Antworten auf die Wahlprüfsteine Bündnis90/DieGrünen Mecklenburg-Vorpommern 2016

WAHLPRÜFSTEINE DES DEUTSCHEN HANFVERBANDES – GRÜNE ANTWORTEN
 

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangen eine Wende in der deutschen Drogenpolitik, die repressive Drogenpolitik ist nachweislich gescheitert und verschlingt enorme Ressourcen bei den Polizei- und strafverfolgungsbehörden. Stattdessen wollen wir neue Wege gehen und die Sucht- und Drogenberatung sowie die Prävention flächendeckend ausbauen.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Wir GRÜNE wollen erwachsene Konsumenten nicht weiter kriminalisieren, sondern den Cannabismarkt regulieren und damit der organisierten Kriminalität entziehen. Auf Bundesebene haben die GRÜNEN deswegen als erste Bundestagsfraktion ein Cannabiskontrollgesetz vorgelegt, welches den Besitz von bis zu 30 Gramm oder drei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf erlaubt. Bis es zu einer Regelung auf Bundesebene kommt, setzen wir GRÜNE uns ersatzweise auf Landesebene dafür ein, dass die Strafverfolgungsbehörden den Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis nicht mehr verfolgen (sogenannte „Geringe Menge“). In Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch keine Verwaltungsvorschrift zur sogenannten „geringen Menge“. Unser grüner Landtagsantrag vom Oktober 2015 hat leider keine Mehrheit im Parlament gefunden.

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach §31a BtmG in Ihrem Bundesland und planen Sie Änderungen?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch keine Verwaltungsvorschrift zur sogenannten „geringen Menge“. Wir wollen für Personen über 18 Jahren den Besitz einer geringen Menge Cannabis, bis zu welcher von einer zwangsläufigen strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden kann, durch Landesvorschrift auf 10 Gramm festsetzen. Höhere Mengen können per Verwaltungsvorschrift nicht
straffrei gestellt werden. Unser grüner Landtagsantrag vom Oktober 2015 hat leider keine Mehrheit im Parlament gefunden.

4. Bremen will den Anbau von wenigen Cannabispflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs in die Verordnung zur “Geringen Menge” aufnehmen. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Wir GRÜNE fordern auf Bundesebene die Legalisierung von bis zu 3 Hanfpflanzen für den Eigenbedarf. Hierzu hat die grüne Bundestagsfraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf (Cannabiskontrollgesetz) vorgelegt, welchen unser Rostocker Bundestagsabgeordneter Harald Terpe maßgeblich mit erarbeitet hat. Nach §31a Absatz 1 BtMG kann von der strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden, wenn Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge angebaut, hergestellt, eingeführt, ausgeführt, durchgeführt, erworben, in sonstiger Weise verschafft oder besessen wird. Der Anbau in geringen Mengen ist also bereits erfasst und kann durch Verordnung von der Strafverfolgung ausgenommen werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen einer Diskussion darüber offen gegenüber.

5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen einer Diskussion hierzu grundsätzlich offen gegenüber. Letztlich sollte die Abgabe von Cannabis jedoch klar und umfassend im Rahmen eines Cannabiskontrollgesetzes, wie es die grüne Bundestagsfraktion vorgelegt hat, geregelt werden.

6. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis?

Wir stehen der Idee des Gesundheitsschutzes von Konsumenten grundsätzlich positiv gegenüber. Das Cannabiskontrollgesetz der grünen Bundestagsfraktion räumt daher dem Verbraucherschutz und der Qualitätskontrolle große Bedeutung ein. 

7. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich fü̈r eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung ein?

Auch hierzu stehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch in der Positionsfindung.

8. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Derzeit gibt es noch keine Planungen zu konkreten Bundesratsinitiativen, wir wollen uns jedoch weiterhin auf Bundesebene für ein Cannabiskontrollgestz einsetzen, um für Personen über 18 Jahren den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis zu legalisieren. Etwaigen Bundesratsinitiativen würden wir anregen oder uns anschließen wollen.

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern hat zu dem Thema Kleine und Große Anfragen gestellt (vgl. Drs. 6/4404, 6/5403) sowie einen Landtagsantrag im Oktober 2015 eingebracht (vgl. Drs. 6/4588). Mit dem Antrag haben wir eine Verwaltungsvorschrift zur geringen Menge nach § 31a BtMG eingefordert, die es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern nicht gibt. Ziel war es, die Ermittlungstätigkeit zu
Cannabiskonsum auf ein unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren und damit auch Polizei und Staatsanwaltschaften von Arbeit zu entlasten. Die geringe Menge sollte wie in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 10 Gramm festgelegt werden.

Der Antrag fand leider keine Mehrheit im Landtag.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Wir werden weiter an unseren Zielen und Anträgen festhalten, die geringe Menge für Cannabis in Mecklenburg-Vorpommern auf bis zu 10 Gramm festzulegen, die Prävention flächendeckend auszubauen, Polizei und Staatsanwaltschaften zu entlasten und die Drogenund Suchtberatung zu stärken.

11. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Unsere Vorstellungen dazu sind im bereits angesprochenen “Cannabiskontrollgesetz” der grünen Bundestagsfraktion detailliert ausgeführt.