Antworten auf die Wahlprüfsteine Bündnis90/DieGrünen Berlin 2016

WAHLPRÜFSTEINE DES DEUTSCHEN HANFVERBANDES – GRÜNE ANTWORTEN
 

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Nein. Die repressive Drogenpolitik ist gescheitert. Sie hat auch erhebliche negative Nebenwirkungen und behindert damit die Wirksamkeit der Säulen Prävention, Therapie und Schadensminderung der Drogenpolitik.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Der Konsum von Cannabis ist gesellschaftliche Realität – gerade auch in Berlin. Das Land Berlin ist verpflichtet, mögliche Schäden für Cannabiskonsument*innen und deren Umfeld gering zu halten. Dazu bedarf es einer Abkehr von der gegenwärtigen Verbots- und Verfolgungspolitik. Die Bemühungen von uns Grünen – etwa im Bundestag oder im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – für eine kontrollierte Abgabe können Verbraucher-, Gesundheits- und Jugendschutz ermöglichen und die Strafverfolgungsbehörden von unnötiger Arbeit entlasten. Unser Ziel ist eine legale Regulierung von Cannabisprodukten und damit verbunden ein Ende der Kriminalisierung der Konsument*innen. Auf dem Weg dahin wollen wir zunächst den straffreien Anbau, als auch den Erwerb und Besitz zum Eigenverbrauch ermöglichen (vgl. BT-Drs. 17/9948). Auch im Berliner Abgeordnetenhaus haben wir uns für eine Unterstützung dieses Weges ausgesprochen (Drs. 17/2377).

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?

Generell stehen wir für einen anderen Weg im Umgang mit Cannabis und generell mit Drogen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte straffreie „geringe Menge“ zum Eigenkonsum kann deswegen nur ein erster Schritt zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsument*innen sein. Vor diesem Hintergrund war es ein Fehler des Berliner Senats, sogenannte „Null-Toleranz“-Zonen einzurichten, bei denen der Besitz geringer Mengen nicht zulässig sein soll. Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll, auch Regelungen für andere Betäubungsmittel zur straffreien Eigennutzung zu treffen.

4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “Geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Ein straffreier Anbau für den Eigenbedarf wäre aus unserer Sicht ein Schritt dahin, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht länger auf den Schwarzmarkt angewiesen wären. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch den straffreien Anbau bis zu einer bestimmten Menge ermöglichen. Inwieweit dies über landesrechtliche Möglichkeiten funktioniert, werden wir prüfen.

5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

Unter Federführung der Grünen Bürgermeisterin in Friedrichshain-Kreuzberg hat der Bezirk einen solchen Modellversuch beantragt. Auch wenn dieser Versuch im ersten Anlauf vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zunächst abgelehnt wurde, halten wir dies weiterhin für den richtigen Weg.

6. Welche Strategie schlagen Sie für die Bewältigung der Probleme an bekannten Drogenumschlagplätzen wie dem Görlitzer Park vor? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Maßnahme der sogenannten “Nulltoleranz-Zone”?

Wir streben eine legalisierte Abgabe von Cannabis im Rahmen eines Modellprojektes für Friedrichshain-Kreuzberg an. Auf diese Weise würde der Schwarzmarkt zumindest teilweise ausgetrocknet werden. Daneben müssen vor allem präventive Maßnahmen greifen: bessere Parkgestaltung, überschaubare Wege und mehr Licht. Wir wollen im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention an Drogenumschlagplätzen Konzepte erarbeiten, wie eine leichtere Kontrolle möglich ist. Wir plädieren auch für mehr dauerhafte Polizeipräsenz statt der aktuell betriebenen „Razzienpolitik“. Grundsätzlich gilt, dass zur Bekämpfung von Drogenkriminalität vor allem gezieltes
Agieren gegen die Hintermänner und kriminellen Strukturen erforderlich ist. Dies gelingt durch gezielte Ermittlungsarbeit, nicht durch sinnlose „Null-Toleranz-Zonen“

7. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis?

Wir befürworten das Drugchecking. In wissenschaftlichen begleiteten Projekten muss untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen dieses Instrument wirkt und für welche Substanzen Drugchecking am besten geeignet ist. Letztlich kann mit einem solchen Instrument der Verbraucherschutz gestärkt und die gesundheitlichen Risiken des Drogengebrauchs verringert werden.

7. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich fü̈r eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung ein?

Ja. Wer unter dem Einfluss von Drogen wie zum Beispiel Alkohol oder Cannabis ein Fahrzeug fährt, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Gleichwohl müssen einheitliche Regelungen gelten. Es kann nicht sein, dass das Fahrerlaubnisrecht dazu dient, eine prohibitive Drogenpolitik durchzusetzen. Insbesondere ist es aus unserer Sicht nicht zulässig, den bloßen Besitz – ohne Konsum – durch Entzug der Fahrerlaubnis zu bestrafen. Dies setzt auch falsche Anreize, die letztlich zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen.

8. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Die Grüne Bundestagsfraktion hat viele der geschilderten Anliegen bereits eingebracht – insbesondere den skizzierten Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes. Wir setzen uns dafür ein, dass Berlin auch im Bundesrat im Sinne einer Wende in der Drogenpolitik tätig wird.

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Wir haben beantragt, einen Modellversuch für kontrollierte Abgabe von Cannabis in Berlin zu starten. Leider haben sich die Regierungsfraktionen von SPD und CDU dem nicht anschließen wollen. Darüber hinaus haben wir in diversen Fachgesprächen die Debatte über eine liberale Drogenpolitik vorangebracht und uns mit Fachspezifika wie etwa der Regulierung von „Legal Highs“ beschäftigt.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Die strafrechtliche Verfolgung der Cannabiskonsumentinnen ist falsch und faktisch gescheitert. Daher werden wir in der Drogenpolitik neue Wege gehen. Gerade für junge Menschen brauchen wir eine deutliche Stärkung der Suchtprävention. Die teure und sinnlose „Null-Toleranz-Zone“ im Görlitzer Park werden wir aufheben. Wir wollen einen regulierten Cannabisverkauf für Erwachsene. Indem wir den Schwarzmarkt austrocknen und Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen ausbauen, stärken wir den Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz. Um Gesundheitsrisiken durch Verunreinigungen und Überdosierung zu vermeiden, wollen wir Drugchecking, die chemische Analyse von illegalen Drogen, einführen.

11. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Eine legale Regulierung von Cannabis ist sicher nicht kurzfristig umsetzbar. Deswegen wollen wir zunächst die Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten erreichen. Klar ist aber, dass Cannabisprodukte in einem regulierten legalen Markt wie andere psychoaktive Substanzen einer Besteuerung unterliegen sollten. Darüber hinaus sollten sie nicht beworben werden und auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Auch würden Cannabisprodukte nicht im Supermarkt vertrieben werden können, sondern nur in dafür geeigneten und lizensierten Fachgeschäften.