Kuriose Wendung: Polizei muss festgenommenem „Kiffer“ am Ende Geld zahlen

Der Fall des Münchener Cannabispatienten Christoph N., dem zu Unrecht sein medizinisches Cannabis unbbrauchbar gemacht wurde, wurde auch von der Münchener Tageszeitung TZ aufgegegriffen. Die Einschätzung des DHV-Ortgruppensprechers Micha Greif findet hier Einzug in die Berichterstattung.

Christoph N. hatte mit seiner Beschwerde Erfolg: Die Polizei teilte ihm mit, ihm die Kosten der Konsumeinheit Cannabis in einer Höhe von 6,60 Euro zu erstatten. Diesen Betrag möchte der junge Mann aber nicht selbst behalten, sondern dem Deutschen Hanfverband spenden.

Michi Greif, Sprecher der Münchener Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbandes, äußerte sich ebenfalls zu dem Vorfall: „Somit sollte nun auch für die bayerische Polizei deutlich sein, dass Cannabis-Patienten keine Kriminellen sind. Sollten dennoch weitere Patienten betroffen sein, können sich diese gerne bei uns melden“.