Antworten auf die Wahlprüfsteine CDU Berlin 2016

WAHLPRÜFSTEINE DES DEUTSCHEN HANFVERBANDES –CDU Antworten
 

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Antworten auf Frage 1 bis 4:

Für uns steht die Gesundheit der Menschen im Vordergrund. Cannabis ist nach wie vor die Einstiegsdroge Nummer eins und steht am Anfang vieler Drogenkarrieren, mit denen sich Menschen ihr Leben ruinieren. Wir stellen uns gegen die Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen, weil der erleichterte Zugang zu Drogen erst recht zum Konsum verleitet. Forderungen nach Drogenfreigabe sind daher keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Dies hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und Jugendliche.

Die immer wieder erhobene Behauptung, dass der ausschließlich Konsum von Cannabis harmlos und medizinisch gesehen folgenlos sei, ist schlicht und ergreifend unwahr. Die Gesundheitsgefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen, sind seit langer Zeit wissenschaftlich erwiesen. Klinische Studien belegen, dass der regelmäßige und intensive Gebrauch zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, körperlichen und psychischen Erkrankungen, führen kann. Cannabis ist keine „weiche Droge“ oder Spaßdroge, denn nicht nur der Dauerkonsum, sondern bereits der Konsum geringer Mengen ist gesundheitsschädigend. Selbst eine geringe Dosis von Cannabis kann zu Schwindel, Realitätsverlust, und sogar zu paranoiden Angststörungen führen. Zudem befördert der frühzeitige Cannabiskonsum die Wahrscheinlichkeit späterer Drogenabhängigkeit.

Neben repressiven Mitteln liegt uns vor allem eine umfassende Drogenprävention am Herzen, da sie im besten Falle Drogenkonsum gar nicht erst aufkommen lässt. Wir wollen daher die Präventionskampagnen unter Federführung der Berliner Drogenbeauftragten weiter ausbauen.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?

4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “Geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

Diesem Ansatz stellen wir uns entschieden entgegen. Einzige Ausnahme der kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten muss die ärztliche Verordnung bei schweren Krankheiten bleiben. Mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes haben wir es ermöglicht, dass cannabishaltige Fertigarzneimittel in Deutschland zugelassen werden können. Damit wurde die Grundlage gelegt, den Wirkstoff Cannabis nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung in klarer Dosierung für die Patienten zugänglich zu machen.

6. Welche Strategie schlagen Sie für die Bewältigung der Probleme an bekannten Drogenumschlagplätzen wie dem Görlitzer Park vor? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Maßnahme der sogenannten “Nulltoleranz-Zone”?

Unser Ziel ist und bleibt es, bekannte Drogenumschlagplätze wie den Görlitzer Park aus dem Klammergriff der Drogenhändler zu lösen und sie wieder zu Orte für alle zu machen. Den ersten Schritt auf diesem Weg haben wir u.a. im Görlitzer Park mit der erhöhten Polizeipräsenz und umfangreichen Polizeieinsätzen getan. Um die Situation aber nachhaltig zu verbessern, braucht man einen langen Atem. Neben der Erhöhung der Polizeipräsenz an kriminalitätsbelasteten Orten kann auch der Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern helfen.

Auf Betreiben der CDU geführten Senatsverwaltungen für Inneres, Justiz und Soziales hat der Berliner Senat „Null-Toleranz-Zonen“ in Berlin eingerichtet. Wer in Berlin mit bis zu 15 Gramm Cannabis erwischt wird, dessen Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel eingestellt. Mit dieser Eigenbedarfs-Regelung sollte der Konsum entkriminalisiert und die Gerichte entlastet werden. In Berlin gilt diese Eigenbedarfsgrenze seit dem 1. April 2015 nicht mehr um Schulen und Jugendeinrichtungen – und im
Görlitzer Park.
 

7. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis?

Eine staatliche Qualitätskontrolle von illegalen Drogen auf dem Schwarzmarkt würde dem Verbot zuwiderlaufen. Wir lehnen deshalb das so genannte „Drug-Checking“ ab.

8. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich fü̈r eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung ein?

Während es bei der Bekämpfung von Alkohol im Straßenverkehr allein um den Wirkstoff „Ethanol“ geht, dessen Wirkungsweise weitgehend erforscht und bekannt ist, handelt es sich bei Drogen um eine Vielzahl von Mitteln und Substanzen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Fahrleistungen. Diese Auswirkungen werden von einer Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel Konsumgewohnheiten und Konsumform, beeinflusst und hängen nicht allein von der festgestellten Substanzmenge im Blut ab. Vor diesem Hintergrund wurde mit § 24a Absatz 2 StVG ein umfassendes bußgeldbewehrtes Drogenverbot in das Straßenverkehrsgesetz eingeführt, das auf die Bestimmung von Gefahrengrenzwerten, wie sie beim Alkohol mit der 0,5-Promille-Regelung besteht, verzichtet. Diese Konzeption wurde mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt und hat sich aus unserer Sicht bewährt.

9. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Wir wollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen beibehalten. Auf entsprechende Initiativen anderer werden wir aber selbstverständlich reagieren und unsere drogenpolitischen Positionen vertreten.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Wir haben in Berlin Null-Toleranz-Zonen geschaffen, in denen nicht mehr die Freigrenze zum Eigenbedarf von Cannabis gilt. Dort werden nicht nur Handel und Konsum, sondern auch der Besitz von Cannabis strafrechtlich verfolgt. Neben dem Görlitzer Park gilt die Null-Toleranz-Zone auch für Orte in unserer Stadt, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, z.B. Spielplätze, Schulhöfe, Kindertagesstätten und Jugendheime.

Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen haben wir die Präventionskampagne unter Federführung der Berliner Drogenbeauftragten initiiert, die über die Gefahren des Cannabiskonsums aufklären soll.

11. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion fü̈r die kommende Legislaturperiode?

Neben repressiven Mitteln liegt uns vor allem eine umfassende Drogenprävention am Herzen, da sie im besten Falle Drogenkonsum gar nicht erst aufkommen lässt. Wir wollen daher die Präventionskampagnen unter Federführung der Berliner Drogenbeauftragten weiter ausbauen.

12. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Der Staat darf nicht zum Dealer werden. Deshalb darf es auch in Zukunft keinen legalen Markt für Cannabisprodukte geben. Diese Meinung teilt auch die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner. Laut einer FORSA-Umfrage aus dem Oktober 2015 lehnen 61 Prozent von ihnen die Freigabe von Cannabis ab.
Der Erwerb dieser Droge darf nur aus medizinischen Gründen mit Rezept in Apotheken gestattet werden. Den illegalen Handel mit Drogen jeglicher Art werden wir weiterhin entschlossen bekämpfen.