Cannabiskonsum und Führerschein

Der Führerscheinentzug ist mittlerweile für viele Cannabiskonsumenten eine größere Gefahr als die Strafverfolgung. Auch wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat, läuft Gefahr, den Führerschein zu verlieren. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Hintergründe.

Cannabiskonsumenten wird der Führerschein oft dauerhaft entzogen, selbst wenn sie nicht unter Rauschwirkung am Steuer sitzen oder sogar überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsum führt zu schwerwiegenden Folgen für den Konsumenten und die Gesellschaft:
Der langfristige Verlust des Führerscheins zerstört Existenzen und Steuerzahler werden zu Sozialhilfeempfängern gemacht – auch wenn  keine Verkehrsgefährdung vorgelegen hat!
Dadurch wird nicht die Gefährdung der Verkehrssicherheit bestraft, sondern der reine Cannabiskonsum.
Null-Toleranz ist keine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Null-Toleranz ist ungerecht und unverhältnismäßig.
Mehr zu unseren Forderungen findet ihr auf der Kampagnen-Homepage!

Rechtliches

Wer in Deutschland Inhaber einer Fahrerlaubnis ist und Cannabis konsumiert hat oder konsumiert, ist grundsätzlich einem behördlichen Generalverdacht ausgesetzt, wonach der zurückliegende oder aktuelle Cannabiskonsum dazu führen könnte, dass die psycho-physische Leistungsfähigkeit herabgesetzt und die Fahreignung deswegen nicht gegeben sein könnte. Dieser Verdacht gilt grundsätzlich auch für Fahrerlaubnisinhaber, die Cannabis aus medizinischen Gründen nach der geänderten Gesetzeslage seit dem 10.03.2017 auf ärztliches Rezept konsumieren können.

Grundsätzlich gilt, dass Fahrerlaubnisinhaber, die Cannabis konsumiert haben oder konsumieren, gegenüber Konsumenten alkoholischer Getränke deutlich benachteiligt sind. Dies gilt für alle rechtlichen Aspekte im Bereich „Cannabis und Fahrerlaubnis“ und während sämtlicher Abschnitte in den einzelnen und unten näher dargestellten verschiedenen Verfahren. Ein besonders hohes Maß an Rechtsunsicherheit besteht insbesondere im Bereich des Fahreignungsrechts auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung, wenn es um Fahrerlaubnisinhaber geht, die Cannabis aus medizinischen Zwecken konsumieren.

Um für den betroffenen Fahrerlaubnisinhaber einen Überblick über die einzelnen betroffenen Rechtsgebiete zu verschaffen, soll im Folgenden aufgezeigt werden, womit ein Fahrerlaubnisinhaber zu rechnen hat, wenn Polizei und/oder Fahrerlaubnisbehörden Kenntnis davon erlangen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber Cannabis konsumiert hat oder konsumiert.

Betäubungsmittelgesetz BtMG §§ 29ff.

Strafgesetzbuch StGB

Ordnungswidrigkeit § 24 a Abs. 2 OWiG

Fahrerlaubnisverordnung

Der rechtliche Teil der Führerscheinkampagne “Klarer Kopf. Klare Regeln!” wurde zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Sebastian Glathe.

Generelle Tipps für Verkehrsteilnahme

  • Fahre nie unter Drogeneinfluss!
  • Keine Jointreste im KFZ hinterlassen!
  • Keinen Kontrollanlass bieten! (Gurtpflicht/Beleuchtung/Aufkleber etc.)
  • Fahrzeugpapiere immer griffbereit halten!

Verhalten bei Verkehrskontrollen

Bleibe ruhig, freundlich, aber bestimmt. Mache keine Angaben zu deinem generellen Konsumverhalten! Dazu bist Du nicht verpflichtet und es kann nur schaden.
NIE das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und damit eine Blutentnahme rechtfertigt.
Wenn dennoch eine Blutentnahme erfolgt (§ 81a StPO), Konsum umgehend einstellen, da unter Umständen ein Verkehrsverstoß vorliegt und eine MPU droht. Die Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) ist bis zu 3 Wochen im Blut feststellbar und lässt auch auf die Konsumintensität schließen (Missbrauchsverdacht).