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Strafverfahren wegen Werbung für Hanfsamen


Meldung des DHV vom 9. 8. 2005

Der bayreuter Headshop “Rauchhaus” hat sich Hilfe suchend an den Deutschen Hanf Verband gewand.

Die Staatsanwaltschaft Bayreut hat aufgrund einer anonymen Anzeige den Headshop Rauchhaus angeklagt, weil dieser das Hanf Journal mit der dort zu findenden Werbung für Hanfsamen ausgelegt hatte.

Der Staatsanwalt beruft sich dabei auf § 14 Abs. 5 Satz 1, nach dem Werbung für Substanzen verboten ist, die in Anlage 1 BtMG genannt sind. Dazu gehören auch Hanfsamen, soweit sie zum illegalen Anbau bestimmt sind. Das sind sie nach herrschender Rechtsmeinung dann, wenn Anzeige oder Kontext darauf schließen lassen. Das dürfte hier der Fall sein.

Trotz dieser einigermaßen klaren Rechtslage ist mir nicht bekannt, dass es jemals ein entsprechendes Verfahren gegeben hätte, obwohl Werbung für Hanfsamen seit Jahren in diversen Hanfzeitungen geschaltet wird. Bisher scheint die präkäre Rechtslage niemandem aufgefallen zu sein.

Das Hanf Journal und der Deutsche Hanf Verband haben sich der Sache angenommen und werden sie rechtlich prüfen. Ein wesentliches Ziel ist dabei zunächst, den betroffenen Shop aus der Schusslinie zu nehmen.

Wie das Verfahren ausgeht und mit welcher Strategie die Betroffenen sich wehren werden, ist derzeit noch unklar. Denkbar ist sowohl, dass direkte Hanfsamenwerbung aus den entsprechenden Zeitungen verschwinden wird, als auch dass ein umfangreicher Prozess das gesamte Hanfsamenverbot kippt. Um das zu klären, werden derzeit diverse Rechtsanwälte eingeschaltet. Das Hanf Journal wird den DHV in entsprechende Aktivitäten einbinden. Außerdem hat das Hanf Journal angekündigt, in der nächsten Ausgabe umfassend über die Sachlage zu berichten.

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