewachsene Staatsanwälte und Strafrichter denn von der Polizei derart be­lügen lassen? Dieses Verhalten der Polizei war grob pflichtwidrig und verletzte das prozessuale Grundrecht eines fairen Verfahrens.” … Die Beamten haben also entweder die Tatbestandsverwirklichung durch pflichtwidriges Unterlassen vorsätzlich mitverursacht, oder grob fahrlässig und pflichtwidrig nur unzureichend ermittelt, was aus Sicht der Verteidigung … zu einem Beweisverwertungsverbot führen muss.“
 

Weitere Einzelheiten aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde

Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG’s muss, so die Verteidigung, eine Ver­fas­sungs­beschwerde …

„angenommen werden, wenn dies zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 2 BVerfGG genann­ten Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte angezeigt ist. Davon ist hier auszu­gehen. […] Die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen eines Ver­brechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG unter Ignorierung seines gesamten Vertei­digungsvorbringens, vor allem im Revisionsverfahren durch das OLG Frankfurt/ Main, deutet auf eine generelle Vernach­lässigung der betroffenen Grundrechte durch diese Gerichte sowie auf ihren aus­gespro­chen leichtfertigen Umgang mit anderen durch diese Verfassungsbestimmung grund­gesetzlich geschützten verfah­rens­rechtlichen Rechtspositionen des Beschwerde­führers hin, insbesondere seinen Anspruch auf rechtliches Gehör, die Grundrechte auf Wahrung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und der Allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs.1) sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.”

Die Verteidigung bezieht sich in der Begründung dieser Verfassungsbeschwerde auch mehr­fach auf den Vorlagebeschluss des Amtsgericht Bernau bei Berlin vom 18.09.2019   – 2 Cs 226 Js 7322/19 – nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Dessen Verfasser, Rich­­ter am Amtsgericht Andreas Müller, zieht in dieser sorgfältig und ausführlich begrün­de­ten Richtervorlage u.a. die Verfassungs­ge­mäßheit der Bestimmungen des BtMG über die Straf­barkeit des Besitzes von Cannabis nachdrücklich in Zweifel.

Fazit
Die bereits eingereichte Verfassungsbeschwerde wird u.a. mit Fehlern bei der polizei­lichen Ermittlungsarbeit begründet, was allerdings nur für den Beschwerdeführer in diesem Einzelfall relevant ist. Es wird aber auch die Strafverfolgung von Can­na­bis­­kon­sumenten aus grundsätzlichen Erwägungen als verfassungswidrig erachtet, zum Bei­spiel wegen ei­nes eklatanten Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In diesen Teilen der Argumentation ist das Verfahren letztlich für alle Cannabiskonsumenten von Bedeu­tung. Zitat von Rechtsanwalt Dr. Reusch:

„Kein halb­wegs normaler Mensch kann es als richtig und gerecht ansehen, dass ein Bür­ger, der sich im Garten einige Haschisch-Pflanzen für den Eigen­verbrauch zieht, als Ver­brecher (!) bestraft wird, während auf der anderen Sei­te alle Welt die töd­lichen Drogen Alko­hol und Nikotin konsumiert, als gebe es keinen Mor­gen, ohne dass dies strafrechtlich geahndet wird. Dabei ist wissen­schaft­lich und empirisch erwiesen, dass an diesen beiden gesell­schaftlich anerkann­ten Drogen jedes Jahr al­lein in Deutsch­land mehr als 150.000 (in Wor­ten: einhundert­fünfzig­tausend) Men­schen ster­ben, aber an Haschisch niemand.“

Neben dem Vorlagebeschluss von Richter Andreas Müller liegt dem BVerfG nun also ein weiteres verfassungsgerichtliches Verfahren vor, aufgrund dessen das höchst deutsche Gericht prüfen wird, ob die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten nach dem BtMG verfassungswidrig ist, und zwar insbesondere dann, wenn es allein um Eigenkonsum des Betroffenen geht. Aus Sicht von Dr. Reusch ist davon auszugehen, dass das BVerfG seine jahrzehntealte frühere Rechtsprechung zum Thema „Cannabis“ überdenken wird. Diese alten Entscheidungen werden in dem Vorlage­beschluss des AG Bernau und in der Verfas­sungs­beschwerde von Rechtsanwalt Dr. Reusch mit ausführlicher Begründung als „überholt“ bezeichnet. Aktuell von einem Strafverfahren wegen des Besitzes von Cannabis Betroffene können gemeinsam mit ihren Anwälten ebenfalls den Weg durch die Instanzen gehen und mithilfe der Richtervorlage von Richter Andreas Müller oder der Mustervorlage der Rechtsanwälte Scharnhorst und Honecker nach Erschöpfung des Rechtsweges Verfas­sungsbeschwerde einlegen.


Kommentare

34 Antworten zu „Cannabis-Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht“

  1. DerHanffreund

    Neue Nachricht von der UNO
    Ich habe da eine neue Nachricht was die UNO angeht:

    „Die COVID-19-Krise und der wirtschaftliche Abschwung drohen, die Drogengefahren noch weiter zunehmen zu lassen“, warnte UNODC-Chefin Ghada Waly. Schließlich habe die Pandemie die Gesundheits- und Sozialsysteme „an den Rand“ ihrer Belastbar­keit ge­bracht. Alle Regierungen müssten daher nun „größere Solidarität zeigen und Un­ter­stüt­zung leisten, insbesondere Entwicklungsländern, um illegalen Drogenhandel zu bekäm­pfen“.

    In dem UNODC-Bericht wird gewarnt, dass Regierungen ihre Budgets für die Drogenbe­kämpfung wegen der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise kürzen könnten. Außerdem würden sie womöglich der Drogenfahndung und der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weniger Bedeutung beimessen und damit den Drogenhandel erleichtern

    Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114133/UNO-rechnet-mit-Zunahme-des-weltweiten-Drogenkonsums

  2. Anonymous

    Was ich nicht verstehe
    Was ich nicht begreife: nachdem ihn die Nachbarin denunziert hat und die Staatsgewalt vor Ort war und nichts gesehen haben will (möglicherweise um ihm die Chance zu geben, die Pflanzen zu entfernen – man muss ja nicht immer das Schlimmste annehmen) – warum hat er die Pflanzen nicht einfach entfernt? Bei dem Vorlauf war doch absehbar, dass ein zweiter Besuch erfolgen würde…

  3. NotaCrime

    Lächerlich…
    Ich wette das wird sowieso wieder alles abgelehnt.
    Wahrscheinlich wieder mit Gründen die kein normaler Mensch nachvollziehen kann.

    Aber bis die feinen Herrschaften vom BVerfG sich damit beschäftigt haben, sind wieder 3-4 Jahre um.
    Es macht einfach keinen Sinn sich in diesem Land weiter mit Leuten zu befassen, die nichts besseres zu tun haben als anderen Menschen ihre Lebensweise aufzuzwingen.

    Macht euer Ding und lasst euch nicht erwischen.
    Peace!

    1. Anonymous

      NotaCrime schrieb:Ich wette
      [quote=NotaCrime]Ich wette das wird sowieso wieder alles abgelehnt.
      Peace![/quote]
      Und das wäre vielleicht sogar noch das beste, was passieren kann (wenn die Beschwerde gar nicht erst angenommen wird). Wenn ichs recht verstehe, richtet sie sich ja in erster Linie gegen das Vorgehen der Polizeibeamten. Wenn diese vom BVG beanstandet würde, wäre das ein weitere Schritt in Richtung 0,00 Toleranz gegenüber Konsumenten – mal wegsehen ist dann nicht mehr.

      Und die Begründung des Anwalts (eines ehemaligen Richters): 14 (vierzehn) Pflanzen “nachweislich” nur für den Eigenbedarf… wo gibts denn sowas?

      Und:„Kein halb­wegs normaler Mensch kann es als richtig und gerecht ansehen, dass ein Bür­ger, der sich im Garten einige Haschisch-Pflanzen für den Eigen­verbrauch zieht, als Ver­brecher (!) bestraft wird, während auf der anderen Sei­te alle Welt die töd­lichen Drogen Alko­hol und Nikotin konsumiert…”
      Doch: Das BVG in seinem Cannabisbeschluss vom 9.3.94:
      “Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen.
      In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden.” (nach: Wikipedia, Cannabis- Beschluss)

      Man kann hier den Eindruck bekommen, das hier ein armer Depp durch alle Instanzen getrieben wird, damit die bestehende Rechtslage weiter verschärft werden kann.

  4. Rick Walter

    THC-Gehalt
    Knapp 350g mit 9,2g THC.
    Das ist Cannabis mit einem Bestandteil an THC von < 3%. Das entspricht dem THC-Gehalt von Nutzhanf! Und dafür wird er verknackt? Ich dachte Cannabis hätte heutzutage ca. 20% THC-Gehalt.

  5. Christian

    975 Gramm Indizienprozess = Urteil 4 Jahre/ 9 Monate Knast
    Mein Bekannter sitzt wegen 975gr verfaulten selbstangebauten Mariuana seit November 2019 für 4 Jahre und 9 Monate ohne Bewährung ein. In einem reinen Indizienprozess wurde er von einer Richterin in SH rechtskräftig verurteilt/ Revision wurde abgelehnt. Die Richterin ist als Richterin ohne Gewissen bekannt,in einem anderen laufenden Cannabisprozess mit über 30 Anwälten, versteht niemand dieses Urteil. Die Anwälte hier sind alle ausgebucht. Hier wird eine ganze Familie mit 2 Kleinkindern hingerichtet bzw. In ihrer Existenz zerstört, wegen dieser kranken Richterin. Mein Bekannter sitzt nun mit Mördern/ Vergewaltigern und anderen Schwerverbrechern. Kein Besuch, kein Freigang, keine normale Gefängnisroutine wegen Corona. Und das alles wegen ein paar Gramm schlechtem Grass. Das ist sowas von selten dämlich… Das ist Deutschland 2020 …wann erwacht die Politik endlich und ändert die Gesetzgebung!!!!!!

    1. Peter

      Worum ging es denn eigentlich
      Worum ging es denn eigentlich? Handel, Weitergabe an Minderjährige, Bandenkriminalität? Wegen Eigenbedarfs sitzt doch keiner mehr als zwei Jahre ein. Ein so kleiner Fisch kann er nicht gewesen sein.

      1. Christian

        Wir haben hier derzeit einen
        Wir haben hier derzeit einen sehr grossen anderen Cannaprozess mit 13 Angeklagten am laufen. Einer der Beteiligten, den mein Bekannter aber nur entfernt kennt, hat ihn verpfiffen um seine Haut zu retten. Die Staatsanwaltschaft wollte meinen Bekannten dazu zwingen, gegen die Beteiligten auszusagen, da er diese Typen aber nur flüchtig kennt, dazu nichts sagen konnte, hat er die Aussage hierzu verweigert und auch in seinen eigenen Prozess hat er nur seinen Anwalt sprechen lassen. Es wurde ihm mangelnde Kooperation vor geworfen, sogar seine Ehefrau,die rein garnichts damit zu tun hatte wurde mit in die Geschichte hinein gezogen. Es wurde damit gedroht, sie auch ins Gefängnis zu stecken und die 2 Kleinkinder dem Jugendamt zu übergeben. Gefunden wurde übrigens nur 950 gr schlechtes minderwertiges Grass, weil es laienhaft angebaut wurde. Die Verurteilung fand nur auf Grund von Indizien statt. Es wurden nur Kripobeamten aufgefordert, ihr Sichtweise/Erfahrungen zu schildern, rein hypothetisch wurde durch einen 27 jährigen Polizisten festgelegt und hochgerechnet, wie lang mein Bekannter Grass angebaut haben könnte, anhand von Kontoauszüge & Bargeldeinzahlungen(angeblich alles Drogengeld) wurde dann einfach alles kalkuliert, und natürlich wurde hochgerechnet wie viel er in 5 Jahren angebaut haben könnte. Zeugen die für ihn Aussagen hätten können, wurden von Frau Richterin einfach abgewiesen, nicht eingeladen oder sogar per Polizei eingeschüchtert. Wasserwerke/Stadtwerke Strom die einen familienüblichen Verbrauch belegt haben, wurden als entlastende Beweise nicht anerkannt von Frau Dr. Richterin. Er sitzt nun für 4 Jahre 9 Monate, weil er sich zu dem anderem Prozess nicht geäußert hat. Der Fall müsste eigentlich ins Fernsehen und ist ein juristischer Skandal, der seines Gleichen sucht.

      2. Christian

        Er ist ganz klar das
        Er ist ganz klar das Bauernopfer dieser Richterin für einen anderen derzeit noch laufenden Cannabisprozess.

      3. Christian

        Vielleicht hat jmd von Euch
        Vielleicht hat jmd von Euch gute Kontakte zu den öffentlichen Medien, diese Urteil macht einfach nur fassungslos und wütend. Wenn sich jemand angesprochen fühlt und Interesse an dieser Geschichte hat, darf er sich gerne bei mir melden. Mein Bekannter und seine Frau waren übrigens beide berufstätig, hatten bis zum Prozess eine reine Weste und keinerlei Vorstrafen. Die junge Familie ist ihrer Existenz beraubt worden, Messerstecher/Vergewaltiger und Kinderschänder bekommen mildere Urteile…es ist ein Skandal.

  6. Gerd

    Straßengrenzwert ebenfalls verfassungswidrig?
    Wäre der Grenzwert von 1ng im Straßenverkehr u.U. nicht auch verfassungswidrig?

    Alkohol und Cannabiskonsum ist legal. Während eine Rauschfahrt unter Alkohol keinerlei Konsequenzen nach sich zieht wird bei Cannabis aber bereits ab dem kleinsten messbaren Wert, bei welchem nachweislich keinerlei Ausfallerscheinungen auftreten ein Strafverfahren mit erheblicher Geldbuße inklusive Fahrverbot auferlegt.

    Gleichheitssatz / Willkürverbot sind da wohl die richtigen Stichpunkte

    1. buri_see_käo

      Grenzwert
      Und falls zukünftig Yoktogramm pro Yottaliter detektierbar ist, dann ist das der neue Grenzwert
      mfG fE

  7. DerHanffreund

    RE
    @ingo, was spricht dagegen?

  8. ingo

    Fehler
    “dieser konfiszierten Pflanzen mit einem Gesamtgewicht von 341,5 Gramm”
    Das bei 14 Pflanzen ein gesamtgesicht von 341,5g zusammen kommt kann doch nicht stimmen?
    Versehe ich mich jetzt oder ist das ein Fehler im Artikel?

    1. Hanffreund

      Gemeint ist hier das
      Gemeint ist hier das Nassgewicht ganzer Pflanzen.

      1. Ingo

        Fehler
        [quote=Hanffreund]Gemeint ist hier das Nassgewicht ganzer Pflanzen.[/quote]
        Bei 14 Pflanzen ein gesamt Nassgewicht von ca 350g? Oder je Pflanze ein Nassgewicht von ca.350g. Für alle 14 Pflanzen ist das zu wenig. Scheint mir jedenfalls etwas wenig.
        Viele Grüße.

  9. Nasowas

    wenn eine Nachbarin die
    wenn eine Nachbarin die Pflanzen doch gesehen hat,
    wie kann es sein das die Polizei die nicht gesehen hat?
    Zitat:
    Nachdem eine Nachbarin Mitte August 2018 die Polizei über die Pflanzen im Garten nebenan informiert hatte, wurde das Grundstück ein erstes Mal von Polizei­beam­ten „in Augenschein genommen“.

  10. Hanffreund

    Wie kommt es, dass der
    Wie kommt es, dass der Angeklagte mit über 7,5gr THC nur eine hohe Geldstrafe bekommt? Müsste er nicht mindestens ein Jahr auf Bewährung, bzw. im minder schwerem Fall ein halbes Jahr auf Bewährung bekommen?

  11. Benjamin

    Viel Glück und Erfolg
    Ich wünsche dem Mann viel Glück bei seinem Vorhaben
    Bei mir in der Gegend war ein ähnlicher Fall

    Ein Mann hatte in seinem Garten ein paar Hanf, Cannabis oder Marihuana Pflanzen für den Eigenbedarf
    und der ach so lieben Nachbar haben diesen angeschissen
    In was für eine Gesellschaft lebt man eigentlich?

    Aber der Gärtner hatte laut Medienberichten zufolge dies als seine Medizin deklariert und seitens der Staatsmacht kam nicht viel
    Sachsen-Anhalt
    https://www.bbglive.de/2018/11/12/illegaler-anbau-von-cannabispflanzen-in-gerbitz/

  12. DerHanffreund

    @Pascal s., das würd bestimmt
    @Pascal s., das würd bestimmt was bringen. Nur werden es die Wenigsten tun, ist also unrealistisch.

    @Anno2020, das kann ich nur bestätigen. Ich musste mir als Jugendlicher den Alkohol klauen, verkauft wurde mir (meistens) nichts.

    @Peter Nuding, so oder so ähnlich wird es wohl kommen. Die Bundesregierung ist nunmal unfehlbar.

  13. Frank Jax

    Ja Klar, Peter Du wirst Recht behalten!
    Genau so wird es kommen. Es ist heutzutage so zum Kotzen! Es ist schlimm!Aber, durch!

  14. Peter Nuding

    Gut so
    Na denn. Ich bin gespannt was rauskommt. BTW: Die Petition mit den über 80.000 Unterschriften ist ja immer noch nicht beim *Bundestag* durchgenommen worden. Auf dieser Seite hier gewinnt man den Eindruck als wäre das vom Tisch.

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw24-pa-petitionen-558040

    Da steht aber lediglich, das während der Sitzung des Ausschusses eine Ablehnung deutlich wurde. Mehr nicht. Da wird nur der Gebhard zitiert und das *man* eben den Eindruck hat, das die Regierung gegen eine Freigabe ist.

    Kurz: Beschlossen wurde da noch gar nichts. Das liegt immer noch da rum und wartet vermutlich darauf in den Bundestag, also den kompletten, gebracht zu werden, wo dann eben auch noch die anderen Parteien neben Regierung/CDU mitreden können. Nur weil der Gebhard da jetzt was sagt von wegen “Die Regierung lehnt das ab”, heißt das eben nur das: “Wir von der *Regierung* lehnen ab.” Nun – das ist ja nichts neues. Aber eine *parlamentweite* Abstimmung o.ä, gab es da bis heute noch nicht.

    Da werden mal eben über 80.000 Unterschriften einfach wegignoriert.

    Ich schreibs hier nur mal für denn Fall das er eintrifft und behaupte: Wenn klar ist dass das BVG zugunsten der Legalisierung entscheidet, dann wird ganz schnell die Petition rausgeholt mit der Begründung “Die Regierung wolle da ja eh nachbessern!” 🙂

    Würde mich echt nicht wundern wenn sowas kommt. Nur um keine Niederlage eingestehen zu müssen. Und wenn das BVG an alten Entscheidungen festhält, dann heißt es immer “Ham wer doch schon immer gesagt das wir recht hatten”.

    Egal wie: So oder so wird es dann Unionstypisch als “Erfolg” für sich verbucht.

    1. Ritchie

      Ja, ja der Gebhard
      Der stammt bei mir aus dem Nachbarort.
      Ich kann dir sagen auch bei uns im Landkreis wird Arroganz, Ignoranz und gnadenloser Dogmatismus ganz groß geschrieben. Christlich sozial wird von Konservativen grundsätzlich falsch interpretiert, leider.
      Schöne Grüße aus der Südpfalz

    2. Peter Nuding

      Beispiel
      Beispiel: Drogen- und Suchtbericht 2019 (kann man sich übrigens in Papierform kostenlos bestellen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen )

      Da hat es eine Kurve bei “Konsum Lebenszeit”. Da hat ein eine Spitze bei 2004 und einen Tiefpunkt bei 2011 und dann ging es wieder nach oben.

      Wenn die Konsumzahlen fallen, dann stellt die Regierung hin und Lobt ihre Präventionspolitik. Natürlich ohne Beweise das die Konsumzahlen aufgrunde deren Maßnahmen gesunken sind. Und nicht weil andere Faktoren eine Rolle spielen wie z. B. der Preis bei Tabak oder das rauchen halt immer mehr verschmäht wird.

      Steigt der Konsum hingegen sind sofort “die anderen” Schuld. Vor allem die pösen (sic!) Haschischverharmlosungslegalisierer.

      Kurz: Wenn sich etwas positiv entwickelt wars die Regierung/Union. Wenn nicht, sind die anderen schuld.

      Da Beste ist ja wenn dann Unions “Experten” wie Thomasius irgendwelche Horrosszenarien herbeifabulieren und -spekulieren ohne je Zahlen oder Beweise liefern zu können. Deswegen:

      Nagelt die Gegner von Drogen auf genau diese Frage fest:

      —snipsnipsnip—

      Welche Erfolge hat das Drogenverbot denn vorzuweisen? Was hat es erreicht und gemessen woran? Fakten bitte. Und Quellen.

      Und was soll das Ziel sein? Hat das Verbot irgendwas besser gemacht oder verhindert? Was sind denn die Erfolge von dem Verbot das wir jetzt schon seit Jahrzehnten haben?

      Und wie gesagt: Fakten bitte. Eine Meinung habe ich selber.

      —snipsnipsnip—

      Ich habe von der CDU Berlin trotz mehrfachem Fragen auch nach Tagen keine Antwort bekommen. Von keinem. Auch keiner Daniela Ludwig und auch keinem Burkard Dregger. Und auch niemandem von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

      Siehe Facebook: https://www.facebook.com/cdufraktionberlin/videos/442903436403065 und YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=nYeatqeUrfI

      Die Gegner von Drogen glänzen vor allem durch zwei Taktiken: Größtmögliche Katastrophen herbeizuspekukieren – ohne jemals Zahlen oder Fakten zu liefern – und Auslassungen, dem weglassen von relevanten Informationen. So behauptete die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig das in Kanada der Konsum gestiegen sein. Ja. Stimmt. Aber in der Altergruppe 45+! Und eben nicht bei Jugendlichen was ja immer ihr größtes Anliegen ist.

      Die Frage selbst, also was denn jetzt so die genauen Erfolge der Strafverfolgung betrifft, da windet sich Union/Ludwig dann sofort heraus. Aber eine direkte Antwort, einen Beweis kann *keiner* nennen.

      Ich kann Journalisten nur immer wieder bitten, Daniela Ludwig oder wen auch immer auf diese Frage festzunageln. Weil die ist wie die Mortler. Die wirst du niemals in einer TV Runde oder öffentlichen Expertenrunde mit Legalisierungsbeführwortern sehen. Die würde da argumentativ komplett niedergemäht werden. Deswegen hat auch schon die Mortler sowas gescheut wie der Teufel das Weihwasser.

  15. Tim A.

    Wer solche Nachbarn hat, braucht keine Feinde mehr
    Bin Fassungslos, dass es auch im Alter noch Petzen gibt wie auf dem Schulhof..

    1. Der Bastian

      Das ist Deutschland! Hier
      Das ist Deutschland! Hier wurde das Petzen erfunden. „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“ Es ist schon traurig, daß der Deutsche scheinbar nach über 70 Jahren noch nicht lernfähig geworden ist. 🙁

  16. Christiane

    Wo bleibt die unverletzbare Würde? Wieso ist das ein Verbrechen?
    Kinderschänder bekommen nur milde Strafen und es gilt immer noch nicht als „Verbrechen“, aber wenn jemand sich einige Heilpflanzen im Garten heranzieht, um die nutzen, damit es einem besser geht, wird als Verbrechen geahndet, während Alkohol, Nikotin und andere Suchtmittel (Spiele, Internet, Sex, Tabletten etc.) gesellschaftlich anerkannt und nicht verboten sind. Mit Jugendschutz hat das auch nichts zu tun.
    Ich finde, dass das Grundgesetz „Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ mit der Strafverfolgung von Menschen, die Marihuana-Pflanzen in den Garten züchten für den eigenen Gebrauch, erheblich verletzt wird.

    1. Anno2020

      Dem kann ich zustimmen für
      Dem kann ich zustimmen für mich als 16 jährigen ist es leichter an irgend eine komplett hochgezüchtete Sorte ranzukommen als ne Flasche Vodka zu kaufen..

  17. Pascal s.

    Alle vors Verfassungsgericht?
    Würde es was bringen wenn sich die mehrheit der Cannabis-user selbst anzeigt und die Verfahren dann bis ans Verfassungsgericht ziehen?

    1. Jacks

      Nobler Vorschlag…
      .. aber ich denke das hier nicht außer acht gelassen werden darf, das der Konsum und Anbau nach wie vor Strafbar sind. Viel wichtiger ist es die Menschen zu Unterstützen die schon am Saum der Gerechtigkeit durch Fehleinschätzung der Gerichte nagen. Indem man ihnen nahe legt diese Vorlage zu benutzen die viele immer noch nicht kennen. Oder eben auch Spenden ein zu berufen für jene. Denn sowas ist nunmal auch nicht Billig.
      Ansonsten Aufklärung!
      Auch wenn der Hanfverband gute Arbeit macht aber vieles was wir hier Online erfahren kommt bei vielen Offline gar nicht an.

      1. Alex

        Nicht ganz, Anbau, Besitz und
        Nicht ganz, Anbau, Besitz und Handel sind verboten, aber rauchen darfst du. Ebenfalls im Grundgesetz ist irgendwo das Recht auch Rausch niedergeschrieben. Solange Du es nicht erworben, angebaut oder besessen hast ? kannst du rauchen. ?

    2. Lucky420

      Hatte ich auch schon überlegt
      Hatte ich auch schon überlegt. Wird aber sicher ein teure Angelegenheit.

    3. arnd

      Alle vors Verfassungsgericht!!!
      Unbedingt!
      In diesem Unserem Lande ist das Bundesverfassungsgericht diejenige Instanz, die den Gesetzgeber korrigiert, wenn er mal mit einem Gesetz gegen die Verfassung verstößt.

      Der §29 BtMG ist ein solches Gesetz.

      Man braucht dazu einen Anwalt, der bereit ist, diesen Weg mitzugehen, ohne dass er einem dabei die Hosen auszieht.

      Ich fände es hilfreich, wenn dazu mehr juristisch verwertbare Argumente öffentlich zugänglich wären, sodass jeder, der diesen Weg zu gehen bereit ist, seinem Anwalt sagen kann: Schau dort, da hast Du alles, was Du brauchst, und noch ein bißchen mehr.

      Außerdem wäre es hilfreich, Anwälte/Juristen ausfindig zu machen, denen es an dieser Stelle nicht unbedingt darauf ankommt, Kohle zu machen.

      Ich bin der Meinung, dass sich dazu der DHV und LEAP UNBEDINGT AUSTAUSCHEN MÜSSEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  18. DerHanffreund

    Richtig so
    Da bin ich ja mal gespannt. Viel Glück!

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