Medizinalhanf in der Öffentlichkeit

Patienten dürfen ihre Medizin prinzipiell in der Öffentlichkeit zu sich nehmen. Jedoch existieren mit Verabschiedung des CanG einige gesetzliche Einschränkungen:

 „MedCanG

§ 24
Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum

§ 5 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes gilt entsprechend für den öffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation.”

„KCanG

§ 5
Konsumverbot

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der
in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.”

in Schulen und in deren Sichtweite,

auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,

in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,

in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,

in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und

innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.“

Das bedeutet, dass für den medizinischen Gebrauch von Cannabis mittels Inhalation die gleichen Abstandsgebote wie für den Freizeitgebrauch gelten. Damit hat sich die Situation für Patienten durch die Verabschiedung des CanG leider verschlechtert. In wieweit dieses Verbot auch strafbewehrt ist, wird von Juristen noch diskutiert, da ein entsprechender Verweis auf die Bußgeldvorschriften im KCanG nicht erfolgt und im MedCanG nicht enthalten ist.

Hier die Anfrage im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes zu Cannabis als Medizin und dem Wegfall der Ausnahmegenehmigungen möchten wir vom Deutschen Hanfverband in Erfahrung bringen, wie die polizeiliche Dienstanordnung zum Umgang mit Cannabispatienten, die in der Öffentlichkeit ihre Medizin zu sich nehmen müssen, in Ihrem Bundesland geregelt ist. Wir würden gerne wissen, ob es eine solche polizeiliche Dienstanordnung in Ihrem Bundesland gibt.

Des weiteren bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
–  Wie ist die polizeiliche Dienstanordnung zum Umgang mit Cannabispatienten, die in der Öffentlichkeit ihre Medizin zu sich nehmen müssen, in Ihrem Bundesland geregelt?
– gibt es eine solche polizeiliche Dienstanordnung?
– Wie bzw. wo können Cannabis-Patienten die entsprechende Regelung bzw. Verordnung zur Einnahme ihrer Cannabis-Medizin außerhalb ihrer Privaträume finden (z.B. Reisen, am Arbeitsplatz oder bei längerer Abwesenheit)?
– Findet bei Cannabis-Patienten eine konsequente Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes statt, in dessen Rahmen das öffentliche Rauchen von Medizinalkräutern aus gesundheitlichen Gründen oder von Tabakerzeugnissen aus Genussgründen, in Bezug auf Fremdschädigung und Jugendschutz, bereits geregelt ist?
– Was müssen Cannabis-Patienten bei der öffentlichen Einnahme von Medizinalhanfkräutern ansonsten beachten?

11 der 16 Bundesländer haben innerhalb der letzten Wochen geantwortet. Aus Hamburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gab es auch auf wiederholte Anfrage keine Antwort. Grundsätzlich orientieren sich viele der aus den Ministerien eingegangenen Antworten inhaltlich an den Anweisungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Doch es gab auch über die Einschätzung des BfArM hinausgehende Anordnungen im Umgang mit Cannabispatienten, weshalb wir euch hier die Antworten der jeweiligen Bundesländer und Ministerien präsentieren. Negativbeispiele sind hier klar Thüringen und Rheinland-Pfalz: Während Polizisten in Thüringen grundsätzlich Ermittlungsverfahren gegen Cannabis-Patienten einleiten, die außer Hause ihre Medizin einnehmen, geht man im Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz davon aus, dass Cannabispatienten nach Prüfung des Rezepts und der Personalien zusätzlich auf andere, illegale Substanzen durchsucht werden können. In diesem Artikel hat unser Autor Michael Knodt sich mit den Stellungsnahmen der Ministerien genauer beschäftigt.

Unten findet ihr die Antworten der jeweiligen Ministerien im Wortlaut verlinkt: