Was habe ich zu befürchten, wenn ich bekifft am Steuer erwischt werde?

Grundsätzlich gilt: Das Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln, egal ob Cannabis, Alkohol oder andere, gefährdet dich und andere Verkehrsteilnehmer! Im Zweifelsfall lasse das Auto besser stehen.
Wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass du unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt hast, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 2 StVG vor. Diese wird beim ersten Verstoß mit einem Monat Fahrverbot und 500€ Geldbuße und 2 Punkten, im Wiederholungsfall mit bis zu 3 Monaten Fahrverbot und einer Geldbuße bis 1.000 Euro und 2 Punkten geahndet. Üblicherweise wird ab 1 ng/ ml Blut von einer solchen Ordnungswidrigkeit ausgegangen, manchmal jedoch auch bei Werten unterhalb von 1 ng/ml. Einen aktiven THC- Wert von 1 ng/ml erreicht ein regelmäßiger Cannabiskonsument regelmäßig nach 2 bis 10 Tagen Abstinenz, ein Gelegenheitskonsument mitunter schon nach 6-12 Stunden.
Werden Ausfallserscheinungen festgestellt oder Fahrfehler dokumentiert, droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB. Regelmäßige Folgen: Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe und mehrmonatige Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Vor Ablauf der Frist darf die Führerscheinstelle keinen neuen Führerschein ausstellen.
Zusätzlich erfolgt eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Diese kann losgelöst vom Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens die Beibringung eines fachärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Gutachtens nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verlangen. Darüber hinaus kann – soweit der Entzug der Fahrerlaubnis nicht schon im Strafverfahren erfolgt ist- der Führerschein durch die Führerscheinstelle direkt wegen fehlender Fahreignung entzogen werden. Zu beachten gilt auch, dass Überprüfungsmaßnahmen durch die Führerscheinstelle selbst dann nicht ausgeschlossen sind, wenn der aktive THC-Wert unterhalb von einem 1 ng/ml im Blut liegt.
Kommt es zu einem Unfall ist noch zu bedenken, dass unter Umständen kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt selbst dann, wenn man nicht der Unfallverursacher ist.
Unsere Sponsoren erhalten bei Führerscheinproblemen kostenlos eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung.

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Das FAQ zu häufig gestellten Rechtsfragen entstand in Zusammenarbeit mit Markus Cronjäger, Rechtsanwalt und Mitglied des DHV-Rechtteams