Antworten der SPD Sachsen-Anhalt auf die Wahlprüfsteine Landtagswahl März 2016

Hier finden Sie die Antworten der SPD auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im März 2016:

1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Wir setzen uns für eine Entkriminalisierung der Süchtigen und für Drogenprävention ein. Allerdings darf das gesundheitliche Gefährdungspotential durch regelmäßigen und intensiven Cannabis Konsum – vor allem auch für die immer jüngeren Erstkonsumentinnen und -konsumenten – nicht unterschätzt und nicht bagatellisiert werden.

2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Die SPD Sachsen-Anhalt plant derzeit keine Veränderung der strafrechtlichen Vorschriften.

3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Die SPD Sachsen-Anhalt plant derzeit keine Veränderung der strafrechtlichen Vorschriften.

4. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach § 31 a BtmG und planen Sie Änderungen? 

Bis heute gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen. Die Regelungen in den einzelnen Ländern sind immer noch unterschiedlich und die Verurteilungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken unterscheiden sich teilweise erheblich. Dieses Problem muss endlich gelöst werden. Die SPD in Sachsen-Anhalt wird sich daher für eine bundeseinheitliche Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen einsetzen.

5. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?

Eine komplette Legalisierung der Droge halten wir für nicht richtig. Dennoch sind wir dazu bereit, den Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken, bzw. zum Wohle des Menschen, zu ermöglichen. Als Arzneimittel halten wir eine kontrollierte Abgabe für möglich. Allerdings nur auf ärztliche Verordnung bei entsprechender medizinischer Indikation.

6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?

Qualitätskontrollen signalisieren eine Unschädlichkeit, die es nicht gibt. Auch eine saubere Droge bleibt eine gefährliche Droge, so dass wir Qualitätskontrollen als Maßnahme zur Schadensminimierung nicht für geeignet erachtet.

7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?

Die SPD Sachsen-Anhalt ist in der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit der legalen Droge Alkohol, die ebenfalls ein hohes gesundheitliches Gefährdungspotential hat, nicht angebracht ist. Unabhängig davon halten wir als SPD es jedoch für sinnvoll, die Grundlagen für die Feststellung und Beurteilung der Fahreignung von Cannabiskonsumenten auf deren Nachvollziehbarkeit und Tauglichkeit zu überprüfen.

8. Wollen Sie ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiative auch bundesweit vertreten?

Wir sind der Ansicht, dass eine medizinische Indikation jedem Schwerstkranken in Deutschland zustehen sollte. Eine solche Initiative würden wir im Bundesrat unterstützen. Wir sind der Ansicht, dass Cannabisprodukte als Medikament allen Patientinnen und Patienten bei entsprechender medizinischer Indikation in Deutschland zustehen sollten. Eine solche Initiative würden wir im Bundesrat unterstützen. Außerdem ist die SPD-Bundestagsfraktion dafür, dass die Krankenkassen die Kosten für die Präparate übernehmen.

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?
 
Die SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat sich besonders mit der Droge Crystal Meth in dieser Legislaturperiode auseinander gesetzt (Drs. 6/3614). Dabei Stand vor allem die Verbreitung und die Maßnahmen zur Prävention, die Bekämpfung des Handels und des Konsums von Crystal Meth im Vordergrund. Hier ist allein von 2011 bis 2013 eine Steigerung von rund 400 auf etwa 1.400 Ermittlungsverfahren zu verzeichnen.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Neben unserem generellen Einsatz für die Stärkung der Suchtprävention und der Hilfe für Betroffene werden wir uns für eine bundeseinheitliche Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen einsetzen.

11. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Da wir nur eine Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken anstreben, werden die Abgaben als Arzneimittel nur in Apotheken stattfinden und dies auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung.