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Bundestag verschiebt Cannabis | DHV-Video-News #397

Die Hanfverband-Videonews vom 13.10.2023

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

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Bundestag verschiebt Cannabis – Wirre Kommunikation

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Alle Infos zu den Terminen findet ihr hier:
http://hanfverband.de/nachrichten/termine

fällt aus:
Hannover: CSC-Konferenz
Samstag, 21. Oktober 2023 bis Sonntag, 22. Oktober 2023

Heidelberg: Infotisch zum Thema ‘Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel’
Samstag, 14. Oktober 2023 – 10:00 bis 16:00

Weimar: Infostand der DHV-Ortsgruppe Thüringen
Samstag, 14. Oktober 2023 – 13:00 bis 19:00

Halle/Saalekreis: Kundgebung zum Intern. Tag für die Beseitigung der Armut
Dienstag, 17. Oktober 2023 – 14:00 bis 18:00

Berlin: Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe Berlin
Dienstag, 17. Oktober 2023 – 19:00

Heidelberg: Offener Hanftisch des Hanfverband Rhein-Neckar
Dienstag, 17. Oktober 2023 – 19:00

Darmstadt: Offener Hanftisch der DHV-Ortsgruppe
Freitag, 20. Oktober 2023 – 19:00

Karlsruhe: Offenes Online Treffen der DHV-Ortsgruppe
Freitag, 20. Oktober 2023 – 19:00

Dresden: Vernetzungstreffen zum Thema Cannabis Social Club
Montag, 23. Oktober 2023 – 17:00

Regensburg: Öffentlicher Hanf-Stammtisch der DHV-Ortsgruppe
Samstag, 28. Oktober 2023 – 19:00

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Kommentare

23 Antworten zu „Bundestag verschiebt Cannabis | DHV-Video-News #397“

  1. Bildung: Bitte weitersagen!
    Inhalierte Cannabinoide wirken in Minuten! Nicht in Sekunden.
    Lunge–> Blutbahn –> Gehirn

    Gegessene Cannabinoide (oral eingenommen) wirken in einer Stunde. Viele essen Kekse, bis die Wirkung einsetzt und sind dann überdosiert.

    Magen –> Darm –> Leber –> Blutbahn –> Gehirn

  2. Timelord

    Jeder ignoriert die Führerscheinfrage und Wissing bremst weiter
    Jeder redet über Grenzwerte, doch niemand hat die Fahrerlaubnisverordnung im Blick. Was nützen Grenzwerte, wenn mir dann hinterher die Fahrerlaubnisbehörde trotzdem die Fahreignung anzweifeln darf (Gelegenheitskonsument=MPU) und mir nüchtern den Führerschein nimmt? Ich sage es schon die ganze Zeit. Nur weil der Wissing was behauptet heißt es noch lange nicht, dass er sich daran hält und hier wurde von allen Seiten zu wenig Druck gemacht. Gerade jetzt will man in Bayern noch soviele Führerscheine wie möglich einkassieren und bisher konnte man keine konkrete Antwort darauf bekommen wie es weitergehen soll. Stattdessen wird nur mit Grenzwerten abgelenkt die auf Abbauwerte basieren. Wenn man das bei Alkohol so betreiben würde müsste man Leberwerte analysieren und beim Gelegenheitstrinker ebenso eine MPU anordnen.

    1. Ingo

      Grenzwert ist nicht alles
      Ich sehe das genauso. Aktuell verlieren Menschen ja ganz ohne Verkehrsbezug den Führerschein.
      2x im Monat bedeutet Gelegenheitskonsument und das bedeutet Führerschein abgeben und zum Widererlangen MPU und volle Abstinenz.
      Das ist die aktuelle Realität und aus Seiten der Politik ist nur der Grenzwert in der öffentlichen Debatte präsent. Sollte die Fahrerlaubnisverordnung bzw. dessen Paragraf 14 nicht angepasst werden, werden weiterhin tausende unberauschte Fahrer den Führerschein verlieren.
      Die einzige Sanktionierung sollte erfolgen, wenn jemamd im Straßenverkehr den neuen Grenzwert von aktivem THC überschreitet. Am einfachsten gemessen per Speichelprobe wie es in Österreich praktiziert wird.
      Besitz, Urinproben, Abbauprodukte und Kosummuster dürfen keinerlei Rolle mehr in der Fahreignung spielen.
      Denn ebensowenig wird jemand wegen Besitz von Alkohol oder den Leberwerten an die Führerscheinstelle gemeldet.

  3. Frankenstein

    Kleinvereine rechtlich anders behandeln!
    Nach langem Nachdenken, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass Kleinvereine unter 50 Mitglieder, rechtlich anders behandelt werden müssen, da sie nicht so Finanzstark sind. Da müssen Abstriche bei den Standards gemacht werden!

    Es wird natürlich möglich sein, durch Zusammenschluss von kleinen Vereinen einen größeren Verein zu erschaffen, und das wird wohl auch in der Praxis stattfinden. (Fusion)

    1. Kleinvereine
      Kleine Anbauvereine, haben nicht die finanziellen Mittel für ein festes Vereinsgebäude. Deshalb muss es möglich sein, dass der Vorstand die Jahresernte des Vereins in der Privatwohnung lagern kann. Angebaut, wird dann wohl in einem umzäunten Garten oder auf einem Dach in der Sonne. Wenn es keinen gemeinsamen Clubraum gibt, macht ein Suchtberater auch keinen Sinn.

  4. Beggo

    Grenzwert
    Lieber Hanfverband baut mal bisschen Druck auf, bzw. macht mal ordentlich Lobbyarbeit, damit das mit dem Grenzwert auch vernünftig wird. Und vor allem die Abbauprodukte keine Rolle mehr spielen.
    Ne Emailaktion gibt es hier:
    https://www.on-mpu.de/2023/10/appell-an-alle-hanffreunde-gemeinsam-fuer-eine-sinnvolle-anpassung-der-fahrerlaubnis-verordnung/
    Vielleicht sollte der DHV hier mitwirken und es auf die Startseite pinnen.

    1. Grenzwert 10ng im Vollblut
      Ja, das Parlament muss einen Grenzwert bereits im Gesetz berücksichtigen, der solange gilt, bis die “Wissingkommission” zu einem Schluss gekommen ist.
      10ng pro ml im Vollblut gemessen, um es europäischen Standards anzupassen.

  5. Tonspur
    Wenn man die Bässe (20 – 1000 Hz) in der Tonspur um 10 db dämpft, versteht man Georg ohne UT 😉

    1. Georg Wurth

      Yo, chill ma deine Bässe!

      🙂

  6. Ingo

    Wert erst nach der Legalisierung? Aufklärung weitere Sanktionen
    Auf die kleine Anfrage (Frage zum Ergebnis der Grenzwertfrage) reagiert die Bundesregierung mit:
    “Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Frühjahr 2024 vorliegen”
    Das heißt, dass obwohl legal dann trotzdem noch die geltenden Gesetze/Sanktionsspirale gelten (nicht nur Grenzwertregelung).
    Ist jemandem eigentlich aufgefallen, dass sich noch niemand zu den restlichen Sanktionen ausgesprochen hat? In der ganzen Debatte geht es nur um den Grenzwert, die Öffentlichkeit vergleich das mit Promillewerten und ob es darum geht wie bekifft man fahren darf.
    Aber die aktuelle Realität sieht doch so aus:
    Regelmässiger Konsument (2x die Woche) wird zu Fuss(!) von der Polizei kontrolliert und hat 0,2 Gramm Gras in der Tasche.
    Wenige Tage später schreibt ihn die Führerscheinstelle an und fodert ihn zum ärztlichen Gutachten auf, da man die Fahreignung auf Grund des Grasbesitzes sieht (ohne Verkehrsbezug).
    Der Arzt stellt bei der geforderten Urinprobe dann fest, dass unwirksame THC Abbauprodukte in einer Höhe vorliegen, dass dieser Wert auf einen regelmässigen Konsum schliessen lässt.
    Daraufhin meldet sich wenig später wieder die Führerreinstelle und fordert zur Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens. Dieses kann in den allermeisten Fällen ausschliesslich bestanden werden, wenn es Abstinenznachweise gibt. Das bedeutet im Endergebnis ist der Führerschein weg und zum wiedererlangen muss aufgehört werden zu konsumieren.

    Fallen denn diese Sanktionen auch weg? Der 1ng Grenzwert ist ja aktuell überhaupt nicht entscheidend für alle Fälle, in denen man ohne Verkehrsbezug mit Cannabis erwischt wird.

    1. Georg Wurth

      Besitzmeldungen

      Bis zu deinem Beispiel wiederholst du genau das, was ich in den News gesagt habe.

      Das Beispiel wird allerdings so nicht stattfinden, jedenfalls nicht legal. Es kann passieren, dass die Polizei auch so kleine Besitzdelikte an die Führerscheinstelle meldet – je nach Bundesland. Aber es ist verfassungswidrig, wenn das nach einer erstmaligen Meldung einer so kleinen Menge wie 0,2g bei Erwachsenen zu irgendwelchen Überprüfungsmaßnahmen führt.

      Davon abgesehen sind es aber genau solche Dinge, die ich in den News meinte, dass es nicht nur um den Grenzwert geht. Die Besitzmeldungen selbst sind im Vergleich zu Alkohol z.B. nicht zu rechtfertigen. Aber auch die Frage, ab wann eine MPU angeordnet wird bei tatsächlichen Rauschfahrten, ist bei Alkohol und Cannabis unterschiedlich geregelt – bei Cannabis nach dem ersten Verstoß, bei Alkohol nicht.

      1. Ingo

        Allein der Besitz begründet Fahreignungszweifel
        Mir geht es ganz konkret um Paragraph 14 der Fahrerlaubnisverordnung.
        https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

        Dort steht im Wortlaut:
        „Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen“

        Das bedeutet aktuell, dass der alleinige Besitz (ohne Verkehrsbezug) gemeldet wird. Wird dann im Gutachen gelegentlicher Konsum nachgewiesen, folgt Führerscheinentzug samt MPU Anordnung.

        Das wiegt meiner Meinung nach viel schwerer als die 1ng Grenze und ist in der öffentlichen Diskussion überhaupt nicht bekannt.

        Wenn im speziellen dieser Paragraph bis zur Legalisierung nicht geändert wird, bedeutet dass Anordnung einer MPU für den legalen Besitz seines Cannabis, wenn man es gelegendlich konsumiert.
        Das ist Paradox und wird in der ganzen Grenzwert Diskussion überhaupt nicht thematisiert

        1. Georg Wurth

          DHV thematisiert

          Vom DHV wird das alles sehr wohl thematisiert. Siehe meine Stellungnahme dazu im Bundestag
          https://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-fuehrerschein-dhv-stellungnahme-zu-anhoerung-im-bundestag

          und meine Aussagen dazu bei den entsprechenden Anhörungen (Video)

          https://www.youtube.com/watch?v=J7fXTSsNf-I

          Insbesondere kritisieren wir auch diese Besitzmeldungen.

          Aber du liegst falsch, dass diese Besitzmeldungen sofortige Aktionen der Führerscheinstellen auslösen. Bei einer erstmaligen Meldung einer geringen Menge bei Erwachsenen dürfen sie das gar nicht laut einem Beschluss des BVerfG von 2002:

          https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/06/rk20020620_1bvr206296.html

           

          1. Ingo

            Unbekannt in der öffentlichen Debatte
            Danke Georg für deine Erläuterungen und deinen unermüdlichen Einsatz.
            In der öffentlichen Debatte ist andauernd ausschließlich der Grenzwert im Gespräch.
            Ein großer Teil der Konsumenten verliert jedoch ohne Verkehrsbezug den Führerschein.
            Ist außer der Grenzwertänderung auch geplant (bzw. wer hat sich dazu geäußert) im speziellen den Paragraph 14 zu ändern (keine Meldung an die Führerscheinstelle bei Besitz)?
            Und wird zukünftig ausschließlich nach -aktivem- THC getestet (wie zb. in Österreich), oder wird weiterhin auf Grund der Höhe der Abbauprodukte ein Konsummuster abgeleitet, welches dann wiederum zu MPU und Führerscheinentzug samt Zwangsabstinenz führt?
            Bis dato habe ich keinerlei Aussagen aus der Politik vernommen.
            Denn wenn lediglich der Grenzwert im Straßenverkehr angepasst wird, werden weiterhin Menschen den Führerschein verlieren, ohne jemals berauscht am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.

          2. Georg Wurth

            mal sehen…

            Einige Politiker haben das auf dem Schirm, aber wir werden weiterhin daran arbeiten müssen, dass es Mehrheiten gibt für Reformen jenseits des THC-Grenzwerts. Wir werden dazu konkrete Vorschläge einbringen.

          3. GreenDay

            Ich hatte in der
            Ich hatte in der Vergangenheit auch vieles zu dem Thema gelesen. Ich hab das eigentlich immer so verstanden das, als Beispiel: ich werde das erstemal im Strassenverkehr mit dem auto erwischt mit THC im Blut sagen wir einen Wert zwischen 5-12ng aktiv und 25ng cooh. Theoretisch könnte die Fahrerlaubnissbehörde eine strafe zwischen—> Verwarnung –>über 1000€ weiter zu 2000€ mit zusätzlichem Fahrverbot bis hin zur MPU anordnen. Was sie aber macht ist MPU immer egal ob vor 3 tagen geraucht vor 3 Stunden oder 3 Minuten, es ist immer der MPU Hammer immer.

            Das Beispiel mit den 0,2gr zu Fuss ist garnicht abwegig. Das habe ich selber schon vor 20 jahren erlebt und dafür eine Verwarnung erhalten von der Fahrerlaubnissbehörde weil ich 1 gr hasch in der Tasche hatte und war zu Fuss. 18 Jahre später wurde ich mit dem Auto erwischt und muss in den schreiben von der Fahrerlaubnissbehörde feststellen das Die sich nicht mal selber an geltendes Recht halten und das 2x. Als ich darauf verwiesen hatte wurde mir sofort die Fahrerlaubniss entzogen. Was hier Läuft das ist echt Perfide um es milde auszudrücken.

            CannabisPatienten dürfen auch Auto fahren wenn sie sich an die Dosis halten da gibt es doch auch einen weit höhren Grenzwert.
            grüsse

          4. Beggo

            Jetzt thematisieren
            Lieber Georg, das ist erfreulich, dass es in der Vergangenheit thematisiert wurde.
            Allerdings haben das alle Entscheidungsträger längst vergessen.
            Jetzt muss dies maximal an die Entscheidungsträger herangetragen werden. Jetzt ist der Zeitpunkt um sein ganzes Pulver zu verschießen. Allerdings nicht nur zum Grenzwert, sondern auch zur Fahrerlaubnisverordnung Paragraph 14.

  7. Frankenstein

    Statistik
    Eine überbordende Bürokratie braucht niemand. Für die Statistik sollte eine Halbjährliche Übermittlung der Vereine an das Gesundheitsministerium genügen.
    Alle ausgegebenen Mengen an Weed, Haschisch und Hanftee werden in Kg mit zwei Nachkommastellen übermittelt. (per email?)
    Eine Verbindung von Namen, Geschlecht, oder Geburtsdaten verbieten sich aus Datenschutzgründen. Die Ausgabemengen sind nach spätestens 3 Monaten, nach der Datenübermittlung, zu löschen!

    1/2025 Zweites Halbjahr 2024
    Dichte Dolde Hamburg e.V.
    420 Mitglieder

    Genusscannabis
    36,40
    Haschisch/Rosin
    12,82
    Hanftee (<10%)
    22,40

  8. Grenzwert
    Danke Georg. Stufe I). sollte unabhängig vom Verkehrs-Grenzwert kommen. Hernach kann man über neue Grenzwerte oder über einen Drogenführerschein sprechen. Eine Kopplung führt zu einem unauflösbaren Desaster. Um einer Kopplung zu entgehen, muss die Hanfgemeinde beteuern, dass sie sich trotz
    Teilfreigabe an aktuelle Grenzwerte hält. Dadurch sollte aufgezeigt werden, dass Freigabe und Grenzwert nicht von einander abhängig sind, da Konsum und Fahren voneinander trennbar sind. MeCaDt

  9. Joachim Koch

    Um 5 Tage verschoben
    Eine Verschiebung um 5 Tage koennte noch im Zeitplan liegen – jede weitere Verzögerung stellt das Datum 01.01.2024 in Frage oder bedeutet gar 1 Jahr später…

  10. Frankenstein

    Hinweis
    Wäre es möglich zu sagen, dass LED-Beleuchtung bereits absolut legal zu erwerben ist?

    Töpfe und Blumenerde gibt es im Baumarkt. Es sollte aber möglichst bis zum nächsten Frühjahr gewartet werden, da die Pflanzen es gern warm haben. Ausserdem könnte im Winter der Strom knapp werden, weshalb ein Anbau im Winter eher schlecht wäre.

    1. Georg Wurth

      Anbauzubehör

      Es gibt seit Jahrzehnten Growshops, die das ganze Anbauzubehör legal verkaufen. Du darst halt nur keinen Hanf damit anbauen.

  11. M.A.Haschberg

    Eine Logik zum Kotzen.
    Die Legalisierung wegen eines ausländischen Krieges zu verschieben, ist meines Erachtens nicht mehr als eine billige und dumme Ausrede.
    Was zum Teufel nochmal, hat das gute Cannabis mit dem Krieg in Israel zu tun, einem Land, das in Sachen Cannabis viel weiter fortgeschritten ist als wir ?
    Mit anderen Worten, wir dürfen also solange nicht legal kiffen, wie irgendwo in Europa ein wichtiger Krieg andauert.
    Ich frage mich, weshalb hierbei wieder einmal ausgerechnet die Hanfkonsumenten benachteiligt werden ?
    Keiner ist auf die Idee gekommen, wegen dieses scheußlichen Krieges Wein – oder Bierfeste zu verbieten, die ja gerade wie Pilze aus dem Boden schießen. Ich bin mir sicher, das Oktoberfest hätten sie deswegen auch nicht abgesagt. Es geht ja schließlich um viel Geld beim Saufen.
    Diese falsche Logik empfinde ich als ähnlich abstoßend, wie diesen ganzen Krieg selbst. Was wird wohl mit uns geschehen, sollte er sich über mehrere Jahre hinziehen ?
    Bis dahin herrschen bei uns ohnehin erzkonservative Parteien, die alle weiteren Legalisierungsbemühungen gleich im Keime ersticken werden.
    Das sind keine gute Aussichten für Kiffer, denn dieser höchst unsinnige Prohibitionskrieg wird unvermindert weiterschwelen. Die Politik will es schließlich so.

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