Das sogenannte „Cannabis als Medizin“-Gesetz trat am 10. März 2017 in Kraft und regelte erstmals den „den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen“. Es schuf damit einen gesetzlich klar geregelten Zugang zu medizinischem Cannabis und beendete damit die Praxis von Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Cannabis als Arzneimittel. Das Gesetz regelte weiterhin den Import und Anbau von medizinischem Cannabis nach bzw. in Deutschland. Das BfArM wurde beauftragt eine Cannabisagentur aufzubauen und Anbau und Vertrieb zu koordinieren und kontrollieren.
Hier geht es zum Gesetzgebungsvorgang im offiziellen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (dip). Dort findet ihr sämtliche Entwürfe, Plenarprotokolle und den offiziellen Gesetzestext. Weiterhin findet ihr nachfolgend die Aufzeichnung der Anhörung im Gesundheitsschuss und die Aufzeichnung der Debatte im Bundestag.
Anhörung im Gesundheitsausschuss
Wir waren in Person von Georg Wurth als Sachverständige in der Anhörung zum Gesetz vertreten.
Hier geht es zum Artikel zur Anhörung auf bundestag.de.