Antworten auf die Wahlprüfsteine DIE LINKE Berlin 2016

WAHLPRÜFSTEINE DES DEUTSCHEN HANFVERBANDES – LINKE Antworten 
 

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Cannabis gehört zu Berlin. Cannabis gehört zu Deutschland. DIE LINKE. Berlin lehnt die Repression gegen Cannabiskonsumierende konsequent ab. Drogen in legale und illegale Substanzen einzuteilen sagt nichts über die Gefährlichkeit aus. Vergleiche mit anderen Staaten zeigen, dass kein Zusammenhang zwischen Verbotspolitik und Konsummustern existiert. Das Cannabisverbot befördert die organisierte Kriminalität, die durch den Verkauf von Cannabis Einnahmen gewinnt. Durch das Verbot verzichtet die Politik auf Vorgaben zu Qualität, Reinheit und Wirkstoffgehalt bei Cannabis, welche den Verbraucherschutz erhöhen könnten. Problematisch Konsumierende suchen aufgrund der Repression Hilfsangebote nur zögerlich auf. Die Kriminalisierung behindert eine gute Präventionsarbeit, die objektiv über Risiken informiert und darauf abzielt, problematische Konsummuster zu vermeiden. Konsumierende werden kriminalisiert und müssen mit Repressionen wie Führerscheinentzüge, das Abhören der Kommunikation, Hausdurchsuchungen oder gar Gefängnisstrafen rechnen.

DIE LINKE tritt daher für einen regulierten Zugang zu Cannabis ein, um die Kontrolle über die Substanz zu erhalten, Konsumierenden Rechtssicherheit zu geben und Schadensminimierung beim Konsum im Interesse
der öffentlichen Gesundheit zu befördern.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

DIE LINKE tritt für einen regulierten Zugang zu Cannabis ein. Volljährige sollen die Möglichkeit erhalten, Cannabis zu eigenen Gebrauch als legales Genussmittel anbauen und besitzen zu dürfen. Hierzu hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode DIE LINKE im Bundestag den Antrag „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ (Drs. 17/7196) eingebracht.

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?

DIE LINKE hat in Berlin während ihrer Regierungsbeteiligung von 2001 bis 2011 die „Geringe Menge“-Regelung auf bis zu 15 Gramm erhöht. Sie ist damit die höchste in allen 16 Bundesländern. Solange der Bundestag das Betäubungsmittelgesetz nicht so ändert, dass Konsumierende Cannabis legal anbauen, erwerben und besitzen dürfen, müssen sie auf Landesebene so weit wie möglich entkriminalisiert werden. Ziel der LINKEN Berlin ist es daher, dass Strafverfahren aufgrund der „Geringen Menge“ nicht nur eingestellt werden müssen, wenn keine Anhaltspunkte auf Drogenhandel oder ähnliches bestehen. Diese Entkriminalisierung soll auch den Anbau von bis zu drei Pflanzen einschließen. Konsumierende hätten dann eine wirkliche Rechtssicherheit.

Außerdemist rechtlich zu prüfen, ob die „Geringe Menge“ auf 30 Gramm erhöht werden kann. Bis zu einer Legalisierung für Cannabis setzt sich DIE LINKE. Berlin auf Bundesratsebene dafür ein, die „Geringe Menge“ auf möglichst hohem Niveau bundeseinheitlich zu regeln. Auch wollen wir den bundesrechtlichen Rahmen für die Festlegung „geringer Mengen“, bei deren Besitz im Regelfall von Strafverfolgung im Regelfall abzusehen ist, auch bei anderen Betäubungsmitteln ausschöpfen.

4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “Geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

DIE LINKE. Berlin tritt wie der Senat des Bundeslands Bremen für die Entkriminalisierung des Besitzes und Anbaus von drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf ein.

5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

DIE LINKE. Berlin hat den Modellversuch für eine regulierte Abgabe von Cannabis des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt. DIE LINKE. Berlin tritt für eine Experimentierklausel im Bundesbetäubungsmittelrecht (BtMG) ein, wonach Bundesländer bzw. Kommunen eigenständig über die Zulassung von Modellprojekten entscheiden könnten. Nach derzeitiger Lage sind für die Genehmigung eines solchen Modellprojekts gesetzliche und behördliche Änderungen auf Bundesebene notwendig. DIE LINKE. Berlin wird solche Änderungen unterstützen und falls möglich selbst über den Bundesrat mit anstoßen.

6. Welche Strategie schlagen Sie für die Bewältigung der Probleme an bekannten Drogenumschlagplätzen wie dem Görlitzer Park vor? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Maßnahme der sogenannten “Nulltoleranz-Zone”?

Null Toleranz für Null-Toleranz-Zonen! Die vorherrschende Politik im Görlitzer Park ist rein symbolisch und führt nur zu einer Verschärfung der Situation. Das Verhalten der Dealenden hat sich nicht geändert. Vielmehr hat sich der Handel weiter verlagert in andere Parks und U-Bahn-Stationen. Die polizeilichen Ressourcen werden verschwendet. Wir fordern einen Runden Tisch auf Landes- und Kommunalebene mit Vertretern von Wissenschaft, Drogenhilfe, Polizei, Justiz, Nachbarschaftsinitiativen, Medizin, Dealenden und Flüchtlingsinitiativen, um informelle und formelle Absprachen zu treffen und die Ursachen des illegalen Drogenhandels anzugehen. Diese sind nicht zuletzt in dem Drogenverbot selbst zu suchen, der den Handel in mafiöse und unregulierte Strukturen drängt. Eine Verringerung von Konsum oder Angebot von Drogen durch das Verbot ist dagegen nicht nachweisbar. Wir müssen daher mittelfristig über regulierte Abgabemodelle auch für andere Drogen als Cannabis nachdenken.

7. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis?

DIE LINKE. Berlin unterstützt Drug-Checking, weil es die Konsumierenden vor Überdosierungen und Streckmitteln schützt und Konsumierende niedrigschwelliger und ohne Bevormundung mit zielgruppenspezifischen Aufklärungs- und Präventionsprogrammen in Kontakt kommen. Außerdem kann Drug-Checking die Verbreitung von Streckmitteln und die Konzentration der Substanzen dokumentieren, um Trends auf dem illegalisierten Drogenmarkt aufzuspüren. Dadurch können Präventions-, Aufklärungs- und Suchtberatungsprogramme frühzeitig weiterentwickelt werden.

8. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich fü̈r eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung ein?

Das Verkehrsrecht ist bei Drogenkonsumierenden zu einer Art Ersatzstrafrecht geworden. Es ist reine Schikane und diskriminierend, dass Menschen, denen niemals eine Gefährdung der Verkehrssicherheit nachgewiesen wurde, die charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr abgesprochen werden kann. DIE LINKE. Berlin ist für das Nüchternheitsgebot im Straßenverkehr, egal ob Alkohol oder Cannabis.
Die aktuelle Möglichkeit des Fahrerlaubnisentzugs aufgrund von Cannabiskonsums ohne unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr lehnen wir dagegen konsequent ab. Sie ist ungeeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zudem ist sie unverhältnismäßig, da mit dem Verlust der Fahrerlaubnis häufig ein Verlust des Arbeitsplatzes einhergehen kann. Hinzu kommt, dass die DRUID-Studie für Cannabis-Konsumierende weniger gravierende Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit als bei Alkoholkonsum ermittelt hat.

DIE LINKE. Berlin fordert die Einführung von wissenschaftlich fundierten Grenzwerte für Cannabis-Inhaltsstoffe, bis zu denen Straffreiheit oder nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und damit die Gleichbehandlung mit Alkohol.

9. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

DIE LINKE. Berlin möchte im Bundesrat für folgende Positionen werben:

  • Eine Überprüfung des Betäubungsmittelrechts (BtMG) durch Experten auf seine Geeignetheit, die öffentliche Gesundheit zu fördern.
  • Die Verankerung einer Experimentierklausel für Bundesländer für Cannabis-Modellprojekte im BtMG.
  • Eine Angleichung der „Geringen Menge“-Regelung auf höchstmöglichem Niveau. Sowie eine Änderung der „Geringen Menge“-Regelung von einer Kann-Regelung in eine Soll-Regelung wonach Verfahren demnach nicht nur eingestellt werden können, sondern im Regelfall müssen. Weitere Maßnahmen zur Entkriminalisierung sind zu prüfen
  • Klarstellung im Betäubungsmittelgesetz, dass Drugchecking erlaubt ist

10. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Die Fraktion DIE LINKE. im Abgeordnetenhaus hat als Opposition in dieser Legislaturperiode folgende Anträge im Bereich Drogenpolitik gestellt:
1. Entkriminalisierung statt Repression in der Cannabispolitik (Klaus Lederer, Udo Wolf und übrige Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/0414)

2. Drogenprävention stärken – Untersuchungsergebnisse des LKA für Akteure der Suchthilfe nutzbar machen (Klaus Lederer, Udo Wolf, Wolfgang Albers und übrige Fraktion DIE LINKE, sowie Heiko
Herberg, Simon Kowalewski und Christopher Lauer und übrige Piratenfraktion, Drucksache 17/1519) 

Darüber hinaus wurden folgende schriftliche Anfragen im Bereich Drogenpolitik gestellt und vom Senat beantwortet:

1. Wie wirkt sich die „Null-Toleranz-Zonen“-Regelung zu Cannabis und Marihuana aus? (Klaus Lederer, Drucksache 17/16528)

2. „Null Toleranz“ bei Cannabis: Hohle Propagandashow von Innen- und Justizsenator? (Klaus Lederer, Drucksachen 17/15336 , 17/15337 und  17/15338)

3. Drogenpolitische Wege Berlins (Klaus Lederer, Drucksachen 17/16366 bis 17/16368)
1: Wie weiter mit der angekündigten Präventionskampagne?
2: Wer plant und steuert die Drogen- und Suchthilfe?
3: Wie läuft die Absicherung der freien Drogen- und Suchthilfe?

11. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion fü̈r die kommende Legislaturperiode?

Für die kommende Legislaturperiode plant DIE LINKE. Berlin einen umfassenden drogenpolitischen Richtungswechsel voranzutreiben. Dabei stehen für uns die Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden, der Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutz sowie eine Suchtprävention im Mittelpunkt, die die Teilhabe der Betroffenen an der Gesellschaft gewährleistet.
Deshalb fordern wir auch die sofortige Aufhebung der Null-Toleranz-Zonen und wollen stattdessen zusätzliche Therapieangebote schaffen, sowie Projekte der Drogenhilfe unterstützen. Auch Inhaftierte müssen besseren Zugang zu desinfiziertem Spritzbesteck und ausreichender präventiver und therapeutischer Hilfe erhalten.

Im Umgang mit Cannabis stehen wir für Verantwortung, Selbstbestimmung und die Förderung der Entscheidungskompetenzen von Konsumierenden. Daher setzen wir uns für eine Rückkehr zur Gültigkeit der „Geringen Menge“ in ganz Berlin ein. Für Bundesratsinitiativen, die die regulierte Abgabe von Cannabis – zum Beispiel in Form von Cannabis-Social-Clubs – oder eine umfängliche medizinische Verwendung von Cannabis zum Ziel haben, wollen wir uns ebenfalls stark machen. Konsumierende sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, Drogen auf gefährliche Verunreinigungen prüfen zu lassen. Dafür wollen wir ein Modellprojekt zur Durchführung von Drugchecking initiieren – dies ist unter bestehendem Bundesrecht möglich. Im Verkehrsrecht muss endlich eine Gleichbehandlung Cannabiskonsumierender mit Alkoholkonsumierenden erwirkt werden, die Strafverfolgung und Entzug der Fahrerlaubnis auf tatsächliche Gefährdung des Verkehrs beschränkt. Die immer noch stark verbreitete Verharmlosung von Alkohol und Tabak im Vergleich zu anderen Drogen halten wir für völlig ungerechtfertigt. Wir fordern daher ein allgemeines Werbeverbot für Drogen, auch für Alkohol und Tabakprodukte.

12. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

DIE LINKE. Berlin favorisiert eine Regulierung durch Cannabis-Social-Clubs. In diesen können volljährige Clubmitglieder zum Eigenbedarf für bis zu 30 Gramm Cannabis (Marihuana) im Monat gemeinschaftlich und nicht-kommerziell anbauen. Für Cannabis-Clubs und Cannabis-Produkte soll ein Werbeverbot gelten. Durch den Vereinscharakter können sich die Mitglieder untereinander über Anbau und Konsumverhalten beraten. Unser Mitglied im Abgeordnetenhaus Carsten Schatz gehört zu den Gründungsmitgliedern des Vereins Berliner Cannabis Social Club, der sich im April 2016 gegründet hat. DIE LINKE. Berlin wird sich aber auch anderen Regulierungsmodellen, die eine echte Verbesserung darstellen, nicht verweigern.