CDU/CSU (Bundestagswahl 2021)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Das Programm von CDU/CSU zur Drogenpolitik bleibt weiterhin ideologisch eingefärbt. Diese halten am “Krieg gegen die Drogen (-Konsumenten)” fest. Dabei richten sie ihre Position nicht evidenzbasiert aus. Anstatt also effizient gegen den Schwarzmarkt vorzugehen, wollen die Unionspolitiker ihre gescheiterte repressive Drogenpolitik weiterführen und setzen nicht auf humanistische Lösungswege wie Prävention, Selbstbestimmung, Aufklärung oder “harm reduction”, sondern auf die erwiesenermaßen ineffektiven und teuren Mittel der Exekutive durch Polizei und Nachrichtendienste, um den Fahndungsdruck zu erhöhen, sowie mehr Sanktionen, während sie bei “legalen Drogen” auf Eigenverantwortung setzt.

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Programmauszug

“Keine Drogen legalisieren, Suchtprävention stärken:
Eine Legalisierung illegaler Drogen lehnen wir ab. Zu groß sind die gesundheitlichen Folgen für den Einzelnen und die Auswirkungen auf Familie, Umfeld und Gesellschaft. Wer legalisiert, der stellt gerade nicht Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik, entzieht sich seiner Verantwortung und lässt Betroffene sowie ihre Angehörigen mit den Problemen allein. Das ist nicht unser Weg.•Was wir brauchen, sind Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen und unmittelbar zur Wahrnehmung von Beratungs- und Therapieangeboten veranlassen. Bei legalen Suchtmitteln setzen wir auf verantwortungsvollen Umgang. Dafür braucht es mehr Aufklärung, bessere Hilfsangebote und einen starken Jugendschutz, um den Gefahren des Rauchens und des Alkoholmissbrauchs wirkungsvoll zu begegnen.“

Antworten auf Wahlprüfsteine

Leider hat die CDU/CSU unsere Anfrage verspätet beantwortet, sodass diese in der Analyse nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Sie gleichen sich inhaltlich mit dem Wahlprogramm.

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Frage 1

Menschen werden trotz des Urteils des BVerfG von 1994 immer noch wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Antwort

CDU und CSU lehnen eine Legalisierung illegaler Drogen ab. Zu groß sind die gesundheitlichen Folgen für den Einzelnen und die Auswirkungen auf Familie, Umfeld und
Gesellschaft. Wer legalisiert, der stellt gerade nicht Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik, sondern entzieht sich seiner Verantwortung und lässt Betroffene sowie ihre Angehörigen mit den Problemen allein. Was wir brauchen, sind Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen und unmittelbar zur Wahrnehmung von Beratungs- und Therapieangeboten veranlassen.
Wir wollen die Menschen dazu bewegen, den Konsum zu überdenken und, wenn erforderlich, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Daher sollte eine gesundheitsschützende Reaktion schnell, direkt und konsequent erfolgen sowie darauf ausgerichtet sein, dass Betroffene eine fachlich fundierte Suchtberatung bekommen („Beratung statt Sanktion“).

Frage 2

Nach § 3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Abgabe von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene?

Antwort

CDU und CSU lehnen Modellprojekte zum legalen Verkauf von Cannabis ab.

Frage 3

Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis, z. B. auf Verunreinigungen durch synthetische Cannabinoide?

Antwort

Die Erkenntnisse aus den Expertengesprächen und Fachtagungen zu den Möglichkeiten der
Gesundheitsförderung und Prävention im Bereich der Freizeit- und Partydrogen haben dazu
geführt, dass ein sogenanntes Drug-Checking von CDU und CSU nicht als Maßnahme der3
Drogenprävention gesehen wird und deshalb nicht unterstützt werden kann. Wir warnen
unverändert vor dem Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen und lehnen deshalb
insbesondere Maßnahmen mit dem Potenzial zur unmittelbaren und aktiven Förderung
bzw. indirekten Verharmlosung des illegalen Konsums von Drogen ab.

Frage 4

Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU-Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?

Frage 5

Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird regelmäßig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wollen Sie an dieser Praxis festhalten?

Antwort auf Frage 4 und 5

Während es bei der Bekämpfung von Alkohol im Straßenverkehr allein um den Wirkstoff „Ethanol“ geht, dessen Wirkungsweise weitgehend erforscht und bekannt ist, handelt es sich bei Drogen um eine Vielzahl von Mitteln und Substanzen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Fahrleistungen. Diese Auswirkungen werden von einer Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel Konsumgewohnheiten und Konsumform, beeinflusst und hängen nicht allein von der festgestellten Substanzmenge im Blut ab. Vor diesem Hintergrund wurde mit § 24a Absatz 2 StVG ein umfassendes bußgeldbewehrtes Drogenverbot in das Straßenverkehrsgesetz eingeführt, das auf die Bestimmung von Gefahrengrenzwerten, wie sie beim Alkohol mit der 0,5-Promille-Regelung besteht, verzichtet. Diese Bestimmung ist vom Bundesverfassungsgericht auch jedenfalls für THC-Konzentrationen für verfassungsgemäß erklärt worden, die es als möglich erscheinen lassen, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Diese verhältnismäßige Konzeption hat sich aus unserer Sicht bewährt. Deshalb können wir eine unangemessene Benachteiligung von Cannabiskonsumenten bei Überprüfung der Fahreignung gegenüber der Alkoholkonsumenten nicht erkennen.

Frage 6

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)

Antwort

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Tabakerzeugungsgesetzes eingebracht, der im Juli 2020 verabschiedet wurde. Damit wurden die Möglichkeiten der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten massiv beschränkt. Außerdem schließt das Gesetz relevante Lücken beim Gesundheits- und Verbraucherschutz gegenüber E-Zigaretten. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz wurde im Juni 2021 auf Initiative der Unionsfraktion die Übernahme der Kosten der medikamentösen Raucherentwöhnung durch die Gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Außerdem hat sich die Unionsfraktion mit Erfolg für eine Anhebung der Haushaltsmittel für die Suchtprävention eingesetzt. Hinzu kommen vielfältige weitere Initiativen der unionsgeführten Bundesregierung. So hat sie eine Stärkung des Jugendschutzes insbesondere im Bereich digitaler Medien erreicht. Ebenso hat die Drogenbeauftragte umfangreiche Kampagnen zum Rauchausstieg, zur gesunden Mediennutzung und zur Sicherung der Substitutionsversorgung durchgeführt. In der laufenden Legislaturperiode gab es zudem eine Vielzahl von Projekten zur Suchtprävention, zur Stärkung der Schadensprävention und der Beratung und Behandlung von Betroffenen.

Frage 7

Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Antwort

CDU und CSU wollen ihre Drogenpolitik noch konsequenter darauf ausrichten, dem Konsum legaler wie illegaler Suchtstoffe vorzubeugen und Betroffene früher und wirkungsvoller zu erreichen. Wir wollen die Suchtprävention stärken und dabei u. a. digitale Instrumente, gerade auch in den Sozialen Medien, einsetzen. Das gilt für illegale Drogen genauso wie für Tabak, Alkohol, Glücksspiel und Medienabhängigkeit. Auch wollen wir Betroffene sowie deren Angehörige mit den Problemen nicht allein lassen. Besonders gefährdete Kinder und Jugendliche, etwa Kinder suchtkranker Eltern, brauchen unsere konsequente Unterstützung. Daran müssen wir in Bund, Ländern und Kommunen kontinuierlich arbeiten. Was wir wollen, sind Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen und unmittelbar zur Wahrnehmung von Beratungs- und
Therapieangeboten veranlassen.

Frage 8

Sind Sie für die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene und wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Legalisierung des privaten Eigenanbaus?

Antwort

Eine Legalisierung illegaler Drogen, auch von Cannabis, lehnen wir, wie schon ausgeführt, grundsätzlich ab. Zu groß sind die gesundheitlichen Folgen für den Einzelnen und die Auswirkungen auf Familie und Umfeld. Legalisierung und pauschale Entkriminalisierung sind deshalb völlig falsche Antworten. Sie führen nicht zu weniger, sondern zu mehr Konsum und Gefährdung. Gerade Jugendliche, um die es uns ganz besonders geht, kämen nicht schwerer, sondern noch leichter an die Droge. Für uns steht der Gesundheits- und Jugendschutz im Mittelpunkt der Drogenpolitik. Wir werden uns dabei nicht unserer Verantwortung entziehen.

Bisherige parlamentarische Aktivität

Die CDU/CSU hat in der letzten Legislaturperiode keine Initiativen oder Anträge eingebracht, welche eine moderne Drogenpolitik voran gebracht hätte, stattdessen wurden innovative Anregungen und Impulse pauschal abgelehnt.

Die Union zeigt leider auch im aktuellen Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 keinen Fortschritt und keinen Willen für eine zeitgemäße, humanere Drogenpolitik und kann von uns daher nicht zur Wahl empfohlen werden.