Die Justizminister wollen in Sachen Cannabis-Legalisierung zwei Schritte zurück

Vice Germany berichtet zur Obergrenz-Debatte für Geringe Mengen Cannabis und zitiert dabei auch aus unserer Berichterstattung.

Der Deutsche Hanfverband, wichtigste Lobby-Truppe der Cannabis-Freunde im Land, weist aber daraufhin, dass selbst die neue Obergrenze von sechs Gramm keine einheitliche Regelung wäre. Denn das Gesetz sieht nur vor, dass Verfahren bis sechs Gramm eingestellt werden können, aber nicht müssen. “Repressive Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen könnten jedoch auch bei der angedachten Regelung weiterhin bei den kleinsten Krümeln Cannabis Strafen verhängen, wenn es bei einer ‘Kann’-Einstellungsregel bleibt und keine ‘Muss’-Einstellungsregel eingeführt wird”, schreibt der Hanfverband.

Weiter erklärt der Hanfverband: “Es geht um viel: Die Justizminister der Länder würden mit einer solchen Obergrenze eine große Chance versäumen, weitere Entkriminalisierungsschritte zu gehen, um Polizei und Justiz von den unverhältnismäßigen Ermittlungen wegen kleinerer Besitzdelikte zu entlasten.” Schließlich wurden die Obergrenzen vor allem eingeführt, um Konsumenten nicht länger zu kriminalisieren und Polizei und Justiz zu entlasten, die sonst selbst kleinste Mengen verfolgen mussten.