Hier finden Sie die Antworten der SPD Rheinland-Pfalz auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im März 2016
1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?
Aus Sicht der SPD Rheinland-Pfalz ist an dem Verbot von Cannabis nach dem BtmG festzuhalten. Wie bei allen staatlichen Verboten, so halten wir auch hier dessen Durchsetzung für zwingend. Im Fokus der repressiven Bemühungen soll aus unserer Sicht jedoch nicht der einzelne Konsument, oder die einzelne Konsumentin stehen – dies hielten wir auch sozialpolitisch für kontraproduktiv. Im Mittelpunkt der repressiven Säule der Drogenpolitik müssen nach unserer festen Überzeugung diejenigen stehen, die durch Anbau und Verkauf versuchen, sich mit illegalen Stoffen eine Geldquelle zu verschaffen. Den Konsumentinnen und Konsumenten, die
insbesondere durch den illegalen Besitz und gerade nicht durch den bloßen Konsum von Betäubungsmitteln dem Risiko einer Strafbarkeit ausgesetzt sind, muss aus unserer Sicht verstärkt durch Aufklärung und Prävention begegnet werden.
2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
Wir plädieren für eine Beibehaltung der momentanen rheinland-pfälzischen Strafverfolgungspraxis. Mit Blick auf das bekannte Bundesverfassungsgerichtsurteils zum sogenannten Eigenbedarf ist darauf hinzuweisen, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode dafür gesorgt haben, dass die rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften bei Besitz vom Cannabisprodukten in Mengen von weniger als 10 Gramm in der Regel von einer Verfolgung absehen.
3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
Auch hier plädieren wir für eine Beibehaltung der bisherigen Praxis.
4. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach §31a BtmG und planen Sie Änderungen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, haben wir die rheinland-pfälzische Ausgestaltung dieser Regelung in der vergangenen Wahlperiode weiter liberalisiert. Eine weitere Änderung planen wir nicht.
5. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?
Wir lehnen die Freigabe von Cannabisprodukten zum freien Konsum ab. Das gilt entsprechend auch für solche Modellprojekte.
6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?
Da wir die Freigabe von Cannabis als verkehrsfähiges Genussmittel ablehnen, stellt sich diese Frage für uns nicht.
7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?
Wir schließen uns hier der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung an, die in der derzeitigen Verwaltungspraxis keine rechtswidrige Ungleichbehandlung sieht. Diese Sicht wurde zuletzt auch durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem viel beachteten Urteil vom 23. Oktober 2014 nochmals bestätigt.
8. Wollen Sie Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit vertreten?
Da wir keine Änderung des status quo im Bereich „Cannabis“ beabsichtigen, planen wir auch keine entsprechenden Initiativen. Eine Initiative zum rechtssicheren Verbot sogenannter legal highs könnten wir uns jedoch vorstellen bzw. hielten sie bei entsprechend geeigneter Ausgestaltung für unterstützenswert.
9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?
Wie bereits in den Antworten zu Frage 1 und 2 ausgeführt, haben wir dafür gesorgt dass die Strafverfolgungspraxis bei Mengen von bis zu 10 Gramm Cannabisprodukten in der Regel von einer nicht verfolgbaren geringen Menge ausgeht und entsprechende Strafverfahren eingestellt werden.
10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?
Hierzu nehmen wir Bezug auf die Antwort zu Frage 8.
11. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?
Mit dem oben Ausgeführten ist klar, dass wir eine Freigabe von Cannabisprodukten als verkehrsfähige Genussmittel im Sinne Ihrer Frage gänzlich ablehnen.
Aus dem Wahlprogramm der SPD Rheinland-Pfalz auf Seite 38:
Prävention kann Straftaten, Unfälle und gesundheitliche Schäden verhindern und trägt so zum guten Zusammenleben bei.
Für die SPD ist dies eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe. Wir schätzen die Arbeit der Kriminalpräventiven Räte sowie der Seniorensicherheitsberaterinnen und -berater in den Kommunen und deren ehrenamtliches Engagement. Ihre Arbeit wurde evaluiert und wird weiter gefördert. Verkehrserziehung und -schulung ist für Jung und Alt wichtig und wird auf hohem Niveau fortgesetzt. Sucht- und Gesundheitsberatung wird verstetigt. Gewalt in engen sozialen Beziehungen und gegen Fremde tritt leider immer wieder auf. Wir wollen weiter die Zivilcourage stärken („Wer wegschaut, macht mit“) und für die Opfer Beratung und Hilfe anbieten.
Mehr ist in dem Programm zu Sucht, Drogenpolitik, Prävention, Cannabis, Hanf oder Führerschein nicht zu finden.