Wahlprüfsteine BTW 2017- Antworten von Die LINKE

Drug-Checking

1. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte.
Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von illegalen Substanzen wie Cannabis?

DIE LINKE setzt sich für Drug-Checking ein, weil jede/r Konsumierende ein Interesse hat, Substanzen ohne Streckstoffe und anderen Verunreinigungen zu nutzen. Drug-Checking reduziert gesundheitliche Schäden und kann Leben retten. Zugleich kann durch entsprechende Projekte zielgruppenspezifische Aufklärungs- und Informationsarbeit geleistet und so die Konsum- Kompetenz gefördert werden. Durch Drug-Checking ist es möglich, ein umfassendes Lagebild vom Drogenmarkt zu erhalten und Trends und Entwicklungen bei den konsumierten Substanzen zu erfassen. DIE LINKE hat in dieser Legislaturperiode regelmäßig – jedoch erfolglos – Haushaltsanträge von 400.000 Euro jährlich für Drug-Checking-Modellprojekte beantragt (siehe parlamentarische Initiativen)..

Schwerpunktsetzung Drogenpolitik

2. 1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben.
a.) Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik?
b.) Welche Verteilung auf die vier Säulen sollte Ihrer Meinung nach die künftige Drogenpolitik haben?
c.) Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

a. ) DIE LINKE setzt sich für einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein. Wer konsumieren will, braucht Information und Aufklärung. Wer abhängig ist, braucht Hilfe und keine Strafe. Das Drogenverbot verschärft gesundheitliche und soziale Probleme, weil Abhängige zu spät Hilfe aufsuchen. Präventions- und Aufklärungsarbeit wird unglaubwürdig, weil die Einteilung in legale und illegale Substanzen nichts über die gesundheitlichen Gefahren aussagt. Drogenkonsum ist nicht ungefährlich, deshalb wollen wir Drogen nicht dem Schwarzmarkt und der organisierten Kriminalität überlassen. Wir wollen Drogen regulieren, wodurch der Staat Rahmenvorgaben zur Qualität und zum  Wirkstoffgehalt machen kann.

b.) Bisher fließen rund 80% der finanziellen Mittel in die Säule der Strafverfolgung. Die restlichen 20% fließen in die Säulen Prävention, Beratung und Behandlung sowie Überlebenshilfe und Schadensminimierung. Während für die Repression ziellos Gelder verschwendet werden, können sich gesundheitliche Maßnahmen mit Mühe über Wasser halten. Wir wollen die Verteilung der Gelder umkehren: 20% Strafverfolgung für die großen Drogenkartelle, 80% für Prävention, Beratung sowie Überlebenshilfe und Schadensminimierung.

c.) DIE LINKE hält die Repression für keine sinnvolle Säule in der Drogenpolitik, weil sie die Arbeit der anderen Säulen (Prävention, Beratung und Behandlung sowie Überlebenshilfe und Schadensminimierung) erschwert. DIE LINKE möchte die Strafverfolgung von Eigenbedarfskonsumierenden einstellen. Die Kriminalisierung verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und treibt Konsumierende in die Illegalität, wo sie schwieriger für gesundheitspolitische Maßnahmen zu erreichen sind. Strafverfolgung Cannabiskonsum

3. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

DIE LINKE möchte die Strafverfolgung von Cannabiskonsumierenden zum Eigenbedarf grundsätzlich beenden. Das heißt, bei einem Besitz zum Eigenbedarf sollen die Polizeibehörden grundsätzlich davon absehen, Anzeige zu erstatten (siehe parlamentarische Initiativen).

Bundeseinheitliche Regelung zu “Geringe Menge”

4. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” Cannabis für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Jedes Bundesland hat eine unterschiedliche Praxis für die Einstellung der Strafverfahren bei Geringen Mengen. Während in Berlin und Schleswig Holstein die Verfahren in der Regel bei bis zu 15-30 Gramm eingestellt werden, werden in Bayern und Baden-Württemberg manchmal selbst “Anhaftungen” und kleine Restmengen unter einem Gramm bestraft.
Wie stehen Sie zu Bemühungen, eine bundeseinheitliche Regelung für die Geringe Menge festzulegen? Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, die Verfahren bei Geringen Mengen konsequenter einzustellen oder die Strafbarkeit des Besitzes geringer Eigenverbrauchsmengen gänzlich abzuschaffen?

DIE LINKE ist für eine bundeseinheitliche Regelung zur geringen Menge. Im Urteil des BVerfG von 1994 werden die Länder beauftragt, „für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis“ zu sorgen. Solange Cannabis aufgrund der fehlenden Mehrheitsverhältnisse nicht legalisiert ist, wollen wir die geringe Menge im Interesse der Konsumierenden so hoch wie möglich setzen. Zudem wollen wir eine bundeseinheitliche Geringe-Menge-Regelung auch für andere illegalisierte und gut erforschte Substanzen wie LSD, Kokain, Amphetamine etc. (siehe parlamentarische Initiativen).

DIE LINKE ist grundsätzlich dafür, die Strafbarkeit des Besitzes zum Eigenbedarf gänzlich abzuschaffen und hat dies – leider erfolglos – im Bundestag zur Abstimmung gestellt (siehe parlamentarische Initiativen).

Eigenanbau Cannabis

5. Mehrere Länder in der EU sind bereits Wege gegangen, Drogenkonsumenten zu entkriminalisieren und Möglichkeiten für den legalen Erwerb von Cannabisprodukte zu schaffen. In Spanien ist der Anbau von wenigen Cannabispflanzen für den Eigenbedarf erlaubt und auf dieser Grundlage existieren Cannabis Social Clubs, um den kollektiven Anbau für den Eigenbedarf zu organisieren. Das Bundesland Bremen versucht, den Eigenanbau von wenigen Cannabispflanzen über die Geringe Menge Verordnung zu entkriminalisieren.
Wollen Sie den Eigenanbau von wenigen Cannabispflanzen für Patienten und für den Eigenbedarf bei Freizeitkonsumenten erlauben?

DIE LINKE möchte den Anbau zum Eigenbedarf ermöglichen.  Cannabiskonsumierende sollten zudem die Möglichkeit erhalten, in genossenschaftlichen Cannabis-Social-Clubs den Eigenanbau an qualifiziertes Personal zu delegieren. Patientinnen und Patienten sollten mit möglichst standardisiertem Cannabis versorgt werden. Hier sehen wir den Eigenanbau nur als Notlösung an, etwa aufgrund der fehlenden Kostenerstattung oder aufgrund von Lieferengpässen.

Modellprojekte Cannabisverkauf

6. Diverse deutsche Kommunen haben nach § 3 Abs. 2 BtMG Ausnahmegenehmigungen für wissenschaftliche Modellprojekte zur
legalen Veräußerung von Cannabis beantragt oder planen solche Anträge. Bisher wurden diese Anträge aber abgelehnt. Eine Bundesratsinitiative von Bremen und Thüringen ist kürzlich im Bundesrat gescheitert, mit der die Genehmigungsfähigkeit solcher Modellprojekte geklärt werden sollte.
Wollen Sie die Möglichkeit für solche Modellprojekte auf kommunaler und/oder Landesebene gesetzlich verankern?

DIE LINKE möchte den Bundesländern erlauben, Cannabis-Modellprojekte in eigener Kompetenz durchzuführen, um die Auswirkungen einer Regulierung nach sozialen, gesundheitlichen und kriminologischen Gesichtspunkten zu untersuchen.

Drogenumschlagplätze

7. Welche Strategie schlagen Sie für die Bewältigung der Probleme an bekannten Drogenumschlagplätzen vor?

DIE LINKE lehnt Sicherheitsverschärfungen ab, weil sie das Problem verlagern, die polizeilichen Ressourcen verschwenden und nur Symbolpolitik sind. Wir müssen an die Ursachen gehen. Diese liegen an der fehlenden Regulierung von bisher illegalisierten Substanzen. Dadurch wird der Drogenmarkt alleine der organisierten Kriminalität überlassen. Weitere Probleme liegen in den fehlenden Zuverdienstmöglichkeiten von Flüchtlingen. Bei betroffenen Orten brauchen wir Runde Tische mit Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Drogenhilfe, Polizei, Justiz, Nachbarschaftsinitiativen, Medizin, Dealenden und  Flüchtlingsinitiativen, um informelle und formelle Absprachen zu treffen.

Entzug der Fahrerlaubnis

8. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht gänzlich entzogen werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann gravierende Folgen, wie Arbeitsplatzverlust und sozialer Isolation zur Folge haben. 
Was schlagen Sie vor, um diese Ungerechtigkeit und Unverhältnismäßigkeit zu beseitigen?

Die bisherigen Regelungen sind unverhältnismäßig und ungeeignet die Verkehrssicherheit herzustellen. Den Fahrerlaubnisentzug aufgrund von Drogenkonsum ohne unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr lehnen wir konsequent ab. Wir wollen für alle Substanzen wissenschaftlich fundierte Grenzwerte festlegen, bei denen eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit ausgeschlossen werden kann. Auch wollen wir die Regelung beenden, dass bei Besitz einer Droge ein ärztliches Gutachten angeordnet werden kann.

Drogenpolitische Initiativen

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Insgesamt gab es bis zum 21. August 20 Kleine Anfragen, 1 Große Anfrage, 4 Anträge sowie 64 schriftliche Anfragen. Insbesondere bei den schriftlichen Anfragen besteht keine Garantie auf Vollständigkeit.

Anträge:

Die Anträge haben verschiedene Forderungen enthalten, auf Doppelnennung der Forderungen wird verzichtet:

Antrag: Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden (18/11610)

– Eine bundeseinheitliche Geringe-Menge-Regelung für alle illegalisierte Substanzen von zehn Tagesdosen und für Cannabis von 15 Gramm und drei Pflanzen zum Eigenbedarf mit dem Ziel, das grundsätzlich von Strafverfolgung bei Erwerb und Besitz abgesehen wird

– Änderung zur Fahrerlaubnisverordnung, Einführung wissenschaftlich fundierter Grenzwerte, kein Führerscheinverlust aufgrund des alleinigen Besitzes von Cannabis oder anderen Drogen

– Cannabis-Modellprojekte in Kompetenz der Länder
– Information von rechtswidrig gespeicherten Personen in der Falldatei Rauschgift

Antrag: Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen (18/8459)

– Modellprojekte zur regulierten Abgabe bereits gut erforschter illegalisierter Substanzen
– Öffnung internationaler Verträge zur Evaluierung und Erforschung von liberalen Regulierungsmodellen
– Förderung schadensminimierender Maßnahmen wie Drug-Checking, Drogenkonsumräume, Spritzentausch

Antrag: Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten (18/6361)

– Besitz und Erwerb von medizinischen Cannabis als gleichwertige verkehrs- und verschreibungsfähige Medizin und nicht als
Ausnahme, wenn dies die Therapie erfordert
– Schutz von Erlaubnisinhabern vor Polizeirepression
– Erstattungsfähigkeit von Cannabis durch Krankenkassen
– Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland, Einrichtung einer Cannabis-Agentur
– Erforschung von Cannabis-Medizin

Antrag: Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen (18/1613)

– externe wissenschaftliche Evaluierung der Auswirkungen der Verbotspolitik für illegalisierte Betäubungsmittel und Erstellung
eines Berichtes über Ergebnisse und Änderungsvorschläge

Kleine Anfragen:
Kleine Anfrage: Forschung zu Methadon zur Tumor- und Schmerzbehandlung (18/13253)

Kleine Anfrage: Regulierung und Prävention bei Alkohol (18/13106)

Kleine Anfrage: Abgegebene Mengen an Cannabisblüten (18/12651)

Kleine Anfrage: Preisentwicklung und ärztliche Betreuung bei Cannabismedizin (18/12232)

Kleine Anfrage: Cannabismedizin und Straßenverkehr (18/11701)

Kleine Anfrage: Tabaklobby und Tabakregulierung (18/11368)

Kleine Anfrage: Rechtswidrige Speicherung von personenbezogenen Daten in der Falldatei Rauschgift (18/10590)

Kleine Anfrage: Konsum von Rauschmitteln in Auslandseinsätzen und Suchtbekämpfung bei der Bundeswehr (18/10342)

Kleine Anfragen: Bekämpfung von Cannabisplantagen durch Fliegerstaffeln der Bundespolizei (18/9925)

Kleine Anfrage: Medizinisches Cannabis in Deutschland (18/9622)

Kleine Anfrage: Position der Bundesregierung bei der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum
weltweiten Drogenproblem (UNGASS) (18/8150)

Kleine Anfrage: Angekündigte Erleichterungen bei der Behandlung mit Cannabis als Medizin (18/4539)

Kleine Anfrage: Schädigung von Föten durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft (18/3378)

Kleine Anfrage: Dopingbekämpfung in Deutschland – Fortführung der Aufarbeitung und Schlussfolgerungen für die Zukunft (18/3171)

Kleine Anfrage: Drogentests der Arbeitsagenturen (18/2696)

Kleine Anfrage: Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts (18/2937)

Kleine Anfrage: Mögliche Legalität von Legal Highs (18/2550)

Kleine Anfrage: Konsequenzen aus der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ (18/517)

Kleine Anfrage: Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung (18/279)

Kleine Anfrage: Rauschmittelkonsum und -prävention bei Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr in Afghanistan und in Deutschland (18/245)
 

Große Anfragen:
Große Anfrage: Krieg in Afghanistan – Eine Bilanz (18/2144) (hier mit einigen Fragen zur Drogenpolitik)
 

Schriftliche Anfragen

  1. Veröffentlichung des Drogen- und Suchtberichts 2017 (S. 37)
  2. Lieferengpässe bei medizinischen Cannabisblüten (S. 42)
  3. Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften auf Beamte der Bundespolizei bei Einnahme cannabishaltiger Medikamente  (S. 17)
  4. Aufforderung zur Abgabe der Ausnahmegenehmigung für die medizinische Verwendung von Cannabis  (S. 35)
  5. Vorrang der Vorschrift zur Versorgung Schwerkranker mit Cannabis nach § 31 SGB V vor allgemeineren Regelungen  (S.31)
  6. Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit der Cannabisverordnung (S.32)
  7. Personeller Aufwand des Zolls für seine Aufgaben  (S.18)
  8. Personenkontrollen von Besuchern des „Garbicz“-Festivals an der polnischen Grenze  (S.8)
  9. Zwei Anfragen: An- und Rückreisen mit dem Pkw aufgrund möglicher verstärkter Buskontrollen beim „Garbicz“-Festival 2017  (S.8)
  10. Unterstützungsanspruch von Kindern suchtkranker Eltern (S.24)
  11. Import des Naloxon-haltigen Arzneimittels „Nalscue Nasenspray“ bei Verschreibungen an opiatabhängige Menschen zur Notfallbehandlung bei Opiatvergiftungen  (S.60)
  12. Psychische Wirkungen von Weihrauch  (S.61)
  13. Gesamtbedarfsmenge an medizinischem Cannabis für das zweite Halbjahr 2015 und 2016  (S.47)
  14. Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß § 106 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch von Cannabis-Verordnungen (S.41)
  15. Stellenwert eines Lagebilds vom illegalen Drogenmarkt in der Falldatei Rauschgift (S.22)
  16. Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis  (S.31)
  17. Interne Prüfvorgänge zur rechtswidrigen Datenspeicherung beim Zollkriminalamt seit Bestehen der „Falldatei Rauschgift“ (S.28)
  18. Traumatisierte sowie suchterkrankte Bundeswehrsoldaten in Behandlung von 2010 bis 2015 (S.23)
  19. Finanzieller Schaden durch Zigarettenschmuggel aus der Ukraine in den Jahren 2014 und 2015  (S.27)
  20. Beschlagnahmte Zigaretten aus der Ukraine im Jahr 2015 (S.27)
  21. Kosten der Zollkontrolle von Busreisenden zum Festival „Garbicz“ im August 2016 (S.20)
  22. Beschlussgrundlage für die Erstellung und Veröffentlichung des Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung (S.47)
  23. Amtshilfegesuche durch die Bundesländer zum Einsatz der Fliegerstaffeln der Bundespolizei bei der Bekämpfung von Drogendelikten seit 2015 (S.21)
  24. Offizielle Treffen zwischen dem deutschen Botschafter bzw. dem Geschäftsträger und Vertretern der philippinischen Regierung  (S.26)
  25. Aussage des philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte zu Drogenabhängigen  (S.27)
  26. Zollkontrolle von Busreisenden auf dem Weg zum Festival „Garbicz“ im August 2016 (S.40/41)
  27. Bearbeitungszeit eines Antrags beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur medizinischen Verwendung von Cannabis (S.40)
  28. Positive Drogentests bei der Bundespolizei ohne erfolgte Suspendierung seit 2009  (S.12)
  29. Todesfälle nach einer Opiateinnahme seit 2009 (S.27)
  30. Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis und einer Einverständniserklärung zur Übersendung therapiebezogener Daten an die Bundesopiumstelle  (S.52)
  31. Mögliche Engpässe bei der Versorgung von Patienten mit Cannabis-Medikamenten  (S.74)
  32. Maßnahmen gegen eine mögliche Unterversorgung mit Cannabis-Medikamenten (S.74)
  33. Aufnahme neuer Substanzen in die Anlage des Betäubungsmittelgesetzes seit der 27. BetäubungsmittelrechtsÄnderungsverordnung  (S.34)
  34. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis (S.69)
  35. Möglicher Verstoß gegen Artikel 13 des Tabakrahmenübereinkommens durch die Ausrichtung der Tabakmesse InterTabac in Dortmund  (S.30)
  36. Verschiebung der Gesetzesinitiative zur Kostenübernahme von Cannabisarzneien durch die Krankenkassen auf das Jahr 2016  (S.31)
  37. Nachermittelte Gesamtbedarfsmenge an medizinischem Cannabis für die Hochrechnung des potenziellen Bedarfs in den Jahren 2014 und 2015  (S.37)
  38. Inkenntnissetzung der Vollzugsbeamten der Bundespolizei bzw. Landespolizei über die bestimmten Bedingungen hinsichtlich des Konsums von Cannabis zu medizinischen Zwecken  (S.29)
  39. Zusammenführung der Daten der Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis mit den Daten der Medizinal-Cannabisblüten importierenden Firmen  (S.45)
  40. Steuereinnahmen durch Einkommensteuernachzahlungen aufgrund des Betreibens illegaler Cannabisplantagen seit dem Jahr 2008 (S.8)
  41. Dunkelziffer an möglichen Steuereinnahmen durch Einkommensteuernachzahlungen aufgrund des Betreibens illegaler Cannabisplantagen (S.8)
  42. Möglichkeiten des straffreien Cannabiskonsums  (S.11)
  43. Regionale Legalisierung von Cannabis in den USA und Auswirkungen auf Deutschland  (S.29)
  44. Wirkung von Cannabis als Ursache für den gestiegenen Anteil der Behandlung von Cannabisabhängigen in Suchtberatungs- und Behandlungseinrichtungen (S.54)
  45. Ausnahmegenehmigungen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz für die medizinische Verwendung von Cannabis in Deutschland (S.60)
  46. Offenlegung einer Strafbarkeitslücke durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu neuen psychoaktiven Substanzen  (S.54)
  47. Position der Bundesregierung zu einer Publikation der WHO bezüglich der Bekämpfung von HIV und der Entkriminalisierung des Drogenkonsums (S.48)
  48. Anwendung von Drogenschnelltests durch die Bundespolizei  (S.4)
  49. Änderung der Rechtslage bei der Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 des Betäubungsmittelgesetzes  (S.13)
  50. Telekommunikationsüberwachung von Personen mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (S.29)
  51. Toxikologische Untersuchung zum Tod des V-Manns „Corelli“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (S.30)
  52. Expertentreffen zum Thema Methamphetaminkonsum (S.52)
  53. Drogenkonsumenten mit Cannabis als Einstiegsdroge  (S.43)
  54. Alkohol oder Tabak als Einstiegsdroge (S.94)
  55. Problematik der so genannten Legal Highs und Haltung der Bundesregierung zur Research-Chemical Verordnung der Europäischen  (S.41)
  56. Anrechnung der Schattenwirtschaft auf das Bruttoinlandsprodukt gemäß EU-Vorgaben  (S.11)
  57. Therapeutisches Potenzial von LSD (S.82)
  58. Ausweitung der Werbeverbote für Tabakprodukte (S.57)
  59. Prohibitive Drogenpolitik in der EU  (S.31)
  60. Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose mit multiplen Problemlagen  (S.46)
  61. Lieferengpässe bei Medizinalhanf  (S.74)
  62. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis seit April 2013 (S.41)
  63. Regulierung der E-Zigarette in der EU-Tabakproduktrichtlinie (S.51)

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Das hängt von den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen ab. DIE LINKE setzt sich weiterhin für eine Evaluierung des Drogenstrafrechts ein unter Einbeziehung von Experten aus Suchthilfe, Rechtswissenschaft, Sozialarbeit, Konsumentenverbänden, Kriminologie, Gesundheitswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Medizin, Präventionsforschung und Polizei.

DIE LINKE plant zudem einen Antrag zur Ermöglichung von Modellprojekten zur Erforschung der regulierten Abgabe von Cannabis in Kompetenz der Bundesländer.

DIE LINKE möchte ebenso einen Antrag zur Reform der Fahrerlaubnisverordnung einbringen, wonach der Entzug der Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums einer illegalen Droge, sondern erst bei einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung, einem Drogengebrauch in riskanten Situationen oder nach einer wiederholten „Drogenfahrt“ gemäß §24a StVG (fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr) erfolgen kann.  Ferner wird eine weitere Priorität in der verbesserten Forschung von psychoaktiven Substanzen und in der zielgruppenspezifischen Frühintervention liegen.

Die Probleme beim Cannabis-Medizin-Gesetz wollen wir so schnell wie möglich beheben: Beendigung der Lieferengpässe durch mehr Importe auch aus anderen Staaten wie Israel oder Uruguay und einer vorgezogenen Einrichtung der Cannabis-Agentur, einheitliche Antragsprozeduren zur Kostenerstattung, Bezahlung der Ärzte für die Teilnahme an der Begleiterhebung, eine Übernahmegarantie zur Kostenerstattung für Patienten mit einer Besitzerlaubnis, Preissenkung von Cannabisblüten notfalls per Rechtsverordnung sowie Weiterbildung von Ärzten und Polizei.

Marktregulierung

11. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Die Linke ist für eine vorrangig nicht-kommerzielle Regulierung von Cannabis in Cannabis-Social-Clubs. Clubmitglieder können den Eigenanbau an qualifiziertes Personal delegieren und erhalten Cannabis durch Zahlung ihres Mitgliedsbeitrages. Hierzu hat DIE LINKE bereits in der 17. Wahlperiode einen Vorschlag unterbreitet. Eine kommerzielle Regulierung in Cannabisfachgeschäften oder Apotheken würden wir dennoch nicht ablehnen, da auch sie eine Verbesserung im Vergleich zur Verbotspolitik bedeuten. Den Eigenanbau zum Eigenbedarf wollen wir ermöglichen.