Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.
Programm
Das Wahlprogramm der Linken setzt im drogenpolitischen Abschnitt auf “Prävention statt Kriminalisierung”. Dies schließt nicht nur die Entkriminalisierung aller Drogen mit ein, sondern auch die Legalisierung von Cannabis inklusive Drug-Checking, Konsumräume und sachlichen, aufgeklärten Präventionsunterricht an Schulen. Das Führerscheinproblem wird im Programm nicht erwähnt.
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Auszug aus dem Wahlprogramm
“Prävention statt Kriminalisierung”
DIE LINKE. Sachsen-Anhalt steht für eine gesundheitsorientierte und selbstbestimmte Drogenpolitik und Suchtprävention. Statt Drogenkonsum zu kriminalisieren, wollen wir einen effektiven Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz ermöglichen und Menschen in Abhängigkeit aus ihrer Sucht begleiten. Damit gehen für uns einher die Legalisierung von Cannabis, die kontrollierte Abgabe sogenannter harter Drogen an Menschen mit Abhängigkeit und die Möglichkeit, Drogen zum Eigenbedarf auf Verunreinigungen prüfen zulassen sowie die Einrichtung von Drogenkonsumräumen.Gleichzeitig wollen wir uns den gesellschaftlichen Folgewirkungen von Drogenmissbrauch stellen. Unterstützungsstrukturen für suchterkrankte Menschen müssen durch eine gute wissenschaftliche Begleitung ergänzt werden, um passgenaue Hilfen anzubieten. Wir werden uns dafür einsetzen, sachlichen und wertfreien Präventivunterricht an Schulen anzubieten, der durch geschulte Sozialarbeiter:innen erfolgen soll.”
Antworten auf Wahlprüfsteine
In den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine bekräftigt die Linke, weiterhin an ihrem Vorhaben zur Legalisierung von Cannabis festzuhalten, die Strafverfolgungsfreigrenze hochzusetzen, sich weiterhin für Drug-Checking einzusetzen, Anträge für die Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhabern weiterzuverfolgen und sich auch für Nicht-Strafverfolgung beim Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf stark zu machen.
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Frage 1
Menschen werden trotz des Urteils des BVerfG von 1994 immer noch wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis strafrechtlich verfolgt. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “Geringen Menge” nach § 31a BtMG und planen Sie Änderungen?
Antwort
Die Ausführungsrichtlinien zum §31a BtMG variieren in den einzelnen Bundesländern. Daher musss im Falle eines Verstoßes auch die jeweils gültige Rechtslage des Bundeslandes berücksichtigt werden, in dem der Verstoß stattfindet. Der Begriff der „geringen Menge“ wird im BtMG nicht legaldefiniert und somit in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Sachsen-Anhalt ist die „geringe Menge“ für Cannabis bei 6 Gramm festgelegt.
DIE LINKE hat sich in Sachsen-Anhalt im Rahmen eines umfassenden Antrages u.a. dafür eingesetzt, die Strafverfolgungsfreigrenze von Cannabisbesitz auf 30 g anzuheben („Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis“, Drs.7/2517). Mit dem von der Kenia-Koalition dazu herbeigeführten Beschluss wurde der Focus allein auf die Erforschung und Verwendung von Cannabis als Medizin fokussierte und damit die Intention unseres Antrages abgelehnt. Wir werden uns deshalb auf der Landesebene weiterhin dafür einsetzen, gesetzliche Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln zu schaffen und Konsument*innen weiter zu entkriminalisieren.
DIE LINKE im Bundestag hat bereits im Jahr 2019 einen Antrag eingebracht („Bundeseinheitliche geringe Drogenmengen festlegen und Harm Reduction erleichtern“; BT-Drs. 19/14828), der u.a. einen Gesetzentwurf fordert, der die in §31a BtMG getroffenen Festlegungen umfassend konkretisiert und damit die Voraussetzung für bundeseinheitliche Regelungen schafft.
Frage 2:
Nach § 3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Abgabe von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene?
Antwort
DIE LINKE befürwortet die Durchführung von Modellprojekten und hat sich im Rahmen des unter Frage 1.) erwähnten Antrages dafür eingesetzt, dass Modellprojekte, die einer kontrollierten Abgabe von Cannabis dienen und darüber hinaus die Auswirkungen einer Regulierung nach soziologischen und kriminologischen Gesichtspunkten untersuchen, zugelassen werden. Zusätzlich wurde auch die Einführung von Cannabis-Clubs als Modellprojekte nach spanischem Vorbild auf Landesebene eingefordert. Auch diese Punkte wurden von der kenia-Koalition abgelehnt.
DIE LINKE im Bundestag hat 2018 einen Antrag eingebracht („Gesundheitsschutz statt Strafverfolgung – Für einen progressiven Umgang mit Cannabiskonsum“ BT-Drs. 19/832), der u.a. einen Prüfauftrag für die Schaffung legaler Zugangsmöglichkeiten zu Cannabis (z.B. über eine staatlich kontrollierte Abgabe durch Cannabis-Clubs) auslösen sollte. Dieser wurde abgelehnt.
Frage 3
Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis, z.B. auf Verunreinigungen durch synthetische Cannabinoide?
Antwort
Um die Gesundheitsgefahren für Konsument*innen zu verringern, halten wir Drug-Checking-Angebote zur Prüfung der Verunreinigung von Drogen für zwingend notwendig. In diesem Zusammenhang muss darüber hinaus für Risikogruppen kostenlos sauberes Spritzbesteck zur Verfügung gestellt werden. Für DIE LINKE sind Qualitätsprobleme, wie z.B. Streckungsmittel oder Verunreinigungen im Cannabis, nach wie vor ein Problem des illegalen Cannabismarktes. In einem legalisierten und damit regulierten Markt kann die Qualität kontrolliert und bewertet werden. Neben der Vermeidung von Gesundheitsrisiken kann auch THC-Gehalt gekennzeichnet werden. Damit kann die Rauschwirkung von Konsument*innen besser eingeschätzt werden.
Mit einer Kleinen Anfrage „Drug-Checking-Modelle in Sachsen-Anhalt“ (Drs.7/3846) haben wir die Lage in Sachsen-Anhalt bezüglich des Drug-Checkings erfragt – mit dem ernüchterndem Ergebnis, dass es keine mobilen Drug-Checking-Teams in Sachsen-Anhalt gibt und auch keine Maßnahmen geplant sind, solche Teams ins Leben zu rufen. Erst vor kurzem wurde das Drug-Checking auch durch den Rechtsausschuss des Bundesrates abgelehnt – eine vertane Chance für eine progressive Drogenprävention und den Schutz der Konsument*innen. DIE LINKE wird sich daher weiterhin in Bund und Land für die Etablierung von Drug-Checking-Modellen einsetzen.
Frage 4
Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU-Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?
Antwort
DIE LINKE lehnt eine Ungleichbehandlung von Cannabiskonsument*innen bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsument*innen ab. Wir setzen uns dafür ein, dass für den Straßenverkehr eine bundeseinheitliche, wissenschaftlich begründete zulässige Höchstgrenze von Tetrahydrocannabiol im Blut eingeführt wird, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definiert (Auch diese Forderung war Bestandteil unseres Antrages „Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis“, Drs.7/2517).
DIE LINKE befürwortet generell ein Verbot, unter dem Einfluss von Rauschmitteln ein Fahrzeug zu führen. Das schließt unsere Forderung nach der Evaluierung der derzeitigen Alkohol-Promillegrenzen ein.
DIE LINKE im Bundestag hat einen Antrag eingebracht, der konkrete Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsument*innen benennt („Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führscheininhabern“, BT-Drs. 19/17612).
Frage 5
Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird regelmäßig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wollen Sie an dieser Praxis festhalten?
Antwort
DIE LINKE lehnt diese Praxis ab. Wer aber konsumiert, ohne ein Fahrzeug zu führen, soll auch seinen Führerschein nicht verlieren.
Frage 6
Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)
Antwort
DIE LINKE hat bereits 2018 einen umfassenden Antrag eingebracht, der u.a. die Forderung nach einer Legalisierung und vollständigen Entkriminalisierung von Cannabis durch eine umfassende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) fordert, um die Kriminalisierung der Konsument*innen zu beenden, die Verbreitung von Cannabis zu kontrollieren, in Aufklärung und Prävention zu investieren sowie den Gesundheits- und Jugendschutz in der Bevölkerung diesbezüglich zu verbessern. Unsere damit verbundenen weiterführenden Forderungen sind dem Antrag zu entnehmen. („Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis“, Drs.7/2517; https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2517dan.pdf )
Da der letztendlich gefasste Beschluss des Landtages keinen der von uns geforderten Punkte berücksichtigte („Nutzung von Cannabis als Medizin unterstützen“ Drs.7/4430; https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d4430vbs.pdf ), werden diese auch weiterhin unseren parlamentarischen Einsatz diesbezüglich erfordern.
Darüber hinaus stellten wir eine Kleine Anfrage zum Drug-Checking in Sachsen-Anhalt. Zu den Ergebnissen wurde bereits in Frage 3.) eine Aussage getroffen. In einer weiteren Kleinen Anfrage haben wir uns mit der Situation der Drogen- und Suchtberatung in Sachsen-Anhalt (Situation der Drogen- und Suchtberatung Sachsen-Anhalt Drs.7/5191; https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5191dak.pdf) befasst. Hier konnte die Landesregierung keine Aussagen über die Kapazitätsentwicklungen im Rehabilitationsbereich sowie über die Existenz von Wartelisten treffen. Gerade im Bereich der Rehabilitation ist eine solche Prognose jedoch wichtiger Bestandteil einer wirksamen Suchthilfe.
Frage 7
Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Antwort
Auf Landesebene werden wir unsere bisher erfolglosen Initiativen erneut aufgreifen und auf mehr Einsicht in notwendige Entscheidungen hoffen und für entsprechende Mehrheiten werben. Es wird dabei weiterhin um die Anhebung der Strafverfolgungsfreigrenze und die Nicht-Strafverfolgung beim Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf gehen. Darüber hinaus treten wir für eine Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr ein, für die Einführung von Drug-Checking-Projekten und von Cannabis – Clubs als Modellprojekte. Außerdem wollen wir die Suchtprävention,-beratung und -hilfe in Sachsen-Anhalt stärken.
Frage 8
Sind Sie für die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene und wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Legalisierung des privaten Eigenanbaus?
Antwort
DIE LINKE setzt sich für die Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis unter der Grundprämisse der strengen Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes ein. Das schließt die Legalisierung des Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf ein. Dieser Eigenanbau kann dabei mittels sogenannter Cannabis-Clubs auch an fachkundige Personen delegiert werden.
Ein regulierter Markt von Cannabis umfasst für uns folgende Punkte:
- staatliche Verantwortung für eine geprüfte Qualität der Cannabiswaren und das sichtbare Ausweisen von Wirkstoffangaben sowie ggf. Herstellungsverfahren für die Kund*innen;
- Verkauf von Cannabis- und Cannabisprodukten nur an Erwachsene (analog der aktuellen gesetzlichen Regelungen zum hochprozentigen Alkohol);
- staatliche Besteuerung von Cannabis und Cannabisprodukten in Bezug zur Größe der Rauschwirkung
- Werbeverbot für Cannabis, Cannabisprodukte sowie eine Ausdehnung des Werbeverbots auf Alkohol- und Tabakprodukte sowie rezeptfreie Medikamente.
DIE LINKE würde die dadurch zusätzlich generierten Steuereinnahmen in angemessenem Umfang für die Suchtprävention und -hilfe einsetzen.
Bisherige parlamentarische Aktivität
Die Linke zeigte sich in der vergangenen Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt als aktivste Partei und stieß mit verschiedenen Anträgen und Anfragen im Parlament Diskussionen zur mangelhaften Suchtprävention und zu Drug-Checking-Modellen an. Außerdem beantragte sie, die Geringe Menge auf 30 Gramm anzuheben.
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Es gab eine kleine Anfrage der Linken zu Anzahl, Auslastung und Entwicklung der ambulanten und stationären Therapieplätze, die damit verbundene Wartezeit für Betroffene sowie zu mobilen Drug-Checking-Teams im Land. Insbesondere das Angebot für die psychologische Versorgung sei unzureichend. In der Antwort schildert die Landesregierung, dass es ausreichend Behandlungsplätze in einer Fachklinik für Suchtrehabilitation gäbe.
Zudem gab es einen Antrag zur Legalisierung von Cannabis und als Sofortmaßnahme zur Heraufsetzung der Strafverfolgungsfreigrenze auf 30 Gramm, welcher im Ausschuss umgewandelt wurde in “Unterstützung der Nutzung von Cannabis als Medizin” und beschlossen, dass hier kein weiterer Handlungsbedarf bestünde.
Wer eine Partei sucht, die sich kampfeslustig für die Legalisierung von Cannabis inklusive Anbau für den Eigenbedarf einsetzt und zudem mehr Drug-Checking und bessere Suchtprävention fordert, der kann sein Kreuz guten Gewissens bei den Linken setzen.