Richter Müller will Kiffern helfen

Die TAZ zur Justizoffensive und dem Gang von Richter Müller vor das Bundesverfassungsgericht:

Dass Cannabis und seine Produkte Marihuana und Haschisch im Betäubungsmittelgesetz noch auf der Liste der illegalen Drogen stehen, hält Müller für unverhältnismäßig. Beim „moderaten Gebrauch“ durch Normalbenutzer sei Cannabis „relativ ungefährlich“ und deutlich harmloser als der legale Alkohol. Während Alkohol pro Jahr zehntausende Tote verursache, sei es bei Cannabis kein einziger, so Müller. Deshalb müsse zumindest der Besitz von geringen Mengen straflos sein.

Müller nutzte bei seinem Vorlagebeschluss als erster Richter ein Muster, das der Deutsche Hanfverband (DHV) Ende 2019 veröffentlichte. Der DHV will damit im Rahmen seiner „Justizoffensive“ die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erleichtern.