FDP (Bundestagswahl 2021)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Die FDP fordert in ihrem Programm eine “kontrollierte Freigabe von Cannabis”. Für Erwachsene sollen “Besitz und Konsum” erlaubt sein und der Verkauf qualitätsgeprüfter Produkte soll in lizenzierten Geschäften stattfinden. Mit den anfallenden Steuereinnahmen will die FDP Prävention und Suchtberatung stärken. Zur Politik der Liberalen in Bezug auf andere Drogen findet sich nichts im Programm, auch nicht zu wichtigen Stichworten wie „Führerschein“ oder „Drugchecking“. Damit gehen sie weniger in die Details einer fortschrittlichen Drogenpolitik als die Konkurrenten von Grünen und Linken. Dennoch ist die FDP eine Legalize-Partei, “Cannabis only”.

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Programmauszug

“Kontrollierte Freigabe von Cannabis:
Wir Freie Demokraten fordern eine kontrollierte Freigabe von Cannabis. Wir setzen uns dafür ein, den Besitz und Konsum für volljährige Personen zu erlauben. Nur mit einem Verkauf in lizenzierten Geschäften können die Qualität kontrolliert, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Wenn Cannabis ähnlich wie Zigaretten besteuert wird, können jährlich bis zu einer Milliarde Euro eingenommen werden. Zu beachten bleibt jedoch, dass eine zu hoch angesetzte Steuer und damit ein entsprechend hoher Preis nicht zur effektiven Eindämmung des Schwarzmarktes führen wird. Das zusätzliche Geld soll für Prävention, Suchtbehandlung und Beratung eingesetzt werden. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch illegalen Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen.”

Antworten auf Wahlprüfsteine

Auch in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine spricht sich die FDP für einen kontrollierten Verkauf von Cannabis an Volljährige aus. Bis zu 15 Gramm Cannabis sollen Konsumenten besitzen dürfen. Auf dem Weg zur Regulierung des Marktes setzt die FDP besonders auf Modellprojekte. Bei Drugchecking für andere Drogen sind die Liberalen skeptisch und wollen auch das zunächst in Modellprojekten testen. Ähnlich sieht es aus beim Thema Eigenanbau von Cannabis, den sie kritisch sehen und allenfalls “prüfen” wollen. Im Bereich Führerscheinrecht fordern sie mehr Rechtssicherheit für Konsumenten durch wissenschaftlich gesicherte Grenzwerte. Durch Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts und verstärkte inländische Produktion wollen sie die Versorgung von Patienten mit Cannabis als Medizin verbessern. Zu all diesen Punkten hat die FDP auch entsprechende Anträge ins Parlament eingebracht.

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Frage 1

Menschen werden trotz des Urteils des BVerfG von 1994 immer noch wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Antwort

Wir Freie Demokraten fordern eine kontrollierte Freigabe von Cannabis. Wir setzen uns dafür ein, den Besitz und Konsum für volljährige Personen zu erlauben. Nur mit einem Verkauf in lizenzierten Geschäften können die Qualität kontrolliert, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Wenn Cannabis ähnlich wie Zigaretten besteuert wird, können jährlich bis zu einer Milliarde Euro eingenommen werden. Zu beachten bleibt jedoch, dass eine zu hoch angesetzte Steuer und damit ein entsprechend hoher Preis nicht zur effektiven Eindämmung des Schwarzmarktes führen wird. Das zusätzliche Geld soll für Prävention, Suchtbehandlung und Beratung eingesetzt werden. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch illegalen Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen (siehe dazu auch die Initiative der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag „Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abgeben – Gesundheits- und Jugendschutz stärken“, BT-Drs. 19/27807).

Frage 2:

Nach § 3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Abgabe von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene?

Antwort

Bereits zu Beginn der Legislaturperiode, Anfang 2018, hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag einen Antrag zu Cannabis-Modellprojekten in das Parlament eingebracht (BT-Drs. 19/23691). Dieser Antrag wurde maßgeblich von Union und SPD abgelehnt. Inzwischen haben viele Bundesländer eine Liberalisierung im Bereich von Cannabis vorgenommen.

Frage 3

Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis, z. B. auf Verunreinigungen durch synthetische Cannabinoide?

Antwort

Drugchecking bietet Chancen und Risiken, die wir in Deutschland anhand von Modellprojekten untersuchen sollten. Drugchecking bietet Chancen, da der Gesundheitsschutz der Konsumenten gestärkt wird und ein besserer Einblick in den Drogenmarkt und die im Umlauf befindlichen Drogen ermöglicht wird. Es kann Drogenkonsumenten auch den Zugang zu einer Beratung erleichtern. Allerdings beinhaltet Drugchecking auch Risiken. Nicht jedes Produkt kann sofort auf alle gefährlichen Inhaltsstoffe überprüft werden, somit bietet Drugchecking nur eine eingeschränkte Sicherheit. Weiterhin besteht das Risiko, dass Drogen, deren Test gefährliche Inhaltsstoffe nachgewiesen hat, von Konsumenten an Dritte weiterverkauft werden. Im Bereich Cannabis setzen wir uns für eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene ein, diese würde ein Drugchecking aufgrund legaler Produkte, die hohe Qualitätsstandards erfüllen müssen, in diesem Bereich überflüssig machen. 

Frage 4

Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU-Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?

Antwort

Wir setzen uns grundsätzlich für Grenzwerte ein, die auf einer wissenschaftlichen Grundlage basieren. Dabei muss vor allem berücksichtigt werden, ob eine Fahruntauglichkeit tatsächlich vorliegt. Hier muss mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Frage 5

Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird regelmäßig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wollen Sie an dieser Praxis festhalten?

Antwort

Wir sind für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Da durch eine kontrollierte Abgabe Cannabis zu einem legalen Produkt werden würde, wäre die Meldung des reinen Besitzes an die Führerscheinstellen nicht sinnvoll. Reagiert werden muss, wenn eine direkte Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, ähnlich wie bei Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Frage 6

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)

Antwort

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat zahlreiche Anfragen und Anträge im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik gestellt, von denen hier die wichtigsten aufgelistet werden:

Anträge zu Cannabis-Modellprojekten BT-Drs. 19/515 und BT-Drs. 19/23691,

Antrag zu einer kontrollierten Abgabe von Cannabis; hier wurde nachträglich die Besteuerungshöhe reduziert; BT-Drs. 19/31067, S. 5 f.,

Antrag zu einem erhöhten Anbau von Medizinalcannabis ,

Gesetzentwurf zur Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts bei der Verordnung von Medizinalcannabis

Frage 7

Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Antwort

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird sich, genau wie in dieser Legislaturperiode, für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene einsetzen. Zudem möchten wir im medizinischen Bereich den Anbau von Cannabis erleichtern und die Produktionsmenge erhöhen. Der Genehmigungsvorbehalt bei Medizinalcannabis soll zudem aufgehoben werden, um eine bessere Medizinalcannabis-Versorgung zu gewährleisten.

Frage 8

Sind Sie für die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene und wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Legalisierung des privaten Eigenanbaus?

Antwort

Wir Freie Demokraten fordern eine kontrollierte Freigabe von Cannabis. Wir setzen uns dafür ein, den Besitz und Konsum für volljährige Personen zu erlauben. Nur mit einem Verkauf in lizenzierten Geschäften können die Qualität kontrolliert, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag fordert zudem, eine maximale Besitzmenge von 15 Gramm, damit die Gefahr reduziert wird, dass Cannabis in die Hände von Minderjährigen gerät. Außerdem fordern wir eine Cannabis-Steuer, die 1 Euro pro Gramm und zusätzlich 1,50 Euro pro 100mg THC beträgt, wobei Abschläge für einen hohen CBD-Gehalt möglich sein sollen (BT-Drs. 19/27807; BT-Drs. 19/31067, S. 5 f). Einnahmen aus der Cannabis-Steuer sollen dazu genutzt werden, die Suchhilfe und Präventionsarbeit neu aufzustellen und wirkungsvoller zu machen.

Wir Freie Demokraten halten grundsätzlich den Bezug von Cannabis aus qualitätsgesicherten Quellen für sinnvoll. Eine Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis müsste daher unter Berücksichtigung strenger Voraussetzungen geprüft werden.

Bisherige parlamentarische Aktivität

Die FDP stellte in dieser Legislaturperiode gleich zweimal den Antrag, Modellprojekte zur Cannabisabgabe für Kommunen und Bundesländer zu ermöglichen, Anfang 2018 und erneut im Oktober 2020. Der letzte Antrag aus 2021 forderte, Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert durch Apotheken und spezielle lizenzierte Geschäfte an Erwachsene abzugeben. Die zusätzlichen Steuereinnahmen und wegfallende Repressionskosten sollen in Präventionsprojekte und Suchthilfe mit konkreten Zielvorgaben fließen. Im Bereich Medizinalcannabis gab es ebenfalls zwei Anträge: Einerseits für die Erhöhung der Produktionsmenge durch verstärkten Anbau von Medizinalcannabis (BT-Drs. 19/23690): und andererseits einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen bei der Verordnung von Medizinalcannabis (BT-Drs. 19/26181).

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Auszüge

Antrag “Cannabis-Modellprojekte ermöglichen”
Der Bundestag wolle beschließen:I.Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Kampf gegen den Cannabiskonsum durch Repression ist gescheitert. Es ist an der Zeit, neue Wege in der Suchtprävention bei Cannabis zu beschreiten. Diese bedürfen aber einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, die durch wissenschaftlich beglei-tete Modellprojekte gewonnen werden kann. Ziel muss es sein, die Verbreitung von Cannabis zu kontrollieren und den Gesundheits- und Jugendschutz in der Bevölkerung zu verbessern. II.Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1.die Grundlagen für die Genehmigung von Modellprojekten zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel zu schaffen und diese Modellprojekte zu ermöglichen. Sollten hierzu gesetzliche Änderungen notwendig sein, so ist dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesvorlage bis zum 31. Mai 2018 vorzulegen;
2.die bisherigen Antragsteller aktiv zur erneuten Antragstellung aufzufordern und bei der Antragstellung zu unterstützen;
3.weitere interessierte Länder und Kommunen, die ein Cannabis-Modellprojekt zur Verwendung als Genussmittel umsetzen möchten, ebenfalls zu beraten und zu unterstützen;
4.dem Deutschen Bundestag über die Durchführung dieser Maßnahmen und über die Modellprojekte bis zum 31. August 2018 zu berichten.
Berlin, den 24. Januar 2018, Christian Lindner und Fraktion”

Antrag “Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abgeben – Gesundheits- und Jugendschutz stärken
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2021 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken ermöglicht. Dieser Gesetzentwurf soll insbesondere dem Gesundheits- und Jugendschutz maßgeblich Rechnung tragen und folgende Punkte enthalten:
1. Alle erwachsenen Menschen in Deutschland sollen Cannabis zu Genusszwecken erwerben dürfen, das Cannabis soll dabei in Apotheken und speziell lizensierten Geschäften erworben werden können.
2. Der maximale Gehalt von THC und weiteren gesundheitsgefährdeten Inhaltsstoffen wird gesetzlich auf wissenschaftlicher Grundlage festgelegt. Zudem müssen der THC-Gehalt und die enthaltenen Mengen weiterer gesundheitsgefährdender Zusatzstoffe auf Verkaufsverpackungen in gut lesbarer Größe ausgewiesen werden. „Light“-Produkte oder Cannabis-Produkte mit der Beimischung von Geschmacksstoffen werden nicht zum Verkauf oder Konsum zugelassen.
3. Die maximale Cannabis-Besitzmenge für Privatpersonen wird bei 15 Gramm festgelegt.
4. Es soll eine Steuer für Genusscannabis eingeführt werden, die 10 Euro pro 100 mg enthaltenem THC entspricht, die Besteuerung soll jährlich in Höhe der Inflationsrate angepasst werden.
5. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Genusscannabis in Deutschland anzubauen. Abweichend von den bestehenden Regelungen für Medizinalcannabis soll Genusscannabis in speziell gesicherten Gewächshäusern angebaut werden dürfen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen soll zugelassen werden, sofern dies mit EU-Recht vereinbar ist.
6. Für Produkte auf Basis von synthetischem THC gelten die gleichen Regelungen wie für pflanzliche Cannabis-Produkte.
7. Die Präventionsarbeit und Suchthilfe zu Cannabis und anderen Drogen soll neu aufgestellt werden. Die Bundesregierung soll messbare Zielvorgaben festlegen und die Projekte regelmäßig evaluieren. Zur Verbesserung der Reichweiten und Wirksamkeit der Projekte sollen zusätzliche finanzielle Mittel eingesetzt werden. Diese werden durch Steuereinnahmen beim Verkauf des Cannabis gewonnen.
8. Freiwerdende Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden sollen dafür genutzt werden, das organisierte Verbrechen im Bereich Drogen- und Suchtmittel gezielter und stärker als bisher zu bekämpfen.
9. Die Bundesregierung soll jährlich zum 31. März einen Drogen-und Suchtbericht erstellen und veröffentlichen, der aktuelle Daten zum Drogen-und Suchtmittelkonsum in Deutschland enthält und die von der Bundesregierung finanzierten Projekte, deren Ziele, den Projektstand und die Evaluationsergebnisse beinhaltet. Dieser Bericht soll dem Bundestag jeweils am Tag der Veröffentlichung zugeleitet werden.
Berlin, den 23. März 2021, Christian Lindner und Fraktion”

Die FDP hat sich mit Anträgen für Modellprojekte, den wesentlich stärkeren Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland und für eine regulierte Abgabe an Erwachsene in Cannabis-Fachgeschäften eingebracht. Die Partei hat sich zumindest bei Cannabis in Richtung liberale Drogenpolitik ausgerichtet. Die Liberalen wollen insbesondere die wirtschaftlichen Potenziale der Pflanze nutzen und Steuergelder sinnvoller einsetzen. Die FDP bietet sich als Wahloption für diejenigen an, denen es im Wesentlichen enfach darum geht, in Cannabis-Fachgeschäften einkaufen zu können und als Konsumenten nicht mehr diskriminiert zu werden. Für eine umfassendere Reform der Drogenpolitik, Eigenanbau und Drugchecking sind andere zuständig.