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BVerfG lehnt Richtervorlagen ab | DHV-Video-News #385

Die Hanfverband-Videonews vom 14.07.2023

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • Lauterbach bekommt weniger Geld für Drogenprävention
  • BVerfG Beschluss: Richtervorlagen nicht zulässig
  • Ortsgruppen-Funk
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Vorbemerkungen

Lauterbach bekommt weniger Geld für Drogenprävention

BVerfG Beschluss: Richtervorlagen nicht zulässig

Ortsgruppen-Funk

Termine

Alle Infos zu den Terminen findet ihr hier:
http://hanfverband.de/nachrichten/termine

München: Online-Treffen der DHV-Ortsgruppe München
Donnerstag, 13. Juli 2023 – 19:00

Mannheim: Infotisch “Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel”
Samstag, 15. Juli 2023 – 10:00 bis 16:00

Steinheim: Reggae im Hanffeld
Samstag, 15. Juli 2023 – 13:00

Magdeburg: Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe
Dienstag, 18. Juli 2023 – 18:00

Entspanntes Treffen im Park der DHV-Ortsgruppe Berlin
Dienstag, 18. Juli 2023 – 19:00

Mannheim: Offener Hanftisch des Hanfverband Rhein-Neckar
Dienstag, 18. Juli 2023 – 19:00

Halle/Saale: Kundgebung zum Gedenktag verstorbener Drogengebrauchender
Freitag, 21. Juli 2023 – 11:00 bis 16:00

Dresden: Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe Dresden
Samstag, 22. Juli 2023 – 20:00

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Kommentare

9 Antworten zu „BVerfG lehnt Richtervorlagen ab | DHV-Video-News #385“

  1. Frankenstein

    Ich habe eine Frage
    Bekommen die Anbauvereine die Gebäude und Grundstücke zum Anbau vom Staat gestellt oder geschenkt? Wer soll das bezahlen? Die Gebäude dürfen ja keine privaten Wohnhäuser sein. Also muss es wohl ein ehemaliges Gewerbegrundstück sein. Dieses soll groß genug sein und ein festes Gebäude besitzen, dass auch umzäunt ist. Jetzt fehlt nur noch der Fuhrpark und ein Butler.
    So ein Objekt verursacht gewaltige Kosten. Wenn ein kleiner Verein sowas erst besitzen muss, um einen Antrag für den Anbau von Drogen zu stellen und der Antrag dann mindestens 3 Monate braucht, um möglicherweise genehmigt zu werden, wird es schon sehr unwahrscheinlich und realitätsfern. In der Zeit sind die Mitglieder bereits pleite.

    Vereine sollten sich auch loose gründen können, ohne ein Vereinsheim besitzen zu müssen. Niemand mietet zum Spaß ein großes Grundstück an, dass er dann möglicherweise nicht nutzen kann! Die Verblendeten im Ministerium müssen den Entwurf nochmal an die Realität anpassen.

    Frankenstein

    1. Simon Kraushaar

      Besitztum nicht gleich Eigentum

      Besitztum und Eigentum nicht deckungsgleich. Sehr gut erklärt findest du das hier: https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/zivilrecht/eigentum-und-besitz

      Gruß Simon

      1. Frankenstein

        Schon klar
        Dass die Vereine auch mieten können ist mir schon bewusst, aber im Entwurf soll der Verein ja die Örtlichkeit genau angeben, bevor über den Antrag entschieden wurde. Das würde bedeuten, dass die Mitglieder des möglichen Anbauclubs erst mal um ein passendes Gelände bemühen müssten, um den Antrag auf Anbau stellen zu können. Wenn der Antrag abgelehnt wird, nach fünf Monaten, kann der Verein den Mietvertrag wieder kündigen und hatte bereits kosten.
        Das ist so eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sich für einen Verein aus Freiwilligen nicht lohnt. Keine Bank würde das finanzieren.

        Hanfige Grüße
        Frankenstein

        1. Simon Kraushaar

          Wer lesen kann,

          ist klar im Vorteil. Sorry hatte den Teil mit dem mieten überlesen und dachte, du gehst von Eigentum aus. Ansonsten geb ich dir zu 100% Recht. Das bisherige Gesetz macht kleine CSCs quasi unmöglich und selbst die großen dürften bei der Vorfinanzierung erheblich Probleme bekommen, insofern nicht ein großzügiger altruistischer Geld- bzw. Kreditgeber bereit steht. Und davon haben wir in Deutschland ja bekanntlich Unmengen…

          Gruß Simon

  2. Sebastian Kleinwitz

    BVerG
    Habe mir die Pressemitteilung und den Beschluss durchgelesen. Ein wenig enttäuschend ist es schon. Allerdings stimmt mich ein Punkt doch positiv: Der Hinweis auf die gesetzgeberischen Freiheiten in Sachen Ausgestaltung und die hohen Anforderungen an eine Überprüfung durch das BVerG.

    Letztlich bleibt für mich festzuhalten: Der Gesetzesentwurf ist sicherlich nicht das, was die Community sich erhofft hat, allerdings ein guter Anfang, sofern dieser so oder so ähnlich verabschiedet wird. Das Getöse von Seiten der Union in Richtung Verfassungswidrigkeit einer Teillegalisierung und der Ankündigung der Beschwerde diesbzeüglich und der Rückgängigmachung des Gesetzes – sofern verabschiedet – dürfte nicht mehr als heiße Luft bleiben. Das dürfte wohl lediglich dann möglich werden, sofern die Union die nächsten Wahlen gewinnt und eine Koalition alleine mit der AfD eingeht. Mit der SPD, den Grünen oder der FDP im Schlepptau dürfte dies wohl nicht möglich sein.

    Der Anfang muss halt gemacht werden. Und so schlecht schaut das bis dato nicht aus.

  3. Sir Smokealot

    Legalisierung
    Oh weh, oh weh..man hätte es wissen müssen, können, sollen…liebe Mituser und Konsumenten, habt ihr ernsthaft dran geglaubt, dass sich jemals etwas ändert? Der Beschluss vom Bundesverfassungsgericht sollte doch Bände sprechen, der Rest noch dazu. Wir werden niemals frei und unverfolgt das beste Kraut der Welt genießen dürfen, es ist einfach so. War einfach nur extremst billiger Stimmenfang, damit diese jämmerliche Hampelregierung entstehen kann/konnte, nicht mehr und nicht weniger. Habt ihr wirklich geglaubt, es würde sich etwas ändern? Wenn komplette Inkompetenz etwas zu entscheiden oder zu regeln hat, tja, was kommt dann dabei raus? Eben dieses, was wir jetzt haben, oder bekommen. Wenn solche Ottos, alá Lauterbach und Konsorten etwas anpacken, kommt egal welcher Hinsicht, zu 100% nix dabei raus! Das geplante Gesetz bzgl. Legalisierung ist absolut für den Arsch und für die Mülltonne. Wieder mal eine grosse Chance verpasst, eventuell ein guter Vorreiter für andere Länder zu sein. Aber was will man erwarten, von so einer Laienschauspieltruppe? Sie können es halt nicht, defakto. Schade für uns…ich war eh immer skeptisch und habe den Ottos nie ein Wort geglaubt, was denen in punkto Legalisierung über die Lippen gerutscht ist. Isso. Never vote for SPD, die Grünen und der FDP again!

  4. M.A.Haschberg

    Weiterhin keine Freiheit für Kiffer in Sicht.
    Solange man in kein legales Fachgeschäft gehen kann, um endlich sauberes Material zu bekommen, ist das alles nur unausgegorener Mist, der diesen hinterlistigen, faschistoiden Prohibitionskrieg nicht beenden wird.
    Die 3 Pflanzen zum Eigenanbau sind ja theoretisch Ok, aber ich befürchte dadurch eine noch größere Überwachungsindustrie. Denn es könnte ja jemand statt 3 nun 5 oder gar noch mehr Pflanzen anbauen. Spätestens dann würde von den blindwütigen Prohibitionisten ohnehin ein Observationskrieg vom Zaun brechen, den kein vernünftiger Mensch ertragen möchte.
    Diese blindwütige Macht wird auch künftig unnachgiebig mit vollem Eifer gegen unser heiliges Kraut zu Felde ziehen, zumal ihnen vom BVG ja dazu weiterhin die rechtmäßige Lizenz garantiert wurde.

  5. Buri_see_käo

    Ja, BuVerfGe
    weiterhin sind also ca. min. 4 Millionen Menschen in diesem Land gem. den Vorgaben der Bambergischen peinlichen Halsgerichtsordnung vogelfrei!, oder sollte ich z.B. an der polizeilichen Erschießung des André Borchardt (9. Jahrestag am 25.07.) etwas falsch zugeordnet haben?
    mfG  fE

  6. Frankenstein

    Der Gesetzentwurf
    Nach genauerem Durchlesen des Entwurfs, wird mir immer deutlicher, dass es nicht darum geht, der Bevölkerung eine angenehme Möglichkeit zu geben, um gemeinschaftlich sauberes Genusscannabis anzubauen, um so den Schwarzmarkt zu verdrängen und die Gesundheitsgefahren von Schwarzmarktcannabis zu verhindern. Nein.

    Dies ist ein Anbauverhinderungsgesetz, ganz im Sinne der Prohibitionisten im Stil eines moderen BtmG mit erhöhten Strafen. So kommen wir nicht zusammen.

    Die überboardende Überregulation mit aberwitzigen Kontrollen, die die Welt noch nicht gesehen hat, mit ständiger Begrundung des Gesundheits- und Kinderschutzes, als vorgeschobenes Scheinargument widert mich an. Pfui!
    Professor Lauterbach wäre bestimmt ein guter Pfarrer geworden, wenn er sich damals anders entschieden hätte.
    Ich sehe keine Verbesserung zu vorher. Es sollte vor der Gründung von Anbauclubs im Sinne des Herr Lauterbach abgeraten werden. Rechtsunsicherheit und Übermäßige Strafen sollten normaldenkende Menschen davon abhalten Anbauvereine zu gründen.

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