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Bund der Pflegeversichterten setzt sich für Übernahme einer Behandlung mit Dronabinol durch die Krankenkassen ein

Aus den ACM-Mitteilungen vom 03. Mai 2014:Auf seiner Webseite beschreibt der Bund der Pflegeversicherten, wie er sich bei den Krankenkassen für die Kostenübernahme von Dronabinol einsetzt. (…)
Gerd Heming: „Derzeit stehen wir mit verschiedenen Kranken- und Pflegekassen sowie mit dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)in Auseinandersetzung. Wir fordern einen Strategiewechsel vor allem bei der Medikation unserer Mitglieder in häuslicher und vollstationärer Pflege. Wir bekämpfen in bestimmten Fällen die Gabe von Medikamenten, weil sie das Leben der Menschen nicht verbessert, sondern verschlechtert. Daher haben wir bei den Kranken- und Pflegekassen folgenden Antrag gestellt, und sind derzeit mit diesen Institutionen im Widerspruchsverfahren:

Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung mitDronabinol/Cannabis für Herr/Frau B., geb…:

Wir schrieben: „Mit unserem Schreiben vom 09.10.13 beantragten wir im Auftrag und mit der Vollmacht unseres Mitglieds Einzelfalluntersuchungen durch den MDK. Mit Ihrem Schreibenvom 28.10.13 fragten Sie daraufhin an, welche Medikamente in welcher Dosierung unser Mitglied erhalten hat. Als Anhang erhalten Sie dazu die diversen Befunde und Schreiben der jeweils behandelnden Ärzte.

In unserem Beispielfal lverwiesen wir auf die „Pflegerelevante Vorgeschichte und Befunde“, die durch den MDK bereits festgestellt wurden: Diagnose: „ErheblicheBewegungseinschränkungen bei chronischer Polyarthritis mit ausgeprägten Gelenkdeformationen“. Frau B. ist auf einen Rollstuhl angewiesen, sie bewohnt eine Wohnung in einer behindertengerechten Wohnanlage.

Wir beantragen bei derPflegekasse, den MDK mit der Begutachtung zu beauftragen.“

Unser Antrag wurde zurück gewiesen. Woraufhin wir, wie das folgende Schreiben zeigt, ein Widerspruchsverfahren in Gang setzten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

[….]


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