Übersicht: Antrag zur Evaluation der Drogenpolitik 2015

Am 4. Juni wurde der Antrag “Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen” durch die LINKE und die Grüne Fraktion im Deutschen Bundestag eingebracht. Er greift eine bisher einzigartige Resolution an den Bundestag auf, die von fast der Hälfte aller deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren getragen wird. Sie stellen die Eignung der Drogenprohibition und damit die Verfassungsmäßigkeit der heutigen Drogenpolitik infrage. Deswegen wird eine Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts eingefordert. Mit ihrer gemeinsamen Initiative greifen LINKE und Grüne diese Forderung der Resolution auf und setzen sie auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags.

Der Antrag (Drucksache 18/1613) wurde von den Abgeordneten Frank Tempel und Dr. Harald Terpe in Zusammenarbeit mit dem Initiator der Resolution Professor Lorenz Böllinger geschrieben. Er wurde am Donnerstag, den 4.6.2014 gegen Abend als Tagesordnungspunkt 17 im Plenum des Deutschen Bundestag in erster Lesung debattiert.

Der Antrag beinhaltet explizit keine drogenpolitischen Positionen, sondern fordert eine externe wissenschaftliche Evaluierung der Auswirkungen der Verbotspolitik für illegalisierte Betäubungsmittel. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollen wissenschaftlich untermauerte Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Die im Bundestag vertretenen Parteien können dann entscheiden, für welche Drogenpolitik mit allen ihren beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen sie stehen.

Die Resolution an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurde von 122 Strafrechtsprofessoren unterschrieben.

Die Unterzeichnenden wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen. […]