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Video: Gefängnis statt Geldstrafe – Repressionsfall #10 Ralph Barta

Wegen dem Anbau von zwei Hanfpflanzen sollte der Tübinger Ralph Barta eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro bezahlen. Nachdem er ankündigte, die Strafe nicht bezahlen zu wollen und stattdessen lieber ins Gefängnis zu gehen, fragte das Schwäbische Tagblatt beim lokalen Gericht nach.

Rainer Ziegler, der Direktor des Tübinger Amtsgerichts, äußerte sich unter dem öffentlichen Druck allerdings offen für eine Reduzierung des Strafmaßes, da dieses ja „noch nicht rechtskräftig“ sei. Barta könne Einspruch erheben und etwa darauf verweisen, dass er den Hanf nur für den Eigenbedarf anbaue. In so einem Fall erlaubt das Betäubungsmittelgesetz, auf die Strafe zu verzichten. „Aber er muss sich äußern“, sagte Ziegler.

Am Ende akzeptierte Ralph Barta eine reduzierte Geldstrafe von 600,-€ um einer gesundheitsschädigenden Haftstrafe zu entgehen. Dennoch sieht er dies eigentlich nicht ein, und betrachtet sich nicht als Verbrecher:

“Ich persönlich empfinde diese Razzia als Überfall, als Diebstahl, als krassen Eingriff in meine Privatsphäre.”


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