THC-Werte im Straßenverkehr / Mit „null Toleranz“ und doppelten Standards bleibt die Legalisierung für viele Cannabis-Freunde sinnfrei

Das Tageblatt Letzebuerg betrachtet in diesem lesenswerten Artikel die Führerscheinregelungen in Bezug auf Cannabis in Luxemburg und Deutschland vor dem Hintergrund der Legalisierungsbestrebungen in beiden Ländern. Sie sprachen auch mit Georg Wurth vom DHV.

Der „Deutsche Hanfverband“ hat das Problem schon vor Jahren über die Kampagne „Klarer Kopf, klare Regeln“ thematisiert und Aussagen von Betroffenen gesammelt, deren berufliche und soziale Existenz praktisch zerstört worden sei, obwohl sie nicht einmal berauscht unterwegs gewesen seien. Der Verband fordert Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit für Cannabis-Konsumenten, die zumindest mit Alkohol-Konsumenten gleichgestellt werden sollten. […]

Georg Wurth, Vorsitzender des Deutschen Hanfverbands, hält solche „doppelten Standards“ gegenüber Cannabis und Alkohol nicht für Zufall: Es sei doch auffällig, dass die entsprechenden Regeln oft erst installiert wurden, als die Gesetzgeber den reinen Besitz oder Konsum von Cannabis nicht mehr so stark bestraft haben. „Das ist eine Ersatzbestrafung, die aus einem Prohibitionsdenken heraus eingeführt wurde“, zeigt sich Wurth im Gespräch mit dem Tageblatt überzeugt. Einer der vielen Hinweise darauf sei etwa vor Jahren der ständige Hinweis offizieller Stellen gewesen, man wolle die Ergebnisse einer großen Studie zu „Fahren unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten“ (Druid) abwarten – deren Ergebnisse 2006 dann aber vollkommen ignoriert worden seien.

Er stellt erfreut fest, dass immerhin unter der aktuellen deutschen Regierung (deren Parteien-Zusammensetzung etwa der luxemburgischen entspricht) offenbar auch die Einsicht reife, dass die aktuellen Regelungen wenig mit der Verkehrssicherheit zu tun hätten. „Aber einzig und allein unter diesem Aspekt müssen die Grenzwerte begründbar sein!“ Aktuell gebe es jedenfalls wieder ermutigende Signale in der Sache. Immerhin hatte bereits 2015 hat die spezielle „Grenzwertkommission“ angeregt, eine erste Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit überhaupt erst bei 3 ng/ml anzunehmen.

 

Der Artikel ist mittlerweile auch wortgleich beim Trierer Volksfreund erschienen.