Wahlprüfsteine 2016 Mecklenburg-Vorpommern Antworten Die LINKE

WAHLPRÜFSTEINE DES DEUTSCHEN HANFVERBANDES -– LINKE Antworten
 

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Deutschland gibt 84 Prozent seiner Ausgaben im Drogenbereich für die Strafverfolgung aus. Dieser Wert verdeutlicht das grundlegende Problem der Drogenpolitik hierzulande. Auch wenn DIE LINKE es für ein
vernünftiges gesellschaftliches Ziel hält, den Drogenkonsum zu minimieren, müssen wir anerkennen, dass die gegenwärtige Politik der Konzentration auf Repression diesem Ziel nicht gerecht wird. Tatsächlich
lassen sich Drogenabhängige durch Strafandrohung nicht von ihrem Konsum abbringen. Ebenso verfehlt diese abstrakte Gefährdung ihr Ziel auch bei Jugendlichen. Stattdessen setzen wir auf eine präventive,
sachliche und glaubwürdige Aufklärung über die Wirkung und Risiken von Drogen.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Eine Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten ist nicht zeitgemäß und wird dem Ziel einer Minimierung des Drogenkonsums nicht gerecht.
Unter Wahrung des Jugendschutzes fordert DIE LINKE die Herstellung, den Vertrieb und den Konsum von Cannabisprodukten zu entkriminalisieren und stattdessen den Markt dafür unter staatlicher Aufsicht zu stellen.

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?

Mecklenburg-Vorpommern hat mit fünf Gramm die bundesweit niedrigste sog. Geringe Menge definiert. Wir halten die daraus erwachsenden strafrechtlichen Konsequenzen, wie oben beschrieben, für falsch. Unser
Bundesland sollte wenigstens den Spielraum nutzen, der ihm zur Verfügung steht. Das heißt, DIE LINKE wird in etwaigen Koalitionsverhandlungen darauf drängen, die „Geringe Menge“ anzuheben.

4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “Geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Wir beobachten die Initiative Bremens zur Einbeziehung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur „Geringen Menge“ mit großem Interesse. Sollte dies auch bundesrechtlich Bestand haben, können wir uns für Mecklenburg-Vorpommern ein ähnliches Vorgehen vorstellen.

5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

Entsprechende Modellprojekte unterliegen der Genehmigungspflicht des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte“, welches wiederum der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit unterliegt. Bisherige Anträge für Modellprojekte wurden durch die Behörde stets abgelehnt. Wir halten deshalb diesen Weg für wenig erfolgversprechend.

6. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis?

DIE LINKE. M-V hält es grundsätzlich für erforderlich, Drug-Checking Projekte zu unterstützen bzw. einzurichten. Neben Cannabis-Produkten ist dies in noch stärkerem Maße für synthetische Drogen notwendig.
Leider müssen wir aber auch in diesem Fall feststellen, dass dieser positive und gesundheitsschützende Ansatz derzeit an die Grenzen des Bundesrechts stößt.

7. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich fü̈r eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung ein?

Die derzeitige Regelung stellt eine deutliche Benachteiligung von Cannabis-Konsumenten dar. Die ordnungsrechtliche Verfolgung, bis hin zum Entzug des Führerscheins ist eine doppelte Bestrafung und in der
Sache nicht begründet. DIE LINKE hält es für notwendig, das Fahren unter Cannabis-Einfluss, ebenso wie beim Alkohol, unter Strafe zu stellen. Eine Bestrafung ist aber nicht angezeigt, wenn der Cannabis-
Konsum eine ausreichende Zeit zurückliegt. Der Nachweis eines Konsums von Cannabis-Produkten außerhalb des Straßenverkehrs darf nicht dazu führen, Personen die Tauglichkeit des Führens eines
Kraftfahrzeuges generell abzusprechen.

8. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Im Falle einer Regierungsbeteiligung werden wir entsprechende Vorstöße anderer Bundesländer unterstützen und ggf. selbst welche initiieren.

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

 Die Linksfraktion hat in entsprechenden Debatten des Landtages klar Stellung bezogen, zuletzt im Oktober 2015:

Darüber hinaus fanden im Rahmen der Aktivitäten der Landespartei oder des Jugendverbandes öffentliche Veranstaltungen vor Ort statt.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Dies hängt entscheidend davon ab, ob DIE LINKE an einer Regierung beteiligt ist oder „nur“ als Opposition im Landtag vertreten ist. Im Falle einer Regierungsbeteiligung werden wir uns für die oben aufgeführten
Initiativen einsetzen. Im Falle der Oppositionsrolle werden wir uns vorrangig für gesellschaftliche Mehrheiten für eine andere Drogenpolitik im Land stark machen.

11. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

DIE LINKE favorisiert das Modell sogenannter Cannabis Social Clubs. Sie sind nach Vereinsrecht organisiert, dürfen mithin kein Profitinteresse verfolgen. Volljährige Mitglieder eines entsprechenden Vereins können
bis zu einer bestimmten Höchstgrenze Cannabis-Produkte erwerben oder anbauen. Eine darüber hinaus gehende Abgabe soll ausgeschlossen sein.