SPD (MV 2021)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Der einzige drogenpolitische Ansatz der mecklenburgischen SPD im Programm ist “ganz generell” die Bekämpfung von Suchtkrankheiten durch die Ausweitung psychiatrischer Versorgung.

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Auszug aus dem Programm

“Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung
Die Versorgung mit Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen ist in diesem Zusammenhang dringlich zu verbessern. Hierzu bedarf es einer Ausweitung der Niederlassungsmöglichkeiten für psychologische und medizinische Psychotherapeut*innen in Mecklenburg-Vorpommern. Ganz generell setzen wir uns für eine moderne und gemeindenahe Psychiatrie ein, die speziell auch Kinder und Jugendliche sowie Ältere gut versorgt und über gut eingebundene Institutsambulanzen verfügt. Die Prävention und Bekämpfung von Suchtkrankheiten in allen Generationen (Alkohol, Drogen, Spiel, Internet) hat bei uns einen hohen Stellenwert.”

Antworten auf Wahlprüfsteine

Beschlüsse zur Cannabispolitik gibt es bei der mecklenburgischen SPD nicht. Sie verweist auf das Bundesprogramm. Beim Umgang mit Cannabis & Führerschein sieht sie keinen Änderungsbedarf. Die SPD MV ist gegen Drugchecking und behaupten in der Begründung, dass eine Qualitätskontrolle auf eine “faktische Freigabe” hinausliefe. Dass es in MV keine offiziell definierte Geringe Menge Cannabis gibt und die Einstellung der Strafverfahren üblicherweise bis sechs Gramm in jedem Fall einzeln geprüft wird, findet sie in Ordnung, stünde aber einer bundesweiten Vereinheitlichung der Geringen Menge “nicht im Wege”.

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Frage 1

Menschen werden trotz des Urteils des BVerfG von 1994 immer noch wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis strafrechtlich verfolgt. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der „Geringen Menge“ nach §31a BtMG und planen Sie Änderungen?

Antwort

Wir erachten zurzeit eine Änderung der Verordnung als nicht notwendig, würden aber einer bundeseinheitlichen Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabisprodukten nicht im Wege stehen.

Frage 2

Nach § 3 Abs. 2 BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Abgabe von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene?

Antwort

Einen Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene wird von der SPD M-V zurzeit nicht in Betracht gezogen.

Frage 3

Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis, z.B. auf Verunreinigungen durch synthetische Cannabinoide?

Antwort

Eine nach erfolgter Analyse bescheinigte „Unbedenklichkeit„ hinsichtlich Wirkstoffgehalt, Verunreinigungen und Beimengungen würde eine Unschädlichkeit suggerieren, die es nicht gibt. Auch nicht verunreinigte Drogen blieben Drogen. Mit einer Qualitätskontrolle würde der Konsum entsprechender Substanzen quasi gebilligt, was auf eine faktische Freigabe hinausliefe.

Frage 4

Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU- Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?

Antwort

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liegt keine rechtswidrige Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsum vor. Dies beruht auf der unterschiedlichen Bewertung des mit dem jeweiligen Konsum verbundenen Gefährdungspotentials in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, die den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wiedergeben. Statt der Heraufsetzung des THC-Grenzwertes sprechen wir uns für eine Absenkung der Promillegrenze bei Alkohol aus.

Frage 5

Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird regelmäßig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wollen Sie an dieser Praxis festhalten?

Antwort

Siehe Antwort zu 4.

Frage 6

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Ihre Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)

Antwort

Das Aktionsbündnis für Gesundheit, ein Zusammenschluss von über 40 Akteur*innen mit gesundheitsförderlichem bzw. präventivem Bezug, hat für unser Land Gesundheitsziele entwickelt. Die Gesundheitsziele bilden eine Grundlage für die Priorisierung,  onzeptionierung und Umsetzung der Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention. Wir werden die nach Lebensphasen gegliederten Gesundheitsziele in der Gesundheitspolitik aktiv und geschlechtergerecht weiterhin umsetzen, da wir Prävention für einen Schlüssel für ein gesundes Mecklenburg-Vorpommern halten. Das schließt nicht zuletzt das Thema Sucht mit ein. Die Prävention und Bekämpfung von Suchtkrankheiten in allen Generationen (Alkohol, Drogen, Spiel, Internet) hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass Landesgelder zur Förderung der Suchtprävention und – bekämpfung bereitgestellt werden.

Frage 7

Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Antwort

Wir werden unseren Einsatz für die Stärkung der Drogen- und Suchtprävention mit den entsprechenden Suchtpräventions- und Frühinterventionsprojekten fortführen.

Frage 8

Sind Sie für die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene und wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Antwort

Die SPD-MV hat dazu keine Beschlüsse gefasst. Wir verweisen auf das Bundesprogramm

Bisherige parlamentarische Aktivität

Drogenpolitische Anfragen oder Anträge hat die SPD nicht eingebracht. Das Thema Suchtprävention wird im Aktionsbündnis Gesundheit behandelt, welches von der Landesregierung, beziehungsweise von den Koalitionspartnern unter SPD-Beteiligung gegründet wurde. In dem gemeinschaftlich beschlossenen Aktionsplan finden sich u.a. Punkte zu Eindämmung von Tabakkonsum und Aufklärung im schulischen Rahmen.

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“Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates für Nationale Aktionsprogramme zur Tabak- und Alkoholprävention
Hauptziel: Bündelung und Umsetzung aller Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung des Tabakund Alkoholkonsums und zur Verringerung der substanzassoziierten Schäden”

“Suchtprävention
–  Schulische  Suchtprävention  soll  bei  Kindern  und Jugendlichen eine kompetente Haltung gegenüber Suchtmitteln vermitteln mit dem Ziel, die Sensibilität für einen kritischen Umgang mit Tabak, Alkohol und illegalen Drogen wirksam zu erhöhen.
–  Schulische Suchtprävention soll fächerübergreifend erfolgen. Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten bestehen  unter  Beteiligung  außerschulischer  Einrichtungen in Projektwochen, die auf unterschiedliche Schultypen zugeschnitten sein sollten.
–  Lehrer  und  Lehrerinnen  haben  auch  die  Aufgabe, Suchtprobleme rechtzeitig zu erkennen und Hilfsangebote zu vermitteln.”

Mit Ausnahme der Bekämpfung von Suchtkrankheiten hat die SPD im Programm drogenpolitisch leider nichts zu bieten. Sie hat keinerlei drogenpolitische Initiativen eingebracht und macht bei der Beantwortung der Wahlprüfsteine deutlich, dass dieser Landesverband einen repressiveren Kurs fährt als die eigene Bundespartei. Wer sich eine Drogenpolitik wünscht, die mehr erreichen will als eine mit der Prohibition einhergehende und somit wenig effektive Suchtprävention, sollte sein Kreuz bei einer anderen Partei machen.