Wahlanalyse zur Landtagswahl in Niedersachsen 2017

Wahlanalyse zur Landtagswahl in Niedersachsen 2017

Vorbemerkung

Ebenso wie Drogen nicht alles im Leben sein sollten, ist natürlich auch Drogenpolitik nicht der einzige ausschlaggebende Punkt bei einer Wahlentscheidung. Dennoch sagt Drogenpolitik mehr über die Gesinnung einer Partei aus, als nur die Frage, ob sie Cannabis legalisieren will oder nicht. Die Drogenpolitik einer Partei ist ein Maßstab dafür, wie viel Selbstbestimmung dem Einzelnen von staatlicher Seite eingeräumt wird oder auch nicht.

Wer sich generell über die Landagswahl in Niedersachsen informieren möchte, dem legen wir zur Übersicht den Wikipedia-Artikel zur Landtagswahl 2017 nahe.

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen gibt es für die Wahl in Niedersachsen keinen Wahl-O-Maten. Allerdings bietet das Non-Profit-Projekt Wahlswiper, eine Dating-Apps ähnliche Applikation zur Ermittlung der passendsten Partei, eine mögliche Entscheidungshilfe.

Für diejenigen, für die Drogenpolitik eine wahlentscheidene Frage ist, haben wir diese Wahlanalyse erstellt, aus der man sich ein umfassendes Bild über die Aktivitäten und Positionen der Parteien machen kann.

Wir konzentrieren uns in dieser Analyse auf Parteien, die in der letzten Legislaturperiode im Landtag waren oder gute Chancen auf einen Einzug ins Parlament haben. 

1. Ausgangslage

2. Parlamentarische Aktivitäten der Parteien

3. Wahlprognosen und mögliche Koalitionen

4. Wahlprogramme der Parteien

5. Wahlprüfsteine

6. Zusammenfassung nach Parteien

7. Fazit

8. Sagt den Parteien eure Meinung!

1. Ausgangslage

Wer regiert seit 2013?

Die letzte Landtagswahl in Niedersachsen endete denkbar knapp: Am Ende sorgten nur 334 Stimmen dafür, dass das schwarz-gelbes Regierungsbündnis des damaligen Ministerpräsidenten David McAllister (CDU) von einer rot-grünen Koalition unter Stephan Weil (SPD) abgelöst wurde. Rot-Grün gelang zwar der Sieg, allerdings stützte sich die Koalition auf eine dünne Ein-Stimmen-Mehrheit. Diese wurde aber durch den Ausstieg der grünen Landtagsabgeordneten Elke Twesten zunichte gemacht, die zur CDU überlief und so vorgezogene Neuwahlen auslöste. Das Innenministerium wird aktuell von Boris Pistorius (SPD) geführt, das Gesundheitsministerium leitet Cornelia Rundt (SPD).

Die Opposition

CDU und FDP bilden in Niedersachsen mit 69 von insgesamt 137 Sitzen die parlamentarische Opposition.
 

Der Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag sprachen sich SPD und GRÜNE für die “Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit und zur Entkriminalisierung nicht strafwürdigen Verhaltens” sowie “für eine bundeseinheitliche Eigenbedarfsgrenze für den Besitz geringer Mengen von Cannabis” aus. Die rot-grüne Koalition versprach eine Neuausrichtung der Politik zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Sucht. So sollte das Netz der Drogen- und Suchtberatung erhalten bleiben und ein weiterer Schwerpunkt bei stoffungebundenen Suchtformen wie der Onlinesucht und der Spielsucht insbesondere bei Jugendlichen gesetzt werden. Im Kontext der Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotropher Substanzen wurde auch ein Modellversuch im Bereich der Drug-Checking-Angebote angekündigt. Die rot-grüne Koalition hatte sich zudem den regionalen Zugang zu Methadon- und Diamorphinbehandlung in den Vertrag geschrieben und wollte sich auf der Bundesebene für eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes einsetzen. Auch eine Reaktivierung der Substitutionsbehandlung sowie die Drogen- und Suchtberatung im Strafvollzug sowie die Bereitstellung steriler Hilfsmittel standen auf der rot-grünen Agenda.

2. Parlamentarische Aktivitäten der Parteien

2013

Die Legislaturperiode begann im Frühjahr mit einer Debatte über die Geringe Menge. Die Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) machte einen entsprechenden Vorstoß, der zu einer Debatte im Kabinett führte. Von der Grünen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bekam sie Rückendeckung, SPD-Innenminister Boris Pistorius fiel der Genossin allerdings in den Rücken und rügte sie für den Vorstoß. Er kündigte an, das Thema in der Innenministerkonferenz im Mai auf die Tagesordnung zu setzen, allerdings mehr in Richtung “einheitlich bei 6 Gramm”.

Die CDU-Fraktion nahm die Steilvorlage auf und stellte am 09.04.2013 einen Antrag mit dem Titel Prävention statt Verharmlosung des Cannabiskonsums (Drucksache 17/71)

Es gab ein Tauziehen um den Antrag, in dessen Zuge die Regierungsfraktionen den CDU-Antrag mit ihrer Mehrheit im Ausschuss vermildernd abänderten. Der abgemilderte Antrag wurde auf Empfehlung des Ausschusses am 15.01.2014 (Drucksache 17/1119) im Plenum angenommen.

Die FDP-Fraktion legte mit einer kleinen Anfrage am 30.05.2013 (Drucksache 17/467) die Finger in die Wunde und monierte, die Landesregierung verstricke sich in Widersprüche bei den Grenzwerten für Fahrradfahrer. Alkoholgrenzen für Radfahrer, Freigrenzen bei Cannabis – Kakophonie bei der Landesregierung (siehe hierzu: Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 16.08.2013 Drucksache 17/467)

Am 22. Mai begann die dreitägige Innenministerkonferenz (IMK) in Hannover. Innenminister Pistorius (SPD) wollte bei dieser Gelegenheit seinen Länderkollegen die Senkung der Promillegrenze für Radfahrer vorschlagen und gleichzeitig die Cannabisfreigrenze thematisieren. Die absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer lag derzeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Für das Führen von Kraftfahrzeugen ist der Wert auf 1,1 Promille festgelegt. Im Vorfeld der IMK sprach sich Innenminister Boris Pistorius (SPD) wiederholt für eine Senkung der Promillegrenze aus, ohne sich auf eine konkrete Grenze festzulegen. Er wies auf das Gefahrenpotenzial betrunkener Radfahrer hin. Dagegen sah Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) in dieser Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Er war der Ansicht, die Senkung der Promillegrenze ändere nicht viel an dieser Problematik. Bereits jetzt könne die Polizei betrunkene Radfahrer aus dem Verkehr ziehen.  Gesundheitsministerin Rundt (SPD) forderte kürzlich die Anhebung der Freigrenze für Cannabis von derzeit 6 auf 10 g. Im Gegensatz zur Gesundheitsministerin sprach sich Innenminister Pistorius gegen eine Anhebung der Straffreiheitsgrenze bei Cannabisprodukten und auch gegen eine politische Festsetzung aus „der hohlen Hand“ aus.

2014

Über die Bemühungen der Landesregierung zu dem Antrag:  Gefahren und Risiken der stofflichen und nichtstofflichen Süchte erkennen – Suchtprävention stärken  wurde dem Landtag am 18.09.2014 (Drucksache 17/2036 14 S.) berichtet: 

Die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften im Hinblick auf den Umgang mit geringen Mengen Cannabis bundesweit anzugleichen. Sie ist der Auffassung, dass es an einer im Wesentlichen einheitlichen Einstellungspraxis im Rahmen des § 31 a Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) nach wie vor fehlt. Entsprechend den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der sogenannten Cannabis-Entscheidung (Beschluss vom 09.03.1994, BVerfGE 90, 145) kann sich die Angleichung nicht nur auf eine Angleichung der Grammzahl beschränken, sondern muss weitere Faktoren, insbesondere den Umgang mit Wiederholungstätern, in den Blick nehmen. Die Staatsanwaltschaften haben in diesen Fällen weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie etwa Vorstrafen, Anzahl der begangenen Taten oder die Frage, ob der Beschuldigte unter Bewährung steht. Die Landesregierung hat mit dem Ziel, gerade bei den Wiederholungstätern, aber auch bei jugendlichen bzw. heranwachsenden Beschuldigten, die bundesweite Einstellungspraxis zu ermitteln, eine Länderumfrage durchgeführt, die Anfang des Jahres 2014 abgeschlossen wurde. Diese hat erhebliche Unterschiede aufgezeigt und die Landesregierung in ihrer Auffassung bestätigt, dass das Ziel einer einheitlichen Einstellungspraxis bisher nicht erreicht ist. Sie wird vor diesem Hintergrund das Anliegen weiter verfolgen.
 

Die FDP-Fraktion hakte hier in einer Kleinen Anfrage Ende des Jahres (04.11.2014 Drucksache 17/2316) nochmal nach und fragte unter anderem nach dem Stand der Bemühungen zur bundeseinheitlichen Geringen Menge. Hier die Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums (17.12.2014 Drucksache 17/2644 S.2-13)

Mit Schreiben vom 26. April 2014 hat die Justizministerin zur 84. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 12./13. Juni 2013 in Perl-Nennig das Thema „Betäubungsmittelstrafrecht – Angleichung der Richtlinien nach § 31 a BtMG“ angemeldet und einen entsprechenden Beschlussvorschlag erarbeitet. Ziel dieses Vorschlages war die bundesweite Vereinheitlichung der gesetzlich nicht definierten „geringen Menge“ bei Cannabisprodukten. Obwohl der entsprechende Antrag seinerzeit die Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister noch nicht überzeugen konnte, sagte die Niedersächsische Justizministerin zu, die Diskussion fortzuführen. Hierzu war zunächst eine Auswertung der Richtlinien sämtlicher Länder unter der Prämisse vorgenommen worden, dass sich eine Angleichung der Einstellungspraxis nach § 31 a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes im Hinblick auf Cannabis nicht auf eine Angleichung der Grammzahl beschränken muss. Da diese ergeben hat, dass neben der unterschiedlichen Grenzen für „geringe Mengen“ für den Besitz von Cannabis insbesondere im Umgang mit Wiederholungstätern deutliche Unterschiede vorhanden sind und somit die vom Bundesverfassungsgericht in der sogenannten Cannabis-Entscheidung (2 BvL 43/92) geforderte einheitliche Einstellungspraxis nicht vorhanden ist, muss die Diskussion zwingend fortgeführt werden. Dies gilt umso mehr, als mittlerweile mehr als hundert deutsche Strafrechtsprofessoren („Schildower Kreis“) eine Resolution unterzeichnet haben, in der diese fordern, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts zu überprüfen und hierzu eine Enquetekommission einzurichten.

Die FDP-Fraktion legte gleich mit einer kleinen Anfrage zu Cannabis im Straßenverkehr am 13.11.2014 nach (Drucksache 17/2468). Darin richtet die FDP die Bitte an die Landesregierung, das strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorgehen der Behörden im Fall von Jenny Westhauser (die ihren Fall auch in unserer Führerscheinkampagne schildert) zu bewerten. Die (Nicht-)Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kam am 07.01.2015 (Drucksache 17/2724

Eine weiteren mündlichen Anfrage der FDP-Fraktion vom selben Tag (Drucksache 17/2500, S. 29) fragte sie die Landesregierung: 

1. Welche Gründe sprechen allgemein für eine Legalisierung weicher Drogen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die genannten Initiativen seitens der Polizei und der Strafrechtsprofessoren?

3. Würde die Landesregierung die Gründung einer deutschen Sektion der Organisation „Law Enforcement against Prohibition” begleiten? 

Antwort : Die Gründung einer deutschen Sektion der Organisation „Law Enforcement Against Prohibition” oder auch die Begleitung einer solchen ist nicht Aufgabe der Landesregierung.

2015

In diesem Jahr gab es nur einen kleinen Vorstoß. Die FDP-Fraktion wollte von der Regierung wissen, ob auch in Niedersachsen Drogen mit Drohnen in den Knast geschmuggelt wurden (20.01.2015 Drucksache 17/2829). Über einen solchen Vorfall hatte die Regierung allerdings keine Kenntnis. (Justizministerium 11.02.2015 Drucksache 17/2966)

2016

Nachdem sich die FDP mit Kleinen Anfragen warmgelaufen hatte, stellte sie dann am 18.10.2016 einen eigenen Antrag Cannabis entkriminalisieren – Jugendschutz stärken (Drucksache 17/6683)  

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf,
1. eine Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung des Konsums und des Besitzes von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren mit dem Ziel zu initiieren, den Jugendschutz deutlich wirksamer zu gewährleisten,
2. sich hinsichtlich des zu kontrollierenden Handels mit Cannabis für ein Lizenzmodell für spezialisierte Shops einzusetzen,
3. im Rahmen des Lizenzmodelles dafür zu sorgen, dass die Inhaber von Lizenzen dazu verpflichtet werden, die Käufer und Konsumenten über die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen aufzuklären,
4. die strafrechtliche Verfolgung von Dealern, die ohne Lizenz Cannabis verkaufen, beizubehalten und eine Verschärfung des Strafrechtes im Falle der Abgabe von Cannabis an Minderjährige zu prüfen,
5. die staatlichen Finanzmittel, die durch die reguläre Besteuerung des Handels mit Cannabis infolge der Legalisierung entstehen, vor allem zur Stärkung der Aufklärungs- und Präventionsarbeit zum Thema Drogen sowie des Bildungssektors zu nutzen,
6. die Freigabe von Cannabis für Erwachsene wissenschaftlich zu begleiten,
7. die Bedeutung einer Freigabe für die Sicherheit des Straßenverkehrs wissenschaftlich zu evaluieren,
8. zu prüfen, ob die Funktion des Erziehungsrichters, insbesondere bei Drogendelikten durch Minderjährige, eingeführt werden sollte, der nicht nur für die strafrechtlichen Komponenten zuständig ist, sondern auch für das familiäre Umfeld des Angeklagten.

Der Antrag sorgte für eine recht große Medienressonanz. Seitens der Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) kam die Ablehnung der Regierung in der Presse: „Wir haben keine Pläne, Cannabis zu legalisieren. Cannabis ist ein Suchtmittel. Eine grundsätzliche Freigabe kann ich mir nicht vorstellen“, sagte Rundt der NWZ  und führte weiter aus: „Allerdings ist es wichtig, dass wir denjenigen, die süchtig sind, den Zugang zur Suchtberatung nicht versperren“. Diskussionswürdig seien aus Sicht der Ministerin „Obergrenzen für die Menge, die für den Eigenbedarf straffrei“ sei.

Darauf äußerte sich auch der FDP-Fraktionschef im Weser Kurier: “An Legalisierung und Regulierung führt kein Weg vorbei.” 

Der Antrag wurde am 28.10.2016 an die Ausschüsse für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration (federführend), Rechts- und Verfassungsfragen sowie den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. 

Die SPD-Fraktion stellte noch eine Kleine Anfrage zum Darknet am 29.02.2016, Drucksache 17/5296. Die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport kam am 31.03.2016 (Drucksache 17/5510):

Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen startete im September eine Kampagne zur Cannabisprävention mit dem Titel “Die Rauchmelder – Chris und Nik machen den Cannabischeck”. Das Projekt wurde erstmalig auf dem 11. Niedersächsischen Präventionstag am 21. September 2016 im Hannover Congress Centrum vorgestellt und richtete sich gleichermaßen an Minderjährige, junge Erwachsene sowie Eltern und Erziehungsverantwortliche. Dabei sollte der “erhobene Zeigefinger” nicht im Vordergrund stehen, sondern der bewusste, verantwortungsvolle und nicht schädliche Umgang mit suchtgefährdenden Substanzen erzielt werden.

2017

Am 23.03.2017 fand die öffentlliche Anhörung zum FDP Antrag “Cannabis entkriminalisieren – Jugendschutz stärken”  im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration (17/120) statt. Als Sachverständiger war unter anderem auch DHV-Geschäftsführer Georg Wurth eingeladen. Im Rahmen dieser Anhörung gab es einen kleinen “Skandal” als der GRÜNE Abgeordnete Thomas Schremmer ein kleines Tütchen Marihuana, das er sich in der Umgebung beschafft hatte, im Landtag im Rahmen seiner Frage hochgehoben hat. Den Bericht über diesen Vorgang findet ihr in den DHV News. Ein Strafverfahren gegen den Abgeordneten wurde nicht eingeleitet. 

Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) erklärte wieder, sie sei dagegen, Marihuana allgemein freizugeben. „Cannabis ist ein Suchtmittel. Es ist wichtig, dass wir denjenigen, die bereits abhängig sind, den Zugang zur Suchtberatung nicht erschweren“, so Rundt. Diese Menschen kämen eher, „wenn sie keine Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen haben“. Außerdem müssten die verschiedenen Obergrenzen für die Menge, die für den Eigenbedarf straffrei ist, in Deutschland vereinheitlicht werden. Cannabis auf Rezept für Schwerkranke begrüße sie dagegen ausdrücklich.

Eine Beschlussempfehlung gab es von dem Auschuss keine mehr. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen ist aus diesem Antrag nichts mehr geworden.

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3. Wahlprognosen und mögliche Koalitionen

Anders als auf Bundesebene zeigen die aktuellen Umfragen ein enges Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen CDU und SPD. Der amtierende Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und sein CDU-Herausforderer Bernd Althusmann liegen extrem nah beieinander: Die SPD steht laut INSA bei 33%, die CDU kommt auf 32%. Die LINKE steht laut der aktuellen Umfrage bei 5% und muss um ihren Einzug in den Landtag zittern – im Gegensatz zu FDP (10%), GRÜNE (10%) und AfD (7%).

Angesichts des engen Rennens zwischen SPD und CDU dürfte es weder für eine Fortsetzung von Rot-Grün, noch für Schwarz-Gelb reichen. Sollte Bernd Althusmann für die CDU gewinnen, stünde er im Falle eines Sieges vor zwei Optionen. Entweder geht er ein große Koalition mit der SPD ein, oder er versucht ein Jamaika-Bündnis mit FDP und GRÜNEN. Ministerpräsident Stephan Weil hält eine große Koalition mit Verweis auf das belastete Verhältnis zwischen CDU und SPD allerdings für “extrem unwahrscheinlich” . Rechnerisch bleibt der SPD daher die Alternative einer Ampel-Koalition mit den GRÜNEN und der FDP, gegen welche sich FDP-Chef Stefan Birkner aktuell noch sträubt. Im Falle eines Einzugs der LINKEN in den Landtag wäre auch Rot-Rot-Grün in Reichweite.

Die Piraten werden trotz ihres vorbildlichen drogenpolitischen Programms wohl auch in Niedersachsen nicht in den Landtag einziehen. 

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4. Wahlprogramme der Parteien

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Mit Suchtmittelkonsument*innen verantwortungsvoll umgehen (S. 140)

Wir wollen das Netz der Sucht- und Drogenberatung im Land erhalten und ausbauen, damit individuell auf die Menschen mit Suchtproblemen eingegangen werden kann. Besondere Unterstützung muss die Arbeit mit stoffungebundenen Suchtformen – zum Beispiel Spielsucht – erfahren.

Wir setzen auf Präventionsarbeit, die mündigen und risikoarmen Konsum unterstützt und somit gesundheitliche Schäden und Abhängigkeit vermeiden hilft. Kinder stark zu machen ist die beste Drogenprävention. Deshalb werden wir Schulen, Kitas, Suchtberatungsstellen sowie Familien und Gesundheitszentren hierbei weiterhin unterstützen. Auf Hilfs- und Präventionsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene, die sogenannte Partydrogen (etwa Alkohol, Cannabis, Amphetamine) in riskanter Weise konsumieren, soll ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Des Weiteren setzen wir uns für Modellversuche von Drugchecking-Angeboten ein, die mit Präventionsangeboten verbunden sind und Konsument*innen die Möglichkeit geben, gefährliche und verunreinigte Substanzen vor dem Konsum zu erkennen.

In den letzten Jahren hat es bedeutende Fortschritte im Nichtraucherschutz gegeben. Für uns hat aktiver Nichtraucher*innenschutz weiterhin Priorität. Dazu gehört aus Gründen des konsequenten Gesundheitsschutzes besonders der notwendige Schutz von Kindern und Jugendlichen. Werbung für Nikotin und Alkohol lehnen wir GRÜNEN ab.

Die Kriminalisierung von illegalen Drogen hat ihre ursprünglichen Ziele nicht erreicht. Bei Konsumdelikten bedeuten die straf- und verkehrsrechtlichen Konsequenzen eine zusätzliche Hürde bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung vor allem junger Menschen. Den Konsum von Cannabis wollen wir deshalb entkriminalisieren und die sogenannten geringen Mengen, bis zu denen Strafverfahren eingestellt werden können, anheben. Wir unterstützen die Einführung eines Pilotprojektes zur geregelten Abgabe von Cannabis in Apotheken. Durch die legale Abgabe lässt sich der Jugend- und Verbraucherschutz wirksam verbessern und der organisierten Kriminalität ein wichtiger Nährboden entziehen. Noch wirkungsvoller wäre allerdings die umgehende Einführung eines Cannabiskontrollgesetzes, wie es die GRÜNEN im Bund vorgeschlagen haben.

Auch Schwerstabhängige haben einen Anspruch auf gesundheitliche Prävention. Wir wollen ihnen deshalb die notwendige Hilfe zuteil werden lassen. Dafür ist es notwendig, Diamorphin (Heroin) ebenso wie Methadon und andere zugelassene Substitutionsmittel als Mittel zur wirksamen Behandlung und damit auch als Medikamente anzuerkennen und ihren Einsatz weiter auszubauen. Sofern eine Versorgung mit Methadon und andere Substitutionsbehandlungen nicht durch ambulant niedergelassene Arztpraxen erbracht werden kann, sind Substitutionsambulanzen an Kliniken einzurichten.

Sterile Hilfsmittel, Substitutionsbehandlung sowie Drogen und Suchtberatung gehören auch in den Strafvollzug. Wir setzen uns darüber hinaus für mehr Drogenkonsumräume, also für Räumlichkeiten ein, die die Ausstattung für einen risikominimierenden Konsum von Betäubungsmitteln für Abhängige bieten.
 

SPD

Anlaufstellen für Straffällige (S. 126)

Die 14 Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege sind ein fester Bestandteil der Straffälligenhilfe und werden jährlich von rund 5.000 Betroffenen aufgesucht. Sie arbeiten mit den sozialen Diensten der Justiz, den Fachstellen für Sucht und Suchtprävention, der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht, kommunalen Fachdiensten, den Agenturen für Arbeit und weiteren staatlichen und freien Einrichtungen gut zusammen. Eine SPD-Landesregierung wird die Arbeit dieser Anlaufstellen absichern und sie aus ihrem unsicheren Projektstatus in eine dauerhafte institutionelle Förderung überführen.

Keine Treffer hat das SPD Regierungsprogramm für die Begriffe: Drogen, Cannabis, Rausch, Rauschgift.

CDU

Für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum (S. 6)

• Wir werden die intelligente Videoüberwachung ausbauen. Dazu gehört eine Kameratechnik, die Bewegungs- und Verhaltensmuster sowie Gesichter und Kennzeichen erkennt. Dafür werden wir die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schaffen.
• Sofern eine Gefährdungsanalyse den Einsatz von Videoüberwachung notwendig macht, werden wir diese kurzfristig an gefährdeten öffentlichen Plätzen ermöglichen. Wir werden die Kommunen beim Ausbau der Videoüberwachung unterstützen.
• Wir werden die Rechtsgrundlagen schaffen, damit die Kommunen neben dem ÖPNV auch auf öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot aussprechen können.
• Wir stehen für konsequentes ordnungsrechtliches Vorgehen gegen belästigende Trinkgelage sowie aggressives und organisiertes Betteln in Städten und Dörfern.
• Wir werden dafür sorgen, dass der Drogenhandel an öffentlichen Plätzen, Kinderspielplätzen und Schulhöfen konsequent unterbunden wird und die Verantwortlichen bestraft werden.

Für weniger Wohnungseinbrüche und mehr Prävention (S.8)

• Wir begrüßen, dass der Wohnungseinbruchsdiebstahl künftig als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird. Dies wirkt nicht nur abschreckend auf potenzielle Täter, sondern entspricht auch dem Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden.

• Es gibt häufig einen Zusammenhang zwischen Einbruchs- und Drogenkriminalität. Daher werden wir die Ermittlungsarbeit in diesem Bereich noch enger verzahnen.

Für eine effektive und konsequente Strafverfolgung (S.16)

• Der Umgang mit kriminellen Großfamilien bedarf abgestimmter straf- und sozialrechtlicher Sanktionierungen. Um dem breiten Deliktspektrum angemessen Rechnung zu tragen – es reicht von Sozialmissbrauch über Erpressung, Menschen- und Drogenhandel bis zu Körperverletzungen –, werden wir uns für eine Verschärfung der Bestimmungen zu bandenmäßiger Kriminalität von Familienverbänden einsetzen und diese konsequent durchsetzen.

Für einen sicheren Straf- und Maßregelvollzug (S. 17. un. 18.)

• Wir werden den Handel mit und den Konsum von Drogen in unseren Vollzugsanstalten konsequent bekämpfen. Wir setzen uns für eine harte Sanktionierung durch den Wegfall einer vorzeitigen Haftentlassung ein.

Immer wieder gelingt gefährlichen Straftäterinnen und Straftätern, die wegen psychischer Erkrankungen oder Alkohol- und Drogenmissbrauch in Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht sind, die Flucht. Andere begehen während genehmigter Vollzugslockerungen erneut
Straftaten. Das Spektrum umfasst dabei Raubüberfälle, Sexualstraftaten, versuchte Tötung oder gar Mord.

Für eine wirkungsvolle Suchtbekämpfung S. 84

Menschen, die süchtig sind, sind krank. Sie und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Hilfe.

• In der Aufklärung und Beratung über die Gefahren und den Missbrauch von Drogen darf nicht nachgelassen werden. Die Prävention und die Aufklärungsarbeit über ihre Gefahren, aber auch die des Rauchens oder des Alkoholkonsums sowie von Spiel- und Internetsucht
müssen intensiviert werden, gerade in den Schulen.

• Drogen und die Gefahren von Sucht zu verharmlosen darf nicht toleriert werden. Wir lehnen die Freigabe von sogenannten weichen Drogen entschieden ab.

• Suchtkranke und ihre Angehörigen brauchen professionelle Hilfe, Unterstützung und Begleitung auf dem Weg aus der Abhängigkeit und in ein Leben frei von Suchtmitteln. Wir werden das engmaschige Netz aus vorhandenen Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Suchttherapeuten, Sozialarbeitern, Psychologen und Ärzten, ambulanten Suchtberatungsstellen, Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie therapeutischen Wohngemeinschaften fördern und unterstützen.

 

Die LINKE

Drogenkonsum entkriminalisieren (S. 15)

Die Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Drogen sagt nichts über deren Gefährlichkeit aus. Eine große Anfrage der LINKEN im Landtag zur „Cannabispolitik in Niedersachsen“ von 2010 hat zum Beispiel zu der Erkenntnis geführt, dass bundesweit die Anzahl
der Todesfälle durch „legale“ Drogen wie Alkohol und Tabak wesentlich höher ist als die durch „illegale“ Drogen – wobei Todesfälle durch den Konsum von Cannabis gar nicht zu verzeichnen sind (Zeitraum: 2007). Einige „illegale“ Drogen erweisen sich als weniger lebensbedrohlich als die „legalen“ Drogen wie Alkohol und Tabak.

Die Verbreitung und den Konsum von Suchtmitteln so niedrig wie möglich zu halten, ist für DIE LINKE ein gesellschaftspolitisches Ziel. Eine repressive Verbotspolitik führt aber dazu, den Gebrauch von illegalisierten Drogen umfassend zu kriminalisieren. Die Konsumierenden
werden stigmatisiert und nach Möglichkeit aus dem öffentlichen Raum verbannt. Damit werden aber keine Ursachen von Sucht bekämpft. Notwendig ist sachliche und nachvollziehbare Aufklärung über die Risiken und Wirkungen von Drogen, die Stärkung von Selbstverantwortung im Umgang mit Drogen als präventive Strategie, die nur ohne Kriminalisierung gelingen kann.

Eine „akzeptierende Drogenpolitik“ bedeutet die Entkriminalisierung der „weichen“ illegalen Drogen. Weiche und harte Drogen sollen getrennt werden, und es soll, wie in den Niederlanden, verhindert werden, dass Drogenkonsument*innen in den Schwarzmarkt einsteigen müssen, um an Cannabis zu kommen.

Als LINKE wollen wir eine Entkriminalisierung von Drogen und gleichzeitig eine enge Verbindung von Suchtprävention – auch bei so genannten legalen  Drogen – ausstiegsorientierten und konsumakzeptierenden Hilfen (z. B. Drug Checking), Drogensubstitution
und Gesundheitshilfen für Drogenkranke. Wir fordern Beratung und Hilfe für Betroffene und ihre Familien. Perspektivisch setzt sich DIE LINKE für eine Regulierung des Drogenmarktes ein.

DIE LINKE fordert:

  • eine Ausweitung aufklärender, präventiver und therapeutischer Einrichtungen.
  • eine differenzierte Aufklärungskampagne über die Wirkungsweise von Rausch- und Genussmitteln und mögliche gesundheitliche Gefährdungen. Alkohol und Medikamente müssen dabei als weit verbreitete Drogen einbezogen werden.
  • Druckräume mit hygienischen Bedingungen für Abhängige harter Drogen und ihre Anbindung an Betreuungsangebote.
  • Einrichtungen zur Selbsthilfe, Rechtsund Sozialberatung sowie Hilfe zur Reintegration in Beruf oder Ausbildung.
  • Regelversorgung mit Diamorphin (synthetisch hergestelltes Heroin) bei der Behandlung so genannter Schwerstabhängiger unter ärztlicher Kontrolle
  • ausreichende und bedarfsorientierte psychosoziale Begleitung und Betreuung von Rauschmittelabhängigen, die sich freiwillig einer Entzugsbehandlung unterziehen.
  • die Relegalisierung von weichen Drogen wie Cannabis. Auf Landesebene wollen wir als ersten Schritt ein Modellprojekt starten, das die Abgabe von Cannabis an Erwachsene erforscht. Ein solches Modellprojekt, das Schleswig-Holstein 1997 beantragt hatte, ist am Veto des damaligen CSU-Bundesgesundheitsministers gescheitert.
  • die Entkriminalisierung von einfachem Drogengebrauch.
  • bundeseinheitliche, wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte im Straßenverkehr nach kanadischem Vorbild.
  • die Verwendung der Mittel, die durch die Verringerung der Strafverfahren wegen einfachen Drogengebrauchs freigesetzt werden, für präventive und reintegrative Maßnahmen.

FDP

 Gesundheitskapitel (S.49)

Wir wollen, dass Patienten bei entsprechender Indikation Cannabisprodukte ohne ungerechtfertigte Hürden nutzen können. Deshalb fordern wir Respekt für die therapeutische Freiheit und Verantwortung des behandelnden Arztes, eine regelmäßige Kostenübernahme für Cannabisblüten für alle bisherigen Erlaubnisinhaber nach § 3 BtMG, die Anerkennung der Cannabis-Verordnungen als Praxisbesonderheit und den Verzicht auf nachträgliche Regressforderungen. Die Krankenversicherungen dürfen für die Genehmigung keine überzogenen Forderungen nach wissenschaftlich abgesicherten Wirksamkeitsnachweisen stellen, weil dies der Absicht des Gesetzgebers zuwiderlaufen würde. Außerdem müssen überhöhte Abgabepreise verhindert werden. Wir fordern eine bundesweite Klarstellung, unter welchen Bedingungen Cannabis-Patienten ein KFZ führen dürfen.

Wir befürworten eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, um die zahlreichen negativen Begleiterscheinungen des illegalen Handels zu reduzieren. Spezialisierte Shops sollen Lizenzen zum Verkauf qualitätsgeprüfter Cannabis-Produkte erwerben können. Sie sollen verpflichtet werden, Cannabis-Produkte ausschließlich an Erwachsene abzugeben und die Konsumenten über Wirkungen und Nebenwirkungen aufzuklären. Dealer, die ohne Lizenz Cannabis verkaufen, sowie jegliche Weitergabe an Kinder und Jugendliche sollen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Zur Begründung von Fahrverboten verlangen wir wissenschaftlich begründete Grenzwerte für Cannabis-Abbauprodukte in Blut bzw. Speichel, die einheitlich in ganz Deutschland gelten.

AfD

Bisherige Förderpraxis beenden (S. 16)

Subventionen wirken auf Dauer wie Drogen, die die Leistungsbereitschaft der Empfänger reduzieren und die Lasten der Mehrheit erhöhen. Wir werden dafür sorgen, dass Subventionen reduziert, auf einen möglichst kurzen Zeitraum befristet und standardmäßig
durch Wirtschaftlichkeitsanalysen überprüft werden. Zudem darf nur ein begrenzter und verantwortlicher Personenkreis die jeweiligen Bewilligungen erteilen oder Gelder freigeben.

Schluss mit parteipolitisch und ideologisch begründeten Ausgaben

Aktuell werden ideologische und religiöse Vereine fast unisono als gemeinnützig eingestuft, obwohl sie vollkommen einseitig und nicht selten gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung gerichtet agieren.
Wir wollen die privilegierte Gemeinnützigkeit auf solche Vereine und Verbände beschränken, deren gesellschaftliches Interesse aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann und die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bejahen. Mit uns gibt es keine Unterstützung mehr für:

– verfassungsfeindliche Organisationen und Gruppen wie die Antifa,
– Islamverbände,
– Gender-Mainstreaming und sexuelle Vielfalt,
– Antikapitalismus-Projekte,
– linke Pazifismusforschung,
– die Förderung illegaler Einwanderung,
– die Verhöhnung der Opfer von Straftaten durch „Täter-Opfer-Ausgleich“ etc.,
– Werbung für die Legalisierung des Drogenmissbrauchs.

 Für eine konsequente Strafverfolgung (S. 53)

Die AfD Niedersachsen hält daher eine Verschärfung des Strafrechts für dringend erforderlich. Bewährungsstrafen und Geldstrafen darf es zukünftig nicht mehr geben bei schweren Straftaten wie: Raub, Einbruch, Schutzgelderpressung, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gleichgestellte, Landfriedensbruch, Bildung einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Strafrahmen bei Tötungs-, Gewalt-, Sexual- und
Drogendelikten sollte deutlich erhöht werden.

und weiter unten:

Drogen haben keinen Platz im Gefängnis. Die Persönlichkeitsrechte von Straftätern sind nachrangig, wenn es um das Aufspüren von illegalen Substanzen geht, z. B. im Rahmen routinemäßiger Durchsuchungen der Zellen durch Drogenhunde.

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5. Wahlprüfsteine

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen konnten wir dieses Mal die bekannten Wahlprüfsteine nicht mehr rechtzeitig verschicken. 

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6. Zusammenfassung nach Parteien

CDU 

Das Wahlprogramm der CDU hat uns überrascht, da der Begriff “Droge” häufiger vorkommt, als üblicherweise in CDU-Wahlprogrammen. Allerdings positioniert sich die Partei gewohnt prohibitionistisch und profiliert sich als “Law and Order”-Partei in ihrem sicherheitspolitischen Kapitel. So will die CDU “intelligente Videoüberwachung” ausbauen und den Drogenhandel konsequent unterbinden, die Drogenfahndung enger mit der Jagd nach Einbrechern verzahnen und den Drogenhandel in Vollzugsanstalt bekämpfen. Wegen der Suchtproblematik lehnt sie die Legalisierung von Drogen konsequent ab und monieren, dass diese Gefahren nicht verharmlost werden dürfen. Diese Linie hat die Partei auch aus der Opposition heraus gefahren.

SPD

Die SPD schweigt sich in ihrem Wahlprogramm komplett zum Thema Drogenpolitik aus. Die Gesundheitsministerin hatte zwar am Anfang der Legislaturperiode einen vorsichtigen Vorstoß gemacht, nachdem sie aber aus dem Innenministerium gerügt wurde, äußerte sie sich zunehmend skeptisch und ablehnend.

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Die Grünen haben sich in Niedersachsen nicht besonders hervorgetan. Es gab zwar einen zaghaften Vorstoß Richtung Anhebung der Geringen Menge, aber letztendlich hat der SPD-Innenminister das Vorhaben gebremst. Das Drug-Checking-Modellprojekt ist auch im Sande verlaufen.

In ihrem Wahlprogramm fordern die Grünen ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis in Apotheken, vielleicht auch ein Wink in Richtung Jamaika-Koalition. Ansonsten wird die Anhebung der Geringen Menge erneut gefordert.

DIE LINKE

Die LINKE war in dieser Legislaturperiode im Landtag nicht vertreten. In ihrem Wahlprogramm fordert die LINKE “eine Entkriminalisierung von Drogen und gleichzeitig eine enge Verbindung von Suchtprävention – auch bei so genannten legalen  Drogen –, ausstiegsorientierten und konsumakzeptierenden Hilfen (z. B. Drug Checking), Drogensubstitution und Gesundheitshilfen für Drogenkranke”. Sie hat einige konkrete Forderungen im Programm, u.A. als einzige Partei eine Forderung nach wissenschaftlich abgesicherten Grenzwerten für Drogen im Straßenverkehr.

FDP

Die FDP-Fraktion in Niedersachsen hat die Rolle der Regierungstreiberin in Sachen Drogenpolitik eingenommen, nachdem die LINKE hier ein Vakuum hinterlassen hatte. In mehreren Kleinen Anfragen hat sich die FDP cannabisfreundlich präsentiert und gegen Ende der Legislaturperiode sogar einen Antrag zur Entkriminalisierung eingebracht. Von der FDP in Niedersachsen gingen auch die Impulse in Richtung der Trendwende der FDP-Bundespartei aus.
In ihrem Wahlprogramm spricht sich die FDP für Verbesserungen für Cannabis-Patienten aus. Ansonsten bleiben die Forderungen allgemein auf die Bundesebene gerichtet. Zu den Spielräumen auf Landesebene (Modellprojekte, Geringe Menge) steht nichts im Programm.

AfD

Wer als Hanffreund die AfD wählt, schießt sich ins eigene Knie. Die AfD möchte nämlich sogar das Strafmaß für Drogendelikte deutlich erhöhen. Persönlichkeitsrechte von Straftätern sind der AfD nachranging, wenn es darum geht, den Knast frei von Drogen zu halten. Förderungen und Subventionen für “Werbung für die Legalisierung des Drogenmissbrauchs” soll es nicht mehr geben. (Den Deutschen Hanfverband betrifft das nicht, denn wir finanzieren uns durch Förder- und Sponsoringbeiträge.)

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7. Fazit 

Das beste drogenpolitische Programm hat die Piratenpartei, die leider keine Chance auf den Einzug in den Landtag hat. Die LINKE hat ein vernünftiges Programm mit konkreten Forderungen. Bei GRÜNEN und FDP ist viel legalisierungsfreundliche Prosa, aber wenig Konkretes zu lesen. Die SPD steckt den Kopf in den Sand, von ihr sind keinerlei Initiativen in Sachen Cannabis zu erwarten, weder positiv noch negativ. CDU und AfD sind für Hanffreunde auch in Niedersachsen keine Option. Die FDP hat es sich als Oppositionspartei im Landtag zur Aufgabe gemacht, die Rot-Grüne Regierung vor sich her zu treiben und sie an ihre Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zu erinnern. Sollte es nicht zu einer Großen Koalition kommen, könnten Grüne und Liberale zusammen in einer Regierungskoalition mit CDU oder SPD für etwas Fortschritt sorgen. Allerdings wäre hierfür auch eine engagierte LINKE Oppositionspartei hilfreich, die Grüne und FDP an ihre drogenpolitischen Wahlversprechen erinnert.

8. Sagt den Parteien eure Meinung!

Was auch immer ihr wählt, teilt den Parteien eure Meinung mit!
Deshalb nun der vielleicht wichtigste Hinweis zum Schluss: Jeder, dem Cannabispolitik am Herzen liegt, sollte den Parteien mitteilen, warum er sie gewählt oder nicht gewählt hat. Das erhöht das Gewicht einer einzelnen Stimme enorm! Es reicht ein Dreizeiler wie:

LINKE, Grüne, FDP: “Ich habe Ihnen diesmal meine Stimme gegeben, weil Sie sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzen und erwarte von Ihnen, dass Sie das Thema die nächsten fünf Jahre auch voranbringen!”

SPD, CDU: “Ich hätte mir vorstellen können, Sie dieses Jahr bei der Landtagswahl zu wählen, habe aber wegen ihrer repressiven Drogenpolitik davon Abstand genommen.”

Hier die passenden Email-Adressen der Parteizentralen:

CDU:

SPD:

GRÜNE:

LINKE:

FDP:

AfD:

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