Ärzte üben Kritik an Cannabis-Gesetzentwurf

Leider haben die meisten Medien der Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss zum geplanten Cannabis als Medizin Gesetz kaum Beachtung geschenkt. Das Online-Magazin Jenapolis hat allerdings einen ausführlichen Bericht zu den Stellungnahmen der Sachverständigen und Interessenverbände geschrieben.

In diesem Artikel wird auch der Auftritt unseres Geschäftsführers Georg Wurth und unseres wissenschaftlichen Mitarbeiters, Maximillian Plenert, der in dieser Anhörung als Einzelsachverständiger auftrat, erwähnt:

Auf die Sortenvielfalt bei Cannabis machte der Deutsche Hanfverband (DHV) aufmerksam. Berichte von Patienten zeigten, dass die vielen verschiedenen Sorten und Züchtungen ganz unterschiedliche medizinische Wirkungen und Nebenwirkungen mit sich brächten. Dieser bislang wenig beachtete Aspekt sollte zum Wohl der Patienten beachtet werden. Nach Ansicht des Hanfverbandes sollte den Patienten künftig deshalb auch erlaubt werden, jene Sorte Cannabis selbst anzupflanzen, die für sie am besten geeignet sei. Das wäre dann auch die preiswerteste Variante, zumal mit erheblichen Kosten durch die Verschreibung von Cannabis gerechnet werden müsse.

Der Einzelsachverständige Maximilian Plenert, Mitglied im Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) und selbst Patient mit einer Ausnahmegenehmigung für die Droge, erklärte, die Stärke von Cannabis liege in der komplementären Wirkung bei mehreren gleichzeitigen Leiden. In der Summe ergebe sich ein sehr gutes Verhältnis von Wirkung zu Nebenwirkungen und Risiken. Die Therapieentscheidung müsse beim Arzt und dem Patienten liegen.

Auch Plenert lehnte den angedachten Zwang zur Begleiterhebung aus medizinisch-ethischen sowie datenschutzrechtlichen Gründen ab. Es sei außerdem zu befürchten, dass durch die Verordnungshürden beim Arzt, der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), darunter die Vorgabe, sich zuvor „austherapieren“ zu lassen, das Gesetz zum Papiertiger werde. Mehrere andere Experten schlossen sich in der Anhörung dem Punkt an und empfahlen, von dem „Flaschenhals“ des Austherapierens Abstand zu nehmen, weil dies nicht im Interesse der Patienten sei.