Cannabis-Kon­su­ment darf nicht Poli­zist werden

Zum Beschluss der Verwaltungsgerichts Berlin, welches die Klage eines Polizeianwärters abwies, der wegen festgestellter THC-Abbauprodukte nicht in den Polizeidienst aufgenommen wurde, sprach Legal Tribune Online mit Vize-Geschäftsführer Florian Rister, der den Gerichtsbeschluss massiv kritisiert.

Wer Marihuana raucht oder andere Cannabisprodukte konsumiert, darf in Berlin nicht Polizist werden. Das entschied das VG Berlin im Wege einer Eilentscheidung. Der Deutsche Hanfverband kritisierte den Beschluss.

Hanfverband kritisiert die Entscheidung

Für Kopfschütteln sorgte unterdessen die Entscheidung des VG beim Deutschen Hanfverband: Gegenüber LTO sprach er sich gegen derartige Tests bei der Einstellung aus: “Insbesondere weil sie Cannabiskonsumenten unverhältnismäßig stark treffen, da Cannabis deutlich länger nachweisbar ist als andere illegale Drogen”, so Florian Rister, stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes.  Bei dem gemessenen Wert von 300 ng THC-CooH / ml Blutserum handele sich um ein reines Abbauprodukt. “Es geht also in diesem Fall nicht um aktiven, sondern um einen Wochen bis Monate zurückliegenden Konsum.”

Der Hanfverband wies weiter darauf hin, dass der Konsum von egal welcher Droge keine Straftat sei und nur der Besitz strafrechtlich relevant sei. “Mutmaßlich deswegen nutzte der Polizeipräsident Berlin in diesem konkreten Fall den Hinweis auf die Notwendigkeit des Autofahrens als Vorwand, um dem Kläger den Zugang zum Polizeidienst zu verweigern”, kritisierte Rister. Wenn sich dies durchsetze, könnten auch andere Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer gelegentlich für den Betrieb Auto fahren müssen, solche Tests durchführen und die Einstellung verweigern. Damit würde Deutschland zu einer Art “Land of the Pee”, wo wie in den USA Bürger bei Bewerbungsverfahren ständige Urintests ertragen müssten – inklusive optischer Beobachtung des Urinierens um die Abgabe von Falschurin zu verhindern.